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Online-Banking Betrug - So erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Schadensersatz bei Phishing und Co.

In einer zunehmend digitalen Welt sind Online-Banking und elektronische Transaktionen alltäglich geworden. Damit gehen auch etliche Risiken einher - immer häufiger versuchen Betrüger persönliche Daten zu ergattern und unberechtigt Gelder zu entwenden. Im Folgenden wollen wir Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten bei Fällen von Online-Banking Betrug aufklären.

Erfahren Sie jetzt, wie Sie sich schützen können, welche rechtlichen Schritte Sie im Schadensfall einleiten können und wie Sie Ihr Geld zurück bekommen!

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Schützen Sie sich vor Phishing und Online-Banking Betrug
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Online-Banking - Betrugsfälle häufen sich

Im digitalen Zeitalter erledigen neun von zehn Internetnutzern ihre Bankgeschäfte online. Doch die steigende Beliebtheit des Online-Bankings geht Hand in Hand mit einer Zunahme von Betrugsmaschen, insbesondere dem sogenannten "Phishing".

Phishing ist eine perfide Form des Online-Betrugs, bei dem Betrüger sprichwörtlich einen Köder auswerfen, in der Hoffnung, arglose Bankkunden in ihre Falle zu locken. Durch das Klicken auf einen manipulierten Link und die Eingabe persönlicher Daten gerät das Bankkonto schnell in die Hände von Kriminellen, die daraufhin unberechtigt Gelder transferieren.

Die Betrugsmaschen sind vielfältig und reichen von gefälschten Apps über manipulierte Websites bis hin zu betrügerischen E-Mails oder Anrufen im Zusammenhang mit vermeintlichen Sicherheitsverfahren (z.B. pushTAN). Ziel ist es immer, die Zugangsdaten der Bankkunden zu erschleichen.

Betrüger nutzten in der Vergangenheit bereits gezielt die Umstellung einer Bank zur 2-Faktor-Authentifizierung, um Kunden auf gefälschte Seiten zu lenken, wo sie ihre sensiblen Daten preisgeben sollen. Auf diese Weise verschaffen sich die Täter Zugang zum Online-Banking und umgehen die Schutzmechanismen der Banken.

Konto leergeräumt? Das können Sie jetzt tun!

Die weiteren Schritte der Betrüger sind häufig durchdacht: Über mehrere, teils ausländische Konten leiten sie unrechtmäßig überwiesene Gelder weiter, erschweren damit Rückbuchungen für die Banken und entziehen sich einer schnellen Identifikation durch die Polizei. Die Zwischenkonten erstellen die Betrüger oft mit gefälschten oder gestohlenen Daten, was die Aufklärung für die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich erschwert.

Im Falle von Phishing und Online-Banking Betrug können die finanziellen Schäden rasch in die Höhe schnellen und oft sechsstellige Verluste verursachen. Um sich vor diesen Bedrohungen zu schützen, ist eine erhöhte Sensibilität im Umgang mit Online-Banking und zusammenhängender Kommunikation erforderlich. In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte stehen wir Ihnen bei rechtlichen Fragen rund um Phishing und Betrug im Online-Banking mit fachkundiger Beratung zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Sein Geld über Rückbuchungen oder auf polizeilichem Weg zurückzuerhalten ist in vielen Betrugsfällen eher unwahrscheinlich. Wer einer Phishing Attacke oder einer ähnlichen Online-Banking-Betrugsmasche zum Opfer gefallen ist, muss allerdings noch nicht endgültig verzagen. Es gibt Möglichkeiten, das verlorene Geld zurückzuholen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Ihre Bank ist für die Sicherheit Ihres Geldes verantwortlich. Bei eingehaltener Sorgfaltspflicht haben Sie ein Recht auf Schadensersatz.

Die verantwortliche Bank ist zu einer hundertprozentigen Erstattung der verlorenen Gelder verpflichtet, sofern Sie als Kunde nicht grob fahrlässig handelten. In den meisten Fällen streiten Banken diese Verpflichtung jedoch erst einmal ab. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, kann es sich lohnen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuschalten. In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre Rechte gegenüber der verantwortlichen Bank durchzusetzen.

