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Rechtsschutzversicherung beim Abgasskandal

Nutzen Sie doch Ihre Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal

Sind auch Sie im Abgasskandal Betroffener und haben in gutem Glauben ein Fahrzeug mit Schummel-Software erworben? Dann wäre jetzt der Zeitpunkt da, Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Versicherung, die Sie für genau solche Fälle abgeschlossen haben. Sie verfügen über eine Rechtsschutzversicherung? Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten im Abgasskandal. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, gibt es für Sie dennoch sinnvolle Möglichkeiten, im Abgasskandal Ihr Recht einzufordern.

Die Hintergründe des Abgasskandals der Automobilbranche

Im September 2015 nahm einer der größten Industrie-, Verbraucher- und Umweltskandale der vergangenen Jahre seinen Anfang. Damals wurde bekannt, dass der weltweit größte Automobil- Konzern VW mit Hilfe einer manipulierten Software seine Kunden hintergangen hat. Diverse Diesel-Modelle der Marken VW, Audi, Porsche, SEAT und Skoda sind von dem Einbau der Schummel-Software betroffen. Das hatte zur Folge, dass die Stickstoffwerte im Testlauf geringer ausfielen, als im realen Einsatz im Straßenverkehr. Davon betroffen waren weltweit circa 11 Millionen Diesel-Fahrzeuge. Absehbare Umwelt- und Gesundheitsschäden, nahm Volkswagen dabei billigend in Kauf.
Nach und nach stellte sich heraus, dass mit der Tatsache, dass auch BMW und Mercedes betrogen haben, zwei ebenso prestige-trächtigen deutschen Automobilherstellern, die gesamte Branche nachhaltig erschüttert wurde. Neben den laufenden Ermittlungen gegen beide Konzerne hat Mercedes-Benz 2017 einen freiwilligen Rückruf mehrerer Millionen Diesel-Fahrzeuge eingeleitet, dem 2018 der offizielle Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) folgte. Dies betraf im ersten Schritt seitens VW den Transporter Vito, dem weitere Modelle folgten. Für BMW gab es Ende März 2018 ebenfalls eine amtliche Rückrufaktion durch das KBA. Hier waren mehr als 11.000 Fahrzeuge betroffen.

Die negativen Auswirkungen für die Betroffenen

Neben dem Image-Verlust für die Konzerne selbst, sind die Verbraucher die eigentlich Leidtragenden. Als Folge des Abgasskandals erleiden ihre Fahrzeuge einen erheblichen Wertverlust. Betroffenen Fahrzeugen der Automobil-Hersteller, die mit der Schummel-Software gearbeitet haben, lastet nun ein Makel an, der von erheblichen Wertverlusten bis hin zur Unverkäuflichkeit zu einem angemessenen Preis führen kann. Einzelne Experten-Meinungen sprechen von Wertverlusten bis zu 30 % oder sogar der Unverkäuflichkeit.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Automobil-Konzerne die Geschädigten freiwillig entschädigen ist gering, steht für die Fahrzeug-Hersteller doch ein hoher wirtschaftlicher Verlust auf dem Spiel. Die Folge ist, dass betroffene Verbraucher, die entschädigt werden möchten, sich zu rechtlichen Schritten gegenüber den Konzernen gezwungen sehen. Ende 2019 verjähren die ersten Ansprüche von VW, daher ist schnelles Handeln gefragt, wenn das Fahrzeug nach dem 31. Dezember 2015 zurück gerufen wurde.

Sollten Sie sich gegen den Betrug wehren wollen, so sind wir sehr gerne der kompetente Partner an Ihrer Seite. Sollten Sie noch unentschlossen sein, weil Sie nicht wissen, ob Sie Ansprüche im Abgasskandal haben und wie Sie diese durchsetzen können, dann nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Nur wenige Klicks und Sie haben Aufschluss darüber, wie Ihre Chancen stehen.

Kostenlose Ersteinschätzung zur Prüfung Ihrer Ansprüche

Was können wir für Sie im Abgasskandal erreichen?

Wenn Sie Ihr Recht auf Entschädigung im Abgasskandal durchsetzen möchten haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die wir mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung durchsetzen können. Die kann sein eine Rückforderung Ihres bereits gezahlten Kaufpreises oder die Forderung eines gleichwertigen neuen Ersatz-Fahrzeuges gegen Abgabe Ihres alten Diesel-Fahrzeugs. Bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen gilt es, Ihren Darlehensvertrag auf einen möglichen Widerruf zu prüfen. Auch Schadensersatzforderungen bis zu 10.000 Euro sind möglich, sofern Sie Ihr Auto weiter behalten möchten. Wir prüfen alle Optionen für Sie, oder Sie entscheiden sich gleich für eine Variante.

Sorgenfrei vertreten im Abgasskandal mit Rechtsschutzversicherung

Viele Geschädigte sorgen sich so sehr um mögliche unkalkulierbare Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen, dass sie eher auf eine Entschädigung verzichten, als ihr Recht einzufordern. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so können Sie Ihre Ansprüche geltend machen und zahlen allenfalls eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Meist ist die Durchsetzung von Schadensersatz-Ansprüchen im Vertrag eingeschlossen.

