Fiat / Stellantis Abgasskandal: Käufer erhält neues Wohnmobil
Wegen Abgasmanipulationen: Knaus Wohnmobil-Besitzer erhält fabrikneues Modell. OLG Bamberg folgt verbraucherfreundlicher Rechtsprechung des BGH.
Wohnmobil Abgasskandal: Auch Fiat Stellantis von BGH-Rechtsprechung betroffen
Die verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), hat sich indes bereits durch zahlreiche Fälle gezogen hat. Jetzt treffen auch die ersten Fälle bezüglich vom Abgasskandal betroffener Wohnmobile ein - im Fokus liegt der Hersteller Fiat (mittlerweile Stellantis). Da sehr viele Wohnmobile auf einem Basismodell nach dem Typ des Fiat Ducato basieren, bedeutet dies für Wohnmobil-Besitzer verschiedenster Marken jetzt die Möglichkeit, wegen Abgasmanipulationen zu klagen.
Ein aktueller und beispielhafter Fall betrifft ein Knaus Wohnmobil Boxstar 600 DQ, das im Januar 2020 in neuem Zustand erworben wurde. Es war ausgestattet mit einem Multijet F1AGL11C Motor. Zum Zeitpunkt der Klage war die zweijährige Gewährleistungsfrist noch in Kraft.
Nach Prüfung des Falles bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg hier, dass auch das betroffene Wohnmobil Boxstar 600 DQ von Knaus illegale Abschalteinrichtungen aufweist. Weder Hersteller noch Händler stritten das Vorhandensein dieser Einrichtungen ab. Der in dem Wohnmobil verbaute Motor hält die gesetzlichen festgelegten Grenzwerte für Schadstoff-Emissionen während der amtlichen Prüfung zwar ein, im tatsächlichen Betrieb tretten allerdings schnell Probleme auf: Bereits nach 21 Minuten wird die Abgasreinigung deaktiviert. Zudem sind illegale Thermofenster im Einsatz, durch welche die Abgasrückführung nur zwischen 15 und 39 Grad Celsius vollständig aktiv ist.
Experten schätzen: ca. 200.000 Wohnmobile betroffen
Die in diesem Fall behandelten illegalen Abschalteinrichtungen betreffen laut einer ermittelnden Staatsanwaltschaft in Frankfurt rund 200.000 Wohnmobile. Gemäß der Rechtsprechung des BGH verurteilte das OLG Bamberg den Hersteller dazu, ein fabrikneues Fahrzeug frei von Mängeln im Tausch gegen das mangelhafte Fahrzeug des Klägers zu liefern. Die von den Herstellern angeführte Begründung des Motorschutzes für die genannten Abschalteinrichtungen wurde vor Gericht nicht akzeptiert.