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Abgasskandal - Dieselfahrverbot

Dieselfahrverbot - was heißt das?

Ein Fahrverbot bedeutet, dass in einem bestimmten Bereich oder einer Stadt Fahrzeuge, die dem Verbot entsprechen, nicht mehr fahren dürfen. Im deutschen Recht ist diese Maßnahme zwar nicht vorgesehen, jedoch sieht die Rechtssprechung der Europäischen Union Fahrverbote als letzte Maßnahme vor, wenn andere Maßnahmen nicht zum Erfolg führen. Besonders in den Großstädten Deutschlands haben wir das Problem, dass an verschiedenen Stellen Stickoxid-Höchstwerte nicht eingehalten werden. Das wiederum bedeutet mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Da in der Praxis diese Grenzwerte aber nicht immer eingehalten werden können, hat das Bundesverwaltungsgericht das Fahrverbot für bestimmte Fahrzeuge nach Ausschöpfung aller anderen Mittel zugelassen. In jedem Fall sollten jedoch die Städte und Kommunen bestrebt sein, alle möglichen Alternativen zur Erreichung der Grenzwerte zu prüfen und - da wo möglich - auch umzusetzen. 

Bin ich vom Dieselfahrverbot betroffen?

Die Entscheidungs-Hoheit, wer vom Dieselfahrverbot betroffen ist, liegt letztlich bei den Städten und Kommunen. Als Orientierungshilfe können Sie sich jedoch merken, dass Ihr Diesel-Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro-4 oder Euro-5 sehr wahrscheinlich in diese Kategorie fällt. Jedoch auch Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro-6 könnten in der Zukunft, von möglichen weiteren Fahrverboten betroffen sein.

Zusätzlich zu den bisherigen Farben ist derzeit auch eine Einführung der "Blauen Plakette" im Gespräch. Die Entscheidung hierzu ist noch nicht gefallen - wohl aber, dass nur Euro-6-Diesel, Euro-3-Benziner und Elektrofahrzeuge diese blaue Plakette bekommen könnten. Somit würden auch einige Diesel-Fahrzeuge, die im Besitz einer grünen Plakette sind, die Innenstädte nicht mehr befahren dürfen. Hier geht es konkret um die Diesel-Abgasnormen Euro-4 und Euro-5 und Benziner, die unter Euro-3 liegen. Betroffen von Dieselfahrverboten wären deutschlandweit um die 13.000.000 Autos. Dabei macht das Bundesverwaltungsgericht deutlich, dass auch Benziner in Zukunft unter den Fahrverboten leiden können.

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Zulassungsbescheinigung I/Fahrzeug-Brief

Bin ich vom Dieselfahrverbot betroffen?

Diese Frage stellen sich viele Fahrzeughalter heutzutage.

In Ihrem Fahrzeug-Brief (Zulassungsbescheinigung I) finden Sie im Feld 14.1 heraus, ob Sie von den Dieselfahrverboten betroffen sind: 

Die beiden letzten Ziffern in diesem Feld stehen für die Abgasnorm. Dabei sollten Sie schauen, ob am Ende der Ziffernfolge die Ziffern 00-88 zu lesen sind. Dann gehört Ihr Fahrzeug zu der Abgasnorm Euro-1 -Euro-4 und wäre von den Fahrverboten betroffen. Ebenso  sind Sie betroffen, wenn die Ziffernfolge mit 35AO -35 MO endet. Damit gehören Sie der Abgasnorm Euro-5 an. Lediglich Fahrzeuge der Abgasnorm Euro-6 mit den Endziffern 36NO - 36YO sind derzeit noch nicht betroffen. Jedoch ist auch bei diesen Fahrzeugen anzunehmen, dass sie in nächster Zeit mit Fahrverboten zu rechnen haben.

Momentan sind überwiegend die Innenstädte folgender Städte von den Fahrverboten betroffen - weitere Städte werden wohl folgen:

Aachen, Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Mainz, München, Stuttgart

In welchen Städten herrscht Dieselfahrverbot?

Besonders die Innenstädte sind deutschlandweit betroffen. Dabei ist die Liste der Städte in denen es derzeit schon Fahrverbote gibt, sicher noch lange nicht vollständig. Im Gespräch oder gar schon betroffen sind laut ADAC derzeit:

Berlin, Bonn, Darmstadt, Essen, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Mainz und Stuttgart.

Was kann ich als betroffener Dieselfahrzeug-Besitzer tun?

1. Widerruf

Falls Ihr Fahrzeug vom Dieselfahrverbot betroffen sein sollte, unterstützen wir Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Autohersteller. Sollten Sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben, prüfen wir die Zulässigkeit Ihres abgeschlossenen Kreditvertrags und leiten den Widerspruch ein.

2. Schadensersatzansprüche

Kunden der Autohersteller BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen wurde im Bewusstsein der Fakten Schaden zugefügt. Sollten Sie das Modell eines Fahrzeuges mit eingebauter Schummel-Software fahren, so setzen wir für Sie Ihre Ansprüche auf einen gleichwertigen Neuwagen mit fehlerfreier Software oder eine finanzielle Entschädigung durch. Je nach dem, ob Sie eine Rechtschutzversicherung haben oder nicht kümmern wir uns um den Prozesskostenfinanzierer - der nur im Erfolgs-Fall einen Teil des Gewinns einbehält - oder die Deckungszusage und Ihren Versicherer.

Kostenlose Ersteinschätzung zur Prüfung Ihrer Ansprüche

Der Widerruf eines Auto-Kredits

Das bürgerliche Gesetzbuch gibt Verbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Jahren die Möglichkeit des Rücktritts und somit die Rückforderung aller bereits geleisteter Anzahlungen und Raten. Ihrem Kreditinstitut stehen, je nach dem wann der Darlehens-Vertrag geschlossen wurde, eventuell ein Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer oder Zinsen zu. Für viele Betroffene eine sinnvolle Chance dar, ihren alten Diesel los zu werden.

Prozess mit und ohne Rechtsschutzversicherung

Wie hoch Ihr Kostenrisiko tatsächlich ist, hängt entscheidend davon ab ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Mit Rechtsschutzversicherung:

Werden die Unkosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Umständen übernommen. Nur die Selbstbeteiligung müssen Sie dann selbst finanzieren. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz zu Deckungsanfrage und Durchsetzung Ihrer Forderungen erledigen wir für Sie.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

Je nach dem, wie erfolgversprechend die Ansprüche in Ihrem Fall sind, können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko klagen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Kosten übernimmt dann ein Prozesskostenfinanzierer: Dazu zählen auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für 15% des Streitergebnisses bekommt er im Erfolgsfall seine Kosten erstattet und nur im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des Ihnen zugesprochenen Betrags als Provision. Bei Nicht-Einigung und Klage-Einreichung wird er Ihnen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Prozesskosten-Finanzierungs-Angebot abgeben.

Ich bin vom Abgasskandal betroffen und wünsche eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt.

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Abgasskandal - Was Sie unternehmen können

Wir unterstützen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollten Sie Betroffener vom Abgasskandal sein.

Viele Gerichte haben Ansprüche von geschädigten Fahrzeughaltern bereits bestätigt.

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