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Unfallrecht und Verkehrszivilrecht

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall sind regelmäßig Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Der Regulierungsablauf kann sich sehr zäh gestalten, wenn die Versicherung versucht, die Schadensabwicklung hinauszuzögern und die zu erstattenden Schäden und Kosten zu drücken.

Vorteile bei Beauftragung eines Rechtsanwalts

Deswegen lohnt es sich regelmäßig, einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Ansprüche und der gesamten Schadensabwicklung zu beauftragen. LUTZ Rechtsanwälte macht den kompletten Schadensersatz (inkl. Nutzungsausfall etc.) geltend und kann die Versicherung ggf. zu einer beschleunigten Bearbeitung drängen. Ein weiterer Vorteil für den Mandanten ist der Umstand, dass sich dieser nach Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht mehr mit der gegnerischen Versicherung „herumschlagen“ und weder Zeit noch Nerven in die Schadensabwicklung (bei welcher zudem eine Vielzahl von Fehlerquellen lauern) investieren muss.

Keine Rechtsanwaltskosten

Viele Unfallgeschädigte verzichten lediglich aus dem Grund auf die Beauftragung eines Rechtsanwalts, da sie mit weiteren Kosten rechnen, welche sie zu zahlen nicht bereit sind. Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Zum einen wiegen die oben dargestellten Vorteile die Beauftragung eines Rechtsanwalts bereits von sich aus auf. Zum anderen muss die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten des Unfallgeschädigten erstatten, da auch diese Position als unfallbedingter Schadensersatz anzusehen ist.

Insoweit hat das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, bereits vor über 25 Jahren in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Anwaltskosten zu dem zu ersetzenden Schaden gehören und der Geschädigte im Zusammenhang mit dem Unfall alle Aufwendungen machen darf, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch für nötig erachtet (Urteil des BGH vom 2.7.1985, VI ZR 86/1984).

Verfahrensablauf bei Beauftragung von LUTZ Rechtsanwälte

Die Tätigkeit von uns umfasst bei einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung. Nach Feststellung des tatsächlichen Unfallgeschehens und Informationsbeschaffung bei allen relevanten Stellen wird die gegnerische Versicherung schriftlich über den Schadenshergang informiert und zur Zahlung aufgefordert.

Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstigen Auslagen zu regulieren.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert wird (130 % - Grenze), der Schaden auf Gutachtensbasis abgerechnet wird oder aber der Verkauf des verunfallten Fahrzeugs unter Restwertberücksichtigung vorteilhafter ist. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Bei Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung. Wir klären über quotenbevorrechtigte Schadenspositionen auf. Bei Körperverletzungen aller Art beziffern wir die angemessene Schmerzensgeldhöhe.

Im Streitfall führen wir den Prozess nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung. Beauftragen Sie aus diesen Gründen die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte umfassend mit der Regulierung Ihrer Unfallschäden.

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