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Der Arbeitsvertrag

Endlich: Nach einer mühsamen Bewerbungsphase ist das erhoffte Angebot da.

Viele Bewerber freuen sich, wenn Sie von ihrem potentiellen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen, denn der neue Job ist nun zum Greifen nahe. Als rechtliche Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit enthält der Arbeitsvertrag alle möglichen Vereinbarungen, die die baldige Anstellung angehen. Bevor jedoch vorschnell unterschrieben wird lohnt es sich, etwas mehr darüber zu wissen, was bei Arbeitsverträgen erlaubt ist und was nicht. Die oft sehr umfangreichen, in rechtsdeutsch verfassten Texte sind für Laien nämlich nicht immer gerade verständlich. Irreführende Klauseln und versteckte Vertragsfallen können später schnell zu Problemen führen. Wer den Arbeitsvertrag allerdings mit etwas Hintergrundwissen durchliest, hat gute Chancen, künftigen Konflikten, Missverständnissen und verbotenen Klauseln aus dem Weg zu gehen. 

Von Urlaubszeit, der Vergütung und Arbeitszeit bis hin zu den übertragenen Aufgaben - im Arbeitsvertrag werden die Rahmenbedingungen für das Arbeitsverhältnis festgehalten. Sollten Abmachungen zu einem bestimmten Thema im Arbeitsvertrag fehlen, gelten die allgemeinen Regelungen aus dem Arbeitsrecht.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Infos zum Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrages. Er kommt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande und legt fest, welche Dienste für welche Vergütung geleistet werden sollen. Im § 611 BGB steht, dass Dienste jeder Art Bestandteil des Dienstvertrages sein können. Außerdem legt der Arbeitsvertrag die Pflichten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fest. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich durch Unterschreiben des Vertrags zur Leistung der vereinbarten Arbeiten und Arbeitgeber verpflichten sich zu der entsprechenden Vergütung.

Mann unterschreibt einen Arbeitsvertrag

In den Paragraphen 611-630 BGB sind eine Reihe an Richtlinien für Arbeitsverträge vermerkt. Wenn sich zu einem wichtigen Thema im Arbeitsvertrag nichts auffinden lässt, können sich Vertragspartner hier Klarheit verschaffen.

Genauso können die Gesetze aber auch vorhandene Klauseln im Arbeitsvertrag nichtig machen, wenn diese miteinander in Konflikt stehen. Eine Vergütung unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,35 Euro brutto (Stand Dez. 2020) wäre bspw. ungültig. Eine Ausnahme bilden Auszubildende, bei denen seit 1. Januar 2020 ein Mindestlohn von 512 Euro brutto monatlich festgelegt ist. 

Auch bei bis zu drei Monate langen Pflichtpraktika, die Schüler oder Studenten durchführen müssen, gilt das Gesetz zum Mindestlohn nicht in jedem Fall. 

Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es?

Den einen typischen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Vielmehr existieren zahlreiche Ausprägungen dieser Vertragsart, welche sich teilweise stark voneinander unterscheiden. Einige Beispiele sind Arbeitsverträge für Freiberufler, der Ausbildungsvertrag, der Tarifvertrag, oder der Praktikumsvertrag. Darüberhinaus gibt es noch weitere Formen, die alle ihre eigenen Charakteristika mitbringen und den Alltag bei der Arbeit, die Vergütung und viele weitere Themen unterschiedlich gestalten können.

Im Allgemeinen muss man zusätzlich zwischen dem befristeten und dem unbefristeten Arbeitsvertrag unterscheiden. Befristete Verträge laufen nur so lange, wie im Vertrag der Zeitraum der Anstellung vereinbart wurde. Nach Ende der festgelegten Vertragslaufzeit löst sich der Vertrag von selbst auf. Es bedarf also keiner Kündigung um das Arbeitsverhältnis zu beenden - anders als beim unbefristeten Arbeitsvertrag.

Die Inhalte des Arbeitsvertrags

Ein ordentlicher Arbeitsvertrag sorgt dafür, dass die wichtigsten Bereiche, die den zukünftigen Arbeitsalltag bestimmen werden, abgeklärt sind. Enthält der Vertrag genügend Informationen, wissen beide Parteien worauf sie sich einlassen und das Potenzial für Konflikte in der Zukunft fällt geringer aus. Aber was sind die wichtigsten Inhalte, die in jedem Arbeitsvertrag vorkommen sollten?

Der Arbeitsvertrag sollte alle wichtigen Vereinbarungen für das Arbeitsverhältnis beinhalten

Was muss im Arbeitsvertrag stehen?

Neben den grundlegenden Formalitäten wie Name und Anschrift beider Vertragspartner sollte der Vertrag z.B. auch Aufschluss über die Art der Beschäftigung und Arbeit  geben und die enthaltenen Aufgaben kurz beschreiben. Wie hoch die Vergütung ausfällt und auf wie viele Tage Urlaub der Arbeitnehmer Anspruch hat, sollte der Vertrag ebenfalls klären. Jegliche Sonderregelungen, bspw. zu der Zusammensetzung des Gehalts, werden am besten nicht nur mündlich besprochen, sondern im Arbeitsvertrag schriftlich hinterlegt. 

Zusätzlich sollte aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Um rechtlich auf sicherem Boden zu stehen empfiehlt sich in jedem Fall die Schriftform für Arbeitsverträge. Sie ist allerdings nicht zwingend erforderlich, denn auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind gültig. Lediglich bei befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Schriftform Pflicht.

Bedingungen, die den Arbeitnehmer übermäßig benachteiligen, sind nach Regeln des AGB-Rechts nicht zulässig. Jedoch enthalten viele Verträge immer wieder rechtswidrige Klauseln. Selbst massenhaft verwendete, vorgefertigte Verträge sind hiervon nicht ausgeschlossen. Ohne juristische Expertise lassen sich die entsprechenden Klauseln allerdings kaum erkennen. Anwaltliche Unterstützung kann Ihnen hier dabei helfen, Vertragsfallen zu umgehen und Sicherheit zu gewinnen. Lassen Sie sich jetzt von unseren Fachanwälten im Arbeitsrecht beraten.

Pflichten für Arbeitnehmer

Aus dem Arbeitsvertrag gehen diverse Pflichten hervor, denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen zur ordentlichen Einhaltung des Vertrages nachkommen müssen. Es muss an dieser Stelle jedoch erwähnt werden, dass nicht alle Rechte und Pflichten, die beim Arbeitsverhältnis entstehen, explizit im Arbeitsvertrag stehen müssen. Vieles ist zusätzlich in den Gesetzestexten zum Arbeitsrecht festgelegt.

Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers besteht darin, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Indem er den Vertrag zum Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber unterzeichnet, verpflichtet sich der Angestellte zur persönlichen Erledigung der ihm übertragenen Aufgaben. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht rechtskonform. Lediglich im Urlaub oder bei Krankheit entfällt die Arbeitspflicht. Auch werdende oder frisch gewordene Mütter sind durch die Gesetze zum Mutterschutz für die vorgeschriebenen Zeiten von der Arbeitspflicht freigestellt. 

Zu den Nebenpflichten des Arbeitnehmers zählt unter anderem die Treuepflicht. Sie schreibt vor, dass Angestellte ihr Verhalten stets gemäß der Interessen des Unternehmens ausrichten müssen. Wer vertrauliche Informationen achtlos an Dritte weitergibt, verletzt damit seine Treuepflicht. Ähnliche Klauseln sind häufig auch direkt im Arbeitsvertrag unter dem Thema Verschwiegenheitspflicht vorhanden. 

Aus dem Arbeitsvertrag gehen für Arbeitnehmer jedoch nicht nur Pflichten, sondern auch einige Rechte hervor. So z.B. das Recht auf Pausen bei der Arbeit, welches festlegt, dass Arbeitenden ab einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden am Tag eine Pause von 30 Minuten zusteht. 

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber verpflichtet der Arbeitsvertrag hauptsächlich zur Zahlung des vereinbarten Lohns. Die Gehaltszahlung muss in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erfolgen und Arbeitgeber müssen die Steuer- und Versicherungsbeiträge korrekt mit einberechnen. Bei Unternehmen ab einer Größe von über 19 Angestellten sind Arbeitgeber zusätzlich dazu verpflichtet, die Lohnabrechnung schriftlich an ihre Mitarbeiter weiterzugeben. Die Inhalte solcher Abrechnungen sind gesetzlich vorgeschrieben und lassen sich in der Entgeldbescheinigungsverordnung einsehen. 

Wie bei Arbeitnehmern wird auch bei Arbeitgebern zwischen Haupt- und Nebenpflichten unterschieden. Neben der Zahlung des Gehalts als Hauptpflicht, verpflichten sich Arbeitgeber z.B. dafür, die Sicherheit und Gesundheit des Beschäftigten zu gewährleisten. Die sog. Fürsorgepflicht lässt sich in §§ 617-619 BGB nachlesen und soll sicherstellen, dass Arbeitgeber sich um eine ungefährliche, gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung kümmern. Darüberhinaus sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet, Angestellte unabhängig von Herkunft und ethnischer Zugehörigkeit gleich zu behandeln. Mehr Informationen dazu finden Sie in dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch die Anfertigung eines Arbeitszeugnisses gehört zu den Nebenpflichten von Arbeitgebern.

Urlaub

Die Abmachungen zum Urlaubsanspruch sind ein weiterer wichtiger Bestandteil des Arbeitsvertrags. Gesetzlich liefert hier das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die Grundlage. Dort sind bestimmte Mindestanforderungen für den Erholungsurlaub vorgegeben. So haben Erwerbstätige, die fünf Tage in der Woche arbeiten ein Recht auf 20 Tage Urlaub nach sechs Monaten. Wer an sechs Tagen in der Woche tätig ist hat einen Urlaubsanspruch auf mindestens 24 Tage nach sechs Monaten.

Arbeitnehmer können bei der Einreichung frei wählen, wann sie ihren Urlaub gerne setzen möchten, es bleibt Arbeitgebern jedoch das Recht, den Urlaub in gewissen Zeitspannen abzulehnen. Das dient ihm als Absicherung, denn er kann so verhindern, dass er wegen zu vielen abwesenden Mitarbeitern unterbesetzt ist.

Gehaltszahlungen müssen während des Urlaubs weiterhin erfolgen. Rechtlich wird es dann als sog. Urlaubsentgelt betrachtet. Auch während der Probezeit besteht Anspruch auf Urlaub, da arbeitsrechtlich gesehen jeder gearbeitete Monat für den Anspruch auf Jahresurlaub zählt.

Arbeitszeit

In der Regel ist eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden üblich, was in einer typischen Fünftagewoche zu einer Arbeitszeit von 40 Stunden führt. Selbstverständlich kommt es je nach Beschäftigungsart auch zu abweichenden Arbeitszeiten. Das Arbeitsrecht liefert allerdings einige Rahmenbedingungen zur Gestaltung der Arbeitszeiten. So ist z.B. vorgeschrieben, dass die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen stets nicht weniger als elf Stunden betragen darf. Das Gesetz gibt zudem auch während des Arbeitstages Pausen vor. Mindestens 30 Minuten Pause pro Tag sieht der Gesetzgeber vor, solange insgesamt zwischen sechs und neun Stunden gearbeitet wird. 

Bei dem Thema Überstunden und Mehrarbeit ist im Arbeitsvertrag Vorsicht geboten: Klauseln, die besagen, dass Überstunden in das reguläre Gehalt mit eingerechnet werden, sind insbesondere nicht zulässig, da das Arbeitsrecht Angestellten das Recht zuspricht, ihre Überstunden vergütet zu bekommen. 

Kündigung

Unbefristete Arbeitsverträge laufen auf unbestimmte Zeit weiter. Sollte einer der beiden Vertragspartner diesen jedoch auflösen wollen, muss er den Vertrag kündigen. Das kann einerseits auf der Seite des Arbeitgebers andererseits auch vom Arbeitnehmer erfolgen. Die Gründe für Kündigungen sind vielfältig. Unzufriedenheit, bessere Karrierechancen oder ein umsatzbedingter Mitarbeiterabbau können alle zu einer Kündigung führen. Zu Gunsten von Arbeitnehmern greift jedoch auch der Kündigungsschutz, der unter anderem dafür sorgt, dass Angestellte ihre Existenzgrundlage nicht ungerechtfertigt verlieren. 

Bei der Kündigung sind vor allem auch die vertraglich und Gesetzbuch geregelten Kündigungsfristen zu beachten. Fristlose, auch außerordentliche Kündigungen genannt, sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und auch dann nur, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der die Weiterbeschäftigung bis zum Ablaufen der Frist unzumutbar macht. Mehr Informationen zum Thema lesen Sie in unserem Artikel über die Kündigung des Arbeitsvertrags.

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