Zahlt meine Rechtsschutzversicherung alle entstehenden Kosten?

Kosten bei Rechtsstreitigkeiten - gerichtliche, sowie außergerichtliche - werden grundsätzlich übernommen. Dies beinhaltet die Kosten für das Gerichtsverfahren und die anwaltliche Vertretung. Auch die bei einer gerichtlichen Niederlage entstehenden Kosten des Prozessgegners werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Zuvor muss allerdings eine Deckungsanfrage gestellt werden. Ist diese geklärt und zugesagt, übernimmt die Versicherung sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten. Gerne übernehmen wir die Deckungsanfrage für Sie.

Gemeinsam zur Deckungszusage im Abgasskandal

Immer wieder werden wir von Verbrauchern zu Problemen mit der Rechtsschutzversicherung  - was die Deckungszusage angeht -angesprochen. Besonders bei so zahlreichen Betroffenen, wie es im Abgasskandal der Fall ist,  finden die Versicherungsgesellschaften genügend Gründe, die Kostenübernahmen zu verweigern - stehen doch auch für Sie wirtschaftliche Interessen obenan. Gerade dann sollten Sie als Betroffener Experten an Ihrer Seite haben, die die Ausflüchte der Versicherer nicht durchgehen lassen. Wir übernehmen kostenfrei für Sie die Deckungsanfrage ebenso wie die komplette Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft. Unsere Fachleute  im Abgasskandal  regeln professionell die Abwicklung unabhängig davon, ob der Versicherer Gründe der Ablehnung vorbringt. Selbst wenn Sie bereits eine Absage der Versicherung zur Deckungsanfrage haben, überprüfen wir diese für Sie.

Zahlreiche Gerichte urteilen verbraucherfreundlich im Abgasskandal

Unsere Experten kennen die aktuelle Rechtssprechung und wissen diese in Ihrem Sinne zu nutzen. Wie zum Beispiel das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 09. März 2017 (9 O 113/16). Hier hat das Gericht bestätigt, dass die Ablehnung der Deckungszusage aufgrund zu geringer Erfolgsaussichten im Falle des Abgasskandals nicht rechtens ist. Das Urteil besagte, dass bereits  eine 50/50-Chance eine ausreichende Erfolgschance  ist, um die Deckungszusage leisten zu müssen. Da dies im Abgasskandal der Fall ist, müsse die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen. Auch andere verbraucherfreundliche Urteile haben dies bestätigt.

Auch wenn Versicherungsgesellschaften mit vielen Tricks arbeiten, sind Sie mit Ihrer Rechtschutzversicherung und unseren Experten gut gerüstet. Wir bleiben bleiben hartnäckig und prüfen bei jedem unserer Mandanten mit Rechtsschutzversicherung solang, bis die Deckungszusage erfolgt. Geben Sie sich die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung und uns die Gelegenheit, Ihre Ansprüche durchzusetzen. 

Nachträglich jedoch keine übereilten Versicherungsabschlüsse 

Bei neu abgeschlossenen Versicherungs-Verträgen entstehen Wartezeiten bevor Ihre Rechtschutzversicherung wirksam wird. Sollten Sie also  Ihre Ansprüche im Abgasskandal gegen VW, Mercedes oder BMW durchsetzen wollen, so macht es keinen Sinn nachträglich eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Die Versicheerungsgesellschaft wir Ihre Deckungsanfrage zu Recht ablehnen.

Was kostet mich der Abgasskandal: mit und ohne Rechtsschutzversicherung?

Wir möchten es jedem im Abgasskandal Betroffenen möglich machen, zu seinem Recht zu kommen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.  Der Abgasskandal und seine Auswirkungen haben Sie bereits Zeit und Geld gekostet. Daher ist es unser Anspruch, Sie dabei zu unterstützen, zu Ihrem Recht zu kommen - unabhängig davon, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen oder nicht. Hierbei stehen Ihnen unsere Experten tatkräftig zur Seite.

Prozess mit und ohne Rechtsschutzversicherung

Wie hoch Ihr Kostenrisiko tatsächlich ist, hängt entscheidend davon ab ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Mit Rechtsschutzversicherung:

Werden die Unkosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Umständen übernommen. Nur die Selbstbeteiligung müssen Sie dann selbst finanzieren. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz zu Deckungsanfrage und Durchsetzung Ihrer Forderungen erledigen wir für Sie.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

Je nach dem, wie erfolgversprechend die Ansprüche in Ihrem Fall sind, können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko klagen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Kosten übernimmt dann ein Prozesskostenfinanzierer: Dazu zählen auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für 15% des Streitergebnisses bekommt er im Erfolgsfall seine Kosten erstattet und nur im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des Ihnen zugesprochenen Betrags als Provision. Bei Nicht-Einigung und Klage-Einreichung wird er Ihnen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Prozesskosten-Finanzierungs-Angebot abgeben.

Ich bin vom Abgasskandal betroffen und wünsche eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt.

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Abgasskandal - Was Sie unternehmen können

Wir unterstützen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollten Sie Betroffener vom Abgasskandal sein.

Viele Gerichte haben Ansprüche von geschädigten Fahrzeughaltern bereits bestätigt.

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