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Trennung

Denken Sie an Scheidung?

Sie stecken mitten in einer Ehekrise? Sie denken an Scheidung oder sind bereits entschlossen, sich zu trennen?

Vorab ein ein Rat aus der Sicht eines Anwalts: Halten Sie einen Augenblick inne, überstürzen Sie nichts. Offenbaren Sie nicht vorschnell, dass Sie sich trennen oder schneiden lassen möchten. Lassen Sie sich, bevor Sie über Trennung oder Scheidung reden, von unseren Rechtsanwälten für Ehe- und Familienrecht in Stuttgart beraten.

Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine enorme Belastung. Enttäuschung, Wut und Trauer beherrschen die Emotionen. In dieser schwierigen Situation fühlen sich Ehepartner oft unverstanden und würden einander am liebsten aus dem Weg gehen. Die Wohnsituation, der Umgang mit den Kindern, der Unterhalt oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens müssen jedoch miteinander geklärt werden.

Damit die Scheidung nicht unnötig teuer wird, sich die Trennungszeit nicht schmerzlich in die Länge zieht oder die Kinder unnötig belastet werden, informieren Sie sich und bereiten Sie sich vor. Selbst wenn Sie unsicher sind, ob eine Trennung der richtige Weg aus der Krise ist, wir können Ihnen helfen. In unserer Kanzlei in Stuttgart stehen Ihnen auch Rechtsanwälte zur Verfügung, die zu Mediatoren ausgebildet sind.

Erst Trennung - dann Scheidung

Erst die Trennung, dann die Scheidung, so hat es der Gesetzgeber im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 1297-1921 geregelt. Dazu gibt es viele ergänzende gesetzliche Vorschriften. Es ist für einen Laien unmöglich, sich in diesem Paragraphen-Gewirr zurechtzufinden.

Wann das Trennungsjahr beginnt

Wenn ein Ehepartner dem anderen mitteilt, dass er sich von ihm trennt und auch danach handelt, ab diesem Tag, beginnt das Trennungsjahr.

Das Trennungsjahr muss nicht formal angemeldet oder beantragt werden. Es genügt, wenn der andere Ehepartner Bescheid weiß und das gemeinsame Leben beendet wird. Es ist sinnvoll, das Datum der Trennung schriftlich festzuhalten. Im Scheidungsantrag muss später der Termin eingetragen werden. 

Wenn es später bei der Scheidung Streit um den Beginn des Trennungsjahrs gibt, muss der Ehegatte den Trennungsbeginn nachweisen, der den Scheidungsantrag stellt. Sind sich die Eheleute einig, muss der Termin nicht nachgewiesen werden. Das Familiengericht prüft den Trennungstermin im Scheidungsantrag nicht nach.

Vorbeugend sollte der Partner, der sich scheiden lassen will, das Trennungsjahr nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich kundtun. Damit er (oder sie) im Streitfall auch nachweisen kann, dass der andere das Schriftstück erhalten hat, gibt es folgende Möglichkeiten: Ein Zeuge ist dabei, ein Bote überbringt die Nachricht, Einschreibebeleg oder Faxprotokoll vorlegen.

In dem Schreiben, in dem die Trennung angekündigt wird, kann auch festgehalten werden, wie das Trennungsjahr ablaufen soll.

Holen Sie sich früh Hilfe und Rat bei einem Rechtsanwalt, um dieses schwierige Trennungsjahr gut zu überstehen. Sie können damit vorbeugen, dass die Scheidung danach unnötig schwierig und teuer wird. Wir Rechtsanwälte in Stuttgart beraten Sie gerne.

Wie Sie sich im Trennungsjahr verhalten sollten

Damit das Trennungsjahr auch als Trennungsjahr für die spätere Scheidung zählt, darf es keine häusliche Gemeinschaft mehr geben. Das Paar trennt also Tisch und Bett. 

Wenn einer der beiden aus der Wohnung auszieht, ist die Trennung eindeutig und einfacher zu regeln. Das ist allerdings nicht zwingend nötig. Die Ehepartner können auch in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. (§ 1567 Abs. 1 Satz 1 BGB)

Wichtig ist, dass jeder für sich selber sorgt und auch seine Freizeit alleine verbringt. Es darf folglich keine gemeinsame Haushaltskasse mehr geben, jeder kocht, putzt und wäscht für sich selbst.

Wenn das Trennungsjahr im gemeinsamen Haus oder Wohnung durchgestanden werden soll, müssen die Räume aufgeteilt werden. Jeder schläft in einem anderen Raum. Küche und Bad können gemeinsam genutzt werden. Gemeinsam fernsehen geht nicht. Geregelt werden muss auch, wie die Kosten für das gemeinsam bewohnte Haus bzw. die Wohnung aufgeteilt werden.