Schadensersatz bei Online-Banking Betrug: Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Unsere auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwälte analysieren Ihre Situation und entwickeln eine für Sie geeignete Strategie, um Ihr Geld von der verantwortlichen Bank zurückzuerhalten. In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte vertreten wir seit vielen Jahren erfolgreich Einzelpersonen gegen Großkonzerne. Dabei legen wir großen Wert auf eine persönliche Betreuung und die individuellen Wünsche und Ziele unserer Mandanten.

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Wie schütze ich mich vor Phishing?

Experten zufolge nimmt die Anzahl von Phishing Attacken in Deutschland stark zu. Betrüger nutzen geschickt gefälschte Mails oder SMS, die sich als offizielle Mitteilungen von Banken tarnen. Diese Nachrichten sehen täuschend echt aus und sind teilweise nur schwer von den legitimen Benachrichtigungen zu unterscheiden.

Die Täter spielen mit den Ängsten der Empfänger, indem sie Handlungsbedarf vortäuschen und negative Konsequenzen bei Untätigkeit suggerieren. Sie locken mit Links, die zu gefälschten Webseiten führen, welche die eingegebenen Zugangsdaten direkt an die Betrüger übermitteln. Nachdem sie die Zugangsdaten erhalten haben, versuchen die Täter, die TAN-Codes über Mail, Anruf oder SMS zu ergaunern. Sobald sie diese erhalten, haben sie freie Hand, um das Konto leerzuräumen.

Wichtig ist: Bleiben Sie bei Nachrichen bzgl. Ihres Online-banking stets skeptisch. Nutzen Sie nach Möglichkeit die sog. Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Lassen Sie sich von vermeintlicher Dringlichkeit in den Nachrichten nicht aus der Ruhe bringen und geben Sie TAN-Codes etc. nie unbedacht heraus.

So erkennen Sie Phishing-Attacken: Echte Banken nutzen ausschließlich die Post oder ihre eigenen Apps, niemals E-Mails oder SMS für die Kommunikation bzgl. Ihres Online-Bankings.

Phishing-Nachrichten erzeugen oft Druck, indem sie schnelles Handeln erfordern, und treffen typischerweise am Wochenende oder abends ein, um eine sofortige Rücksprache mit der Bank zu verhindern. Zudem enthalten die betrügerischen Nachrichten oft kryptische Links und verweisen auf fehlerhafte oder unvollständige Webseiten.

Bei Verdacht auf Phishing schnell handeln!

Um potentielle Schäden zu minimieren ist es entscheidend, mögliche Phishing Versuche beim Online-Banking rasch zu erkennen und so schnell wie möglich zu reagieren. Sollten Sie während eines Vorgangs Verdacht schöpfen, empfehlen wir, den Prozess unverzüglich abzubrechen. Wenn Sie vermuten, einer Online-Banking Betrugsmasche zum Opfer gefallen zu sein sollten Sie folgende Schritte einleiten:

✔️ Online-Banking sofort sperren lassen: Entweder rufen Sie die Sperrhotline (116 116) an oder versuchen Sie, wiederholt ein falsches Passwort einzugeben, um die automatische Sperrung zu aktivieren. Dies ist ein erster wichtiger Schutzmechanismus, um unberechtigte Zugriffe zu unterbinden.

✔️ Vorfall der Bank melden: Informieren Sie umgehend Ihre Bank über den Vorfall, um Überweisungen zu stornieren und gegebenenfalls Ihr Konto zu sperren. Verwenden Sie dabei niemals die Kontaktmöglichkeiten aus verdächtigen E-Mails oder SMS. Ermitteln Sie die offiziellen Kontaktinformationen selbst, zum Beispiel von der offiziellen Website Ihrer Bank.

✔️ Schnellstmöglich Anzeige erstatten: Dieser Schritt ist unabdinglich, denn nur eine Strafanzeige bei der Polizei befähigt Ihre Bank dazu, Ihr Konto zu sperren und Überweisungen zu stoppen. Erstellen Sie Screenshots von verdächtigen Nachrichten, und notieren Sie die IBAN des Empfängers. Diese Informationen sind essenziell für weitere Ermittlungen. Halten Sie die Geschehnisse schriftlich fest, um Einzelheiten des Vorfalls zu dokumentieren.

