Unfallrecht und Verkehrszivilrecht

Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehrsunfall sind regelmäßig Schadensersatzansprüche gegenüber einem Unfallbeteiligten bzw. gegenüber dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Der Regulierungsablauf kann sich sehr zäh gestalten, wenn die Versicherung versucht, die Schadensabwicklung hinauszuzögern und die zu erstattenden Schäden und Kosten zu drücken.

Vorteile bei Beauftragung eines Rechtsanwalts

Deswegen lohnt es sich regelmäßig, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Unfallrecht mit der Geltendmachung der Ansprüche und der gesamten Schadensabwicklung zu beauftragen. LUTZ Rechtsanwälte macht den kompletten Schadensersatz (inkl. Nutzungsausfall etc.) geltend und kann die Versicherung ggf. zu einer beschleunigten Bearbeitung drängen. Ein weiterer Vorteil für den Mandanten ist der Umstand, dass sich dieser nach Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht mehr mit der gegnerischen Versicherung „herumschlagen“ und weder Zeit noch Nerven in die Schadensabwicklung (bei welcher zudem eine Vielzahl von Fehlerquellen lauern) investieren muss.

Keine Rechtsanwaltskosten

Viele Unfallgeschädigte verzichten lediglich aus dem Grund auf die Beauftragung eines Rechtsanwalts, da sie mit weiteren Kosten rechnen, welche sie zu zahlen nicht bereit sind. Das ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Zum einen wiegen die oben dargestellten Vorteile die Beauftragung eines Rechtsanwalts bereits von sich aus auf.

Zum anderen gilt: Die Versicherung des Unfallgegners muss die Anwaltskosten des Unfallgeschädigten erstatten. Denn auch diese Position ist als unfallbedingter Schadensersatz anzusehen.

Insoweit hat das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, bereits vor über 25 Jahren in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Anwaltskosten zu dem zu ersetzenden Schaden gehören und der Geschädigte im Zusammenhang mit dem Unfall alle Aufwendungen machen darf, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch für nötig erachtet (Urteil des BGH vom 2.7.1985, VI ZR 86/1984).

Verfahrensablauf bei Beauftragung von LUTZ Rechtsanwälte

Die Tätigkeit von uns umfasst bei einer Unfallschadensregulierung die komplette Schadensabwicklung. Nach Feststellung des tatsächlichen Unfallgeschehens und Informationsbeschaffung bei allen relevanten Stellen wird die gegnerische Versicherung schriftlich über den Schadenshergang informiert und zur Zahlung aufgefordert.

Neben dem reinen Fahrzeugschaden sind regelmäßig noch Ansprüche auf Erstattung von Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen, Schmerzensgeld, Arztkosten, Gutachter sowie sonstigen Auslagen zu regulieren.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden stellt sich häufig die Frage, ob das Fahrzeug dennoch sofort repariert wird (130 % - Grenze), der Schaden auf Gutachtensbasis abgerechnet wird oder aber der Verkauf des verunfallten Fahrzeugs unter Restwertberücksichtigung vorteilhafter ist. Wir zeigen die wirtschaftlichen Konsequenzen auf. Bei Teilverschulden stellt sich die Frage nach der gleichzeitigen Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung. Wir klären über quotenbevorrechtigte Schadenspositionen auf. Bei Körperverletzungen aller Art beziffern wir die angemessene Schmerzensgeldhöhe.

Im Streitfall führen wir den Prozess nach Rücksprache mit dem Mandanten und dessen Haftpflichtversicherung. Beauftragen Sie aus diesen Gründen die Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte umfassend mit der Regulierung Ihrer Unfallschäden.

Was ist Verkehrszivilrecht?

Das Verkehrszivilrecht regelt die zivilrechtlichen Ansprüche und Pflichten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entstehen – insbesondere nach einem Verkehrsunfall. Es betrifft vor allem die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, aber auch die Klärung von Haftungsfragen.

Im Gegensatz zum Verkehrsstrafrecht oder dem Ordnungswidrigkeitenrecht geht es hier nicht um Bußgelder oder Strafen, sondern um zivilrechtliche Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien und Versicherern. Sobald Sie unverschuldet oder mitverantwortlich in einen Unfall verwickelt sind, bewegen Sie sich automatisch im Bereich des Verkehrszivilrechts.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sachlich, kompetent und durchsetzungsstark.

Unfallrecht: Aus diesen Gründen lohnt sich der Anwalt

Viele Betroffene geben sich nach einem Unfall bereits mit der Zahlung der Reparaturkosten zufrieden. Auf Rechtswegen bieten sich allerdings noch zahlreiche weitere Möglichkeiten, ohne größeren Mehraufwand zusätzliche Entschädigungen zu erhalten. Infrage kommen hier u.a.:

  • Wertverluste des "Unfallautos"
  • Nutzungsausfälle
  • Kosten für Mietwägen
  • Schmerzensgeld und Kosten für medizinische Maßnahmen

Häufige Streitpunkte nach einem Verkehrsunfall

Nicht jeder Unfall ist eindeutig. In vielen Fällen kommt es zu Auseinandersetzungen über die Schuldfrage oder die Höhe der zu zahlenden Entschädigung. Typische Streitpunkte sind zum Beispiel:

  • Mithaftung: Wurde der Unfall wirklich allein vom anderen verursacht, oder trifft Sie eine Teilschuld?

  • Beweissicherung: Gibt es Zeugen oder verwertbare Aufzeichnungen? Wer trägt die Beweislast?

  • Unfallhergang: Abