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Urteilssammlung

Erstes rechtskräftiges OLG-Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal

Az. 8 U 24/23

Das erste rechtskräftige OLG Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal ist eingetroffen: Das Oberlandesgericht Naumburg sprach einem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 4.800 Euro plus Zinsen zu, nachdem festgestellt wurde, dass sein im Jahr 2020 gebraucht erworbenes Reisemobil der Marke Sunlight illegale Abschalteinrichtungen enthält. Der Motor des Wohnmobils basiert auf dem im Abgasskandal bereits bekannten Fiat Ducato.

Das Urteil markiert einen wichtigen Meilenstein in einem Skandal, der in den letzten Jahren zahlreiche Wohnmobilbesitzer in Deutschland betroffen hat. Insgesamt sind über 200.000 belastete Fiat-Fahrzeuge, darunter viele Wohnmobile, allein in Deutschland im Umlauf.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug 12000 Kilometer gefahren, bevor er auf die Manipulationen der Abgasreinigung aufmerksam wurde. Bereits 2020, stellte sich durch Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt heraus, dass zahlreiche Fiat-Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Spätere Tests ergaben, dass die Abgasreinigung je nach Außentemperatur stark gemindert wird, wodurch die gesetzlichen Höchstwerte für Emissionen überschritten werden. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich die Abgasreinigung etwa 22 Minuten nach dem Motorstart deaktiviert.

Zahlreiche Wohnmobilbesitzer können klagen

Das OLG Naumburg urteilte, dass Fiat das betroffene Fahrzeug illegal manipuliert hatte, und sprach dem Kläger damit das Recht auf Schadensersatz zu. Dieser Präzedenzfall eröffnet die Möglichkeit für zahlreiche weitere Wohnmobilbesitzer, Schadensersatzklagen gegen Fiat bzw. seinen Mutterkonzern Stellantis einzureichen. Die Höhe des Schadensersatzes kann variieren und orientiert sich entweder am Kaufpreis, wobei das Fahrzeug zurückgegeben wird, oder es wird eine kleinere Entschädigung in Höhe von ca. 10-15 % des Kaufpreises gewährt, und das Fahrzeug darf behalten werden.

Auch ehemalige Besitzer der betroffenen Wohnmobile, die ihre Fahrzeuge bereits verkauft haben, können einen Anspruch auf Entschädigung haben. Dieses Urteil markiert eine Trendwende im Abgasskandal bei Wohnmobilen und ebnet den Weg für weitere Betroffene ihr Recht gegen die Automobilkonzerne einzuklagen.

Experten sprechen von einem bedeutenden Fortschritt für die Rechte der Verbraucher. Betroffenen Wohnmobilbesitzern ist geraten, sich fachmännisch beraten zu lassen. Gerne besprechen wir Ihre Chancen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen.

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