Eine rasche Umsetzung dieser Maßnahmen erhöht Ihre Chancen, die Auswirkungen eines Phishing-Angriffs zu minimieren und mögliche Schäden zu begrenzen. Ist der Schaden bereits entstanden, stehen wir gerne bei allen rechtlichen Fragen zur Verfügung.

Rechtlicher Hintergrund: Wann haftet die Bank?

Bei der rechtlichen Aufarbeitung von Online-Banking-Betrugsfragen steht die Frage nach der Schuld an oberster Stelle. Banken weisen diese zwar zu Beginn meist von sich. Dass die Schuld für den Geldverlust allein beim Kunden liegt, muss die Bank jedoch erst unter Beweis stellen. So ist bei jedem Betrugsfall die konkrete Sachlage zu prüfen, um zu erkennen ob Kunden tatsächlich in hohem Maße unvorsichtig handelten, oder ob die zuständige Bank aufgrund von unzulänglichen Sicherheitsvorkehrungen die Verantwortung tragen muss.

Dass Banken grundsätzlich zu einem Schadensersatz bei unrechtmäßig entwendeten Geldern verpflichtet sind, stellt u.a. § 675 BGB klar.

§ 675u BGB: Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge

Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs hat der Zahlungsdienstleister des Zahlers gegen diesen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen. Er ist verpflichtet, dem Zahler den Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten und, sofern der Betrag einem Zahlungskonto belastet worden ist, dieses Zahlungskonto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftstags zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem dem Zahlungsdienstleister angezeigt wurde, dass der Zahlungsvorgang nicht autorisiert ist, oder er auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat der Zahlungsdienstleister einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Zahlers vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat der Zahlungsdienstleister seine Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde der Zahlungsvorgang über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 den kontoführenden Zahlungsdienstleister.

Wer also Opfer einer Phishing Attacke oder einem ähnlichen Betrugsvorfall geworden ist, hat einen rechtlich verankerten Anspruch auf Schadensersatz von seiner kontoführenden Bank. Sie ist für die Sicherheit Ihres Kontos verantwortlich und muss im Falle von unautorisierten Zahlungen, die entwendeten Gelder zurückzahlen, sodass das Konto wieder auf den Stand vor dem Betrugsfall kommt.

In seltenen Fällen kann auch der sog. Finanzagent zur Haftung verpflichtet sein, bspw. wenn das Geld über ein deutsches Konto ins Ausland floß und dessen Inhaber ausfindig machen lässt.

Bank verweigert Erstattung - Ihre Möglichkeiten

Um eine Rückzahlung abzuwenden, weisen Banken an dieser Stelle gerne auf die sog. Sorgfaltspflicht. Wenn Kunden diese verletzt haben, grob fahrlässig, oder aber selbst mit betrügerischer Absicht handelten, muss die Bank das verlorene Geld nicht erstatten. Zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht gehört nach Ansicht verschiedener Gerichte bspw., dass Kunden Online-Banking nur von Computern aus nutzen, welche über aktuelle Antivirensoftware verfügen.

Das bloße Vorhandensein von Viren, lässt allerdings nicht darauf schließen, dass Kunden keinerlei Sicherheitsvorkehrungen trafen, da auch mit aktueller Virensoftware keine vollkommene Sicherheit gewährleistet ist. Hinzu kommt, dass Betrüger zum Teil sehr gekonnt vorgehen um die Bankkunden zu täuschen und jegliche Sicherheitslücken auszunutzen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht auf Kundenseite müssen Banken konkret beweisen. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, wie die Schutzvorkehrungen der Bank in dem jeweiligen Fall aussahen.

Wenn sich Ihre Bank weigert, für den durch Online-Banking-Betrug entstandenen Schaden aufzukommen, ist es ratsam, sich an einen auf das Bankrecht spezialisierten Fachanwalt zu wenden. In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihr Recht auf Schadensersatz von Ihrer Bank durchzusetzen.

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