Wegweisendes Urteil: BGH entscheidet gegen VW
Bundesgerichtshof bleibt verbraucherfreundlich: Besitzer des manipulierten VW Tiguan erhält Schadensersatz.
Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes führt den Trend an verbraucherfreundlichen Urteilen im Abgasskandal fort. Der BGH gab dem Kläger recht, welcher von VW Schadensersatz verlangte, da der Automobilkonzern ihn mit dem Einbau einer illegalen Software vorsätzlich und sittenwidrig getäuscht habe. Es handelte sich in diesem Fall um einen VW Tiguan mit einem Dieselmotor (Baureihe: EA 189) (Tabelle der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge). Die eingebaute Abschalteinrichtung sah der BGH als Sachmangel an.
VW bot weiteren Betroffenen daraufhin Vergleichsangebote an, vom Abgasskandal Betroffene sind mittlerweile allerdings nicht mehr auf diese Angebote angewiesen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes zeigt nämlich, dass Kläger mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Schadensersatz zugesprochen bekommen - so können Diesel-Besitzer abwägen, ob sich das Vergleichsangebot von VW wirklich lohnt.