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Fünf weit verbreitete Fehlannahmen des Erbrechts

Stellen Sie sich eine Familie mit mehreren Kindern, einem gewissen Vermögen, der eigenen Immobilie etc. vor. Dann stirbt der Vater. Die Konsequenz ist sehr oft, der Streit ist vorprogrammiert und er beginnt auch. Das Problem ist, der Vater hat sich auf das Gesetz verlassen, dass das schon alles Notwendige regeln würde. Ein Testament hat er vor seinem Tod keines verfasst. Konstellationen dieser Art sind nicht selten. Aber selbst mit Testament gibt es einiges, was man wissen sollte, um nicht in die Irre geführt zu werden. 

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