OLG Köln: Schadensersatz bei EA288 aufgrund Thermofenster möglich
Neues Urteil des Oberlandesgericht Köln: Entgegen der vehementen Behauptungen von VW enthalten auch EA288 Motoren illegale Abschalteinrichtungen. Besitzer können Schadensersatz einfordern.
Konkret handelte es sich bei dem Fall um einen Skoda Superb 2.0 TDI. Dieser Wagen enthält einen von VW hergestellten EA288 Motor - ein Modell, von dem der Hersteller bis heute behauptet, es sei im Hinblick auf den Abgasskandal unproblematisch.
Dass dem nicht so ist, entschied jetzt mit dem Oberlandesgericht in Köln auch eine hohe gerichtliche Instanz. Gleich zwei unrechtmäßige Abschalteinrichtungen soll der Motor beinhalten. Der Verdacht auf weitere, dementsprechend illegale Systeme besteht ebenfalls. Offenbar nutzt VW auch im EA288 sog. Thermofenster, die bereits der Europäische Gerichtshof für unrechtmäßig erklärt hat. Vor Gericht konnte VW auch in diesem Fall keine rechtfertigenden Gründe hervorbringen, die den Einbau der Abschalteinrichtungen erklären könnten. Die ledigliche Behauptung, die Abgassteuerung sei "unproblematisch", konnte nicht überzeugen
In dem Einbau der für Verbraucher und Umwelt nachteiligen Abschalteinrichtungen sieht das Oberlandesgericht eine absichtliche, also vorsätzliche Täuschung seitens VW. Aus diesem Grund bekam der klagende Skoda Besitzer über 12.000 Euro Schadensersatz vom OLG Köln zugesprochen.