Ihr direkter Kontakt +49 (0) 711 99 59 80 7-0

Urteilssammlung

ADAC-Rechtsschutzversicherung muss Verhandlungskosten im Falle einer Niederlage im Dieselskandal übernehmen

Az. I-20 U 144/22

In zweiter Instanz wurde der ADAC zur Deckungszusage in einer Dieselverhandlung gegen BMW verpflichtet.

Im Jahr 2014 hat der Kläger einen gebrachten BMW Kleinwagen Modell X1 gekauft. Nach der medialen Welle zum Abgasskandal, und anschließenden Prüfungen von tausenden von Fahrzeugen, ist auch dieses Modell des bayrischen Automobilherstellers als ein manipuliertes Fahrzeug auf die schwarze Liste des KBAs gewandert. Das Fahrzeug habe ein sogenanntes Thermofenster in der Motorensteuerung integriert, das außerhalb von optimalen Außentemperaturen die Abgasreinigung drosselt oder gänzlich abschaltet. Viele verbraucherfreundliche Urteile beschreiben das als wissentliche Täuschung an den eigenen Kunden. Nicht zu guter Letzt durch den finanziellen Vorteil, welchen sich Automobilhersteller gegenüber ihren Kunden verschafft haben. Leitragende dieser Machenschaften sind die Fahrzeugbesitzer.

Der EuGH hat eine Grundlage für Klagen gegen Automobilkonzerne, welche in den Dieselskandal verwickelt sind, geschaffen. Das Urteil drückt aus, dass die Hersteller fahrlässig gehandelt haben, wodurch Kläger vor Gericht große Erfolgschancen haben. Sie müssen nicht mehr die Vorsätzlichkeit beweisen sondern können die Fahrlässigkeit als Motiv hervorbringen.

Die Rechtsschutzversicherung des ADACs sah trotz dieser Grundlage nur wenig Erfolg in der Klage gegen BMW und verweigerte Deckungszusage für die Verhandlung. In zweiter Instanz am OLG Hamm wurde ADAC nun dazu verpflichtet. Wird der Prozess trotz großer Erfolgschancen verloren muss der ADAC zahlen.

Sie sind auch betroffen vom Dieselskandal? Dann treten Sie jetzt mit unseren spezialisierten Anwälten in Kontakt. Gemeinsam können Sie die weiteren Schritte in Ihrer Rechtsstrategie gegen den Hersteller Ihres Fahrzeugs besprechen und Ihre Erfolgschancen abwägen.

Zurück

Ihr direkter Kontakt zur Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte

Datenschutzhinweis.

Mit "Senden" erfolgt eine Übermittlung der eingegebenen Daten an unsere Kanzlei. Die Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den im Formular angegebenen Zweck.
Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Bitte rechnen Sie 1 plus 7.
© LUTZ Rechtsanwälte, all rights reserved
Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

Rechtsgebiete

Aktuelle Schwerpunkte

Aktuelles

Gute Nachrichten für Anleger: EY stoppt seine Aufspaltungspläne. Hier erfahren Sie, welche

Anleger aufgepasst: Chance auf Entschädigung! KapMug Verfahren & DSW Stiftung bieten

Kanzlei

Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

Das sind wir

Aktuelles

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close