Der Mercedes-Benz Konzern wird als einer der Hauptverursacher vom LG Stuttgart zu Schadensersatz verurteilt.
Der kürzlich umbenannte Autobauer Mercedes-Benz steht immer noch wegen Klagen zum Abgasskandal vor Gericht. Der Konzern muss sich immer wieder für die berechtigten Anschuldigungen von Klägern vor Gericht rechtfertigen.
Kontinuierlich gehen Klageschriften gegen Mercedes-Benz von verärgerten und geschädigten Fahrzeughaltern bei deutschen Gerichten ein. Der Abgasskandal, der im Jahr 2015 aufgedeckt wurde, beschäftigt Autohersteller noch bis heute. Sie werden immer wieder vor Gericht zu Zahlungen von Schadensersatz verklagt, aufgrund irreführender und manipulativer Motorentechniken.
Unter den sogenannten Abschalteinrichtungen leiden besonders die Kunden der Konzerne. Fahrzeughalter, die ein betroffenes Fahrzeug besitzen, müssen sich grundsätzlich auf eine Preisminderung beim Wiederverkauf des KFZ einstellen und laufen Gefahr eines Entzugs der Fahrzeugzulassung. Das im Abgasskandal strikt agierende Kraftfahrt Bundesamt ordnete in den letzten Jahren regelmäßig Rückrufe für hunderttausende manipulierte Fahrzeuge von verschiedenen Fahrzeugherstellern an.
Am 28.01.2022 wurde am Landgericht Stuttgart ein weiterer Fall im Abgasskandal verhandelt. Ein Halter eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4 Matic Euro 5 hatte aufgrund des verbauten Motorentyps OM 651 Klage eingereicht. Dieser Motorentyp ist einer von vielen Motoren im Dieselskandal, der manipulierte Schadstoffmengen auf einem Prüfstand zur Abgasmessung ausgibt. Das Fahrzeug reduziert während des Prüfzeitraums seine Stickoxidemission drastisch. Diese Werte kann das Fahrzeug im täglichen Betriebsumfeld nicht leisten und verstößt deshalb gegen die gesetzlichen Vorschriften. Die Täuschung an den eigenen Kunden und zum eigenen finanziellen Vorteil ist laut dem Gericht als sittenwidrige Schädigung anzusehen und bedarf einer Strafe.
Das Gericht sprach dem Kläger eine Schadensersatzsumme von mehr als 13.000,- zu. Dieser hatte das Fahrzeug für einen Neupreis von 47.349,- gekauft.
Selbst der BGH urteilt immer wieder verbraucherfreundlich im Abgasskandal. Es sind mittlerweile auch nach Verjährung Schadensersatzansprüche möglich. Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.