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Urteilssammlung

Illegale Abschalteinrichtung bei Opel: Über 24.000 Eur Schadensersatz für Kläger

2 O 200/22

Opel erneut im Abgasskandal verurteilt - Modell enthält ähnliche Abschalteinrichtung wie Skandalmotor EA189 von VW.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Opel Insignia Sports Tourer 2,0 l Diesel. Nach Aussagen von Opel ist der hier verbaute B20 Motor gemäß der Euro 6 Norm gefertigt.

Bei genauerem Untersuchen stellt sich allerdings heraus, dass dies nicht der Fall ist. In der Motorsteuerungssoftware sind zahlreiche Parameter hinterlegt, die die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen verringern. Offenbar sind die Werte hierfür genau so eingestellt, dass eine ausreichende Abgasreinigung zwar bei der Prüfung zur Typgenehmigung gegeben ist, im Normalbetrieb jedoch nur sporadisch funktioniert.

Nach Aussagen des Gerichtes wurden die Werte von Opel bewusst so definiert, eine rechtskonforme Abgasreinigung sei in vielen Situationen im Straßenverkehr nicht gegeben. Die Abschalteinrichtung, die Opel im betroffenen Modell verbaut hatte, ist nach Ansicht des Gerichtes vergleichbar mit der des Dieselmotors EA189. Die Abschalteinrichtungen dieses Motors wurden bereits in zahllosen Fällen vor Gericht für illegal erklärt. Auch Opels Vorgehen stellt aus Sicht des LG Ravensburg eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher dar. Im Zuge dieses Urteils erhielt der Kläger über 24.000 Euro Schadensersatz.

Opel hatte betroffene Fahrzeugbesitzer zuvor schriftlich zur Durchführung eines Softwareupdates bewogen, welches die illegalen Abschalteinrichtungen entfernen sollte. Diesen Hintergrund teilte Opel den Kunden jedoch nicht mit sondern stellte das Update als reine Aktualisierungsmaßnahme dar.

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