Mit Kindern ist ein Trennungsjahr in der gleichen Wohnung besonders schwierig. Die Kinder müssen wissen, dass ihre Eltern nicht mehr zusammen leben möchten. Gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten beider Eltern mit den Kindern sind nur Rahmen des Umgangsrechts erlaubt. Wer welche Aufgaben mit den Kindern übernimmt, muss geregelt werden.

Diese Vorgaben für die Trennung prüft das Familiengericht bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht. Probleme gibt es nur, wenn sich die Partner nicht einig sind und jeder was anderes aussagt.

Sorgen Sie vor und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten für Familien- und Scheidungsrecht beraten.

 

Wann es Trennungsunterhalt gibt

Während der Trennungszeit, meistens im Trennungsjahr, kann Trennungsunterhalt verlangt werden. Das betrifft die Zeit vom Beginn der Trennung bis die Scheidung rechtskräftig ist. Nach der Scheidung gelten andere Regelungen für den Unterhalt.

Der Partner, der während der Ehe nicht gearbeitet hat, muss auch im Trennungsjahr nicht arbeiten. Wer teilzeitbeschäftigt war, muss bei Trennung keine Vollzeitstelle annehmen. Während das Paar ein Jahr lang getrennt lebt, soll der bisherige Status der Ehegatten aufrecht erhalten bleiben. Das Trennungsjahr ist so angelegt, dass danach eine Versöhnung möglich ist.

Kein Trennungsgeld kann beansprucht werden, wenn die Ehe nur ein paar Wochen gedauert hat, keine Kinder da sind oder beide ungefähr gleich viel verdienen.

Nach dem Trennungsjahr sehen die Verpflichtungen, seinen eigenen Unterhalt zu verdienen, anders aus. Das ist in jedem Einzelfall anders. Hier spielen Dauer der Ehe, Kinder, Alter oder Krankheit eine wichtige Rolle.

Mit einem Ehevertrag oder in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen kann Trennungsgeld nicht ausgeschlossen werden. Nur die Zahlungsweise kann geregelt oder es kann die Höhe des Anspruchs beschränkt werden.    

Beim nachehelichen Unterhalt, bzw. bei Unterhalt bei Scheidung kann mit Verträgen oder Vereinbarungen auf Zahlung verzichtet werden. Holen Sie sich dazu Rat beim Anwalt, der sich im Familienrecht auskennt.

 

Wofür es Trennungsunterhalt gibt

Die Lebensverhältnisse im Trennungsjahr sollen bleiben, wie sie während der Ehe auch waren.

Zum Trennungsunterhalt gehören:

  • der Elementarunterhalt
  • die Kosten einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  • Kosten wegen Krankheit
  • Zusätzlicher Bedarf, der durch die Trennung entsteht, z. B. Umzug oder neue Wohnungseinrichtung
  • Kosten für eine Kranken- und Pflegeversicherung, falls nötig. (Während der Trennung läuft die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen weiter.)
  • Vorsorgeunterhalt zur Alterssicherung

Trennungsunterhalt muss bezahlen, wer finanziell dazu in der Lage ist. Es zählt die sogenannte Leistungsfähigkeit. 

 

Wie Trennungsunterhalt berechnet wird

Zur Berechnung des Trennungsunterhalt wird wie für den Unterhalt nach Scheidung die Düsseldorfer Tabelle herangezogen. Danach beträgt die Höhe des Unterhalts vereinfacht ausgedrückt:

  • 3/7 des Nettoeinkommens aus der Erwerbstätigkeit des Verdienenden, wenn der andere Ehegatte nicht erwerbstätig ist,
  • 3/7 aus der Differenz des Nettoeinkommens von beiden, wenn beide arbeiten,
  • die Hälfte aus allen anderen Einkünften wie Vermietung, Verpachtung oder Vermögenserträge

Der monatliche Eigenbedarf (Selbstbehalt) des Partners, der den Trennungsunterhalt bezahlen muss, liegt bei 1.200 Euro (Stand 01.01.2017)

Weitere Informationen zur Berechnung des Trennungsunterhalts stehen hier.

 

Unterhaltsberechnungen

Berechnungen zum Unterhalt sind schwierig und führen oft zu Streit. Überlassen Sie deshalb die Berechnungen lieber der Rechtsanwaltskanzlei LUTZ Rechtsanwälte in Stuttgart. Unsere Anwälte sind Spezialisten für Familienrecht.

Trennungsgeld beantragen

Trennungsgeld bezahlen Ehegatten unter Umständen nicht freiwillig. Es muss daher beantragt bzw. verlangt werden. Damit es später keine Beweisschwierigkeiten gibt, sollte die Zahlungsaufforderung schriftlich erfolgen.

Am besten ist es, einen Rechtsanwalt für Familienrecht einzuschalten. Dann gehen keine Ansprüche verloren. Mit einem Spezialisten für Scheidungsrecht kann auch vermieden werden, dass jemand zu viel bezahlt.

Fordert der Unterhaltsberechtigte seinen Ehepartner selbst auf, Trennungsunterhalt zu bezahlen, muss sie (oder er) später eventuell beweisen können, dass der andere das Aufforderungsschreibens erhalten hat. Ratsam ist, nicht auf die normale Postzustellung zu vertrauen. Es gibt folgende Möglichkeiten: Ein Zeuge ist dabei, ein Bote überbringt die Nachricht, Einschreibebeleg oder Faxprotokoll.

 

Steuererklärung im Trennungsjahr: Getrennt oder gemeinsam?

Während der Ehe geben viele Ehepaare eine gemeinsame Einkommenssteuererklärung ab. Das hat vor allem dann finanzielle Vorteile, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen. Besonders viel Geld kann gespart werden, wenn sich ein Partner (meist die Frau) um die Kinder kümmert und kein Einkommen erzielt.

Das sogenannte Ehegattensplitting macht möglich, dass Ehepaare steuerlich begünstigt werden. Das ist im Steuerrecht nach $ 32a Abs.5 EStG geregelt. Voraussetzung ist, dass Ehegatten ihre Einkommensteuer zusammen veranlagen. Durch die gemeinsame Veranlagung wird das zu versteuernde Einkommen der beiden Eheleute summiert und anschließend halbiert. Steuerlich gesehen wird so getan, so als ob jeder gleich viel verdienen würde.

Die Steuerlast lässt sich auch mit weiteren Vergünstigungen wie etwa dem Sparerfreibetrag senken.

Diese Zusammenveranlagung ist auch im Trennungsjahr möglich.

Allerdings müssen beide Partner zustimmen. Wenn es Streit gibt und der Besserverdienende von Freibeträgen und dem Ehegattensplitting auch noch im Trennungsjahr profitieren möchte, der getrennt lebende Gatte aber nicht zustimmt, wird es Zeit, professionelle Rechtshilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Widerspruch eines Partners ist nicht immer bindend. So einfach kann man eine gemeinsame Veranlagung nicht verhindern. Da es dann aber kompliziert wird, sollten Rechtsanwälte, die sich im Scheidungsrecht auskennen, kontaktiert werden.   

 

Mediation: Streit beilegen ohne Gericht

Wir bieten Ihnen bereits im Vorfeld einer Trennung oder Scheidung eine umfassende außergerichtliche Beratung und Betreuung. Im Rahmen der Mediation soll der Streit ohne Gericht beigelegt werden. Die Ehegatten (Konfliktparteien) gelangen mit Unterstützung und Vermittlung einer dritten unparteiischen Person, dem Mediator, zu einer gemeinsamen, einvernehmlichen Lösung. Hier erfahren Sie, welche Vorteile eine Mediation bei Scheidung & Trennung hat.

Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen, sondern ist ausschließlich für das Verfahren verantwortlich. Diese Konfliktbewältigung kann oftmals Missverständnisse aufklären und ist bei weitem kostengünstiger als eine Scheidung. Darüber hinaus findet während einer Mediation nicht selten wieder eine Annäherung der zerstrittenen Eheleute statt. So kann eine Scheidung vermieden werden. In unserer Kanzlei in Stuttgart stehen Ihnen speziell zu Mediatoren ausgebildete Rechtsanwälte zur Verfügung.

Rechtsanwälte für Familienrecht beraten umfassend

Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht in Stuttgart beraten Sie vor, während und nach der Trennung. Wir analysieren zusammen mit Ihnen ihre Situation in persönlicher, gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht. So erreichen wir für Sie das beste Ergebnis, wenn Sie sich scheiden lassen möchten.

Wir informieren Sie umfassend über alle wesentlichen und entscheidenden Gesichtspunkte einer Trennung und geben Ihnen wichtige Hinweise hinsichtlich der Regelungen und Anforderungen des Gesetzgebers. Überlassen Sie nichts dem Zufall, sondern holen Sie Rat vom Anwalt ein!

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