Über 68.000 EUR Schadensersatz für Fiat-Wohnmobilbesitzer
Landgericht Augsburg: Stellantis (ehemals Fiat) muss 68.000 Euro Schadensersatz zahlen - Entscheidung wegen illegaler Abschalteinrichtung stärkt Umweltschutz und Verbraucherrechte in der Autoindustrie.
In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Augsburg entschieden, dass Stellantis (früher Fiat) Schadensersatz in Höhe von mehr als 68.000 Euro zahlen muss, zuzüglich der anfallenden Zinsen. Dieses Urteil erging in einem Fall, in dem ein Kläger mit seinem Wohnmobil vom Typ Frankia F-Line gegen den Autobauer vor Gericht gezogen war. Die Anklage lautete auf vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung seitens des Herstellers.
Die Kontroverse entstand, als das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bestätigte, dass das besagte Wohnmobil eine illegale Abschalteinrichtung enthielt. Diese Einrichtung hatte den Zweck, Prüfbehörden zu täuschen. Sie sorgte dafür, dass die Abgasreinigung des Fahrzeugs lediglich für 22 Minuten aktiv war, was etwas länger ist als der Prüfzyklus zur Bestimmung der Abgaswerte nach dem NEFZ-Verfahren.
Nach Ablauf dieser kurzen Zeitspanne schaltete sich die Reinigungsfunktion automatisch aus, was dazu führte, dass das Wohnmobil erheblich höhere Schadstoffemissionen im täglichen Betrieb ausstieß. Dies verletzte die gesetzlichen Grenzwerte deutlich.
Das Gericht befand, dass Stellantis nicht ausreichend in der Lage war, sich vor Gericht gegen die Vorwürfe der illegalen Abschalteinrichtung zu verteidigen. Das Urteil sah daher eine erhebliche finanzielle Entschädigung für den Kläger vor.
Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Automobilbranche und unterstreicht die zunehmend strengeren Vorschriften und Kontrollen im Zusammenhang mit Emissionsstandards und Umweltauflagen. Es sendet auch eine klare Botschaft an die Hersteller, dass Täuschung in Bezug auf Abgaswerte nicht toleriert wird und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Stellantis hat bisher keine Stellungnahme zu dem Urteil abgegeben, aber es wird erwartet, dass das Unternehmen Berufung einlegen wird, um das Urteil anzufechten. Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg könnte jedoch einen Präzedenzfall für zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen in ähnlichen Fällen darstellen und die Debatte über die Einhaltung von Umweltauflagen in der Automobilindustrie weiter vorantreiben.