LG Köln verkündet in Urteil die Verpflichtung der Daimler AG zur Rücknahme von manipulierten Fahrzeug.
Der Daimler-Konzern hat sich vor dem LG Köln für sein illegales Vorgehen in der Motorenproduktion zu verantworten. Halter bekommt gegen Rückgabe seines Mercedes SUVs den Kaufpreis erstattet.
Dass die Daimler AG im Abgasskandal eine prominente Rolle spielt ist kein Geheimnis. Immer wieder berichten Medien über die verhandelten Fälle, in denen der Konzern sich zu den Vorwürfen vor Gericht rechtfertigen muss.
Im Fall der unter dem Aktenzeichen 19 O 11/21 verhandelt wurde, drehte sich die Klage um ein Fahrzeug mit der Bezeichnung Mercedes Benz ML 250 Bluetec 4Matic. Das Auto ist mit dem Motorentyp OM 651 ausgestattet, der schon in vielen Gerichtsverfahren zum Abgasskandal Thema war und Daimler mittlerweile hohe Summen an Schadensersatz gekostet hat.
Das Landgericht Köln sieht hinter dem Vorgehen von Daimler eine bewusste sittenwidrige Schädigung an seinen Kunden mit strategischen Zügen. So ist laut dem LG Köln erkennbar, dass das Unternehmen genau im Bilde gewesen sein muss, was Ihre Motoren in Prüfzyklen leisten werden. Nämlich eine Manipulation des Abgasausführung durch eine Steuerungssoftware der Motoren und eine damit verringerte Abgabe von Schadstoffen in die Umgebungsluft. Erstmal hört sich diese technische Finesse nach einer umweltschonenden Entwicklung an, doch die geminderte Schadstoffausfuhr erfolgt nur dann, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand zur Abgasmessung befindet. Ist das Fahrzeug im Straßenverkehr unterwegs wird die ausgezeichnete Abgasmenge nicht eingehalten. Fahrzeuge werden mit einer umweltfreundlicheren Schadstoffklasse ausgezeichnet, die Sie so niemals erreichen würden.
Haltern drohen durch diese Manipulation finanzielle Folgen, während sich der Daimler-Konzern, auf Kosten seiner Kunden, einen finanziellen Vorteil verschafft hat. Die klare Kante der Justiz gegen das beschriebene Vorgehen des Motoren-Produzenten ist eindeutig erkennbar. So wurde auch in diesem Fall der Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet und muss den Kaufpreis des Fahrzeugs an den Halter auszahlen. Dem Kläger wurde eine Summe von ca. 26.000 € zugesprochen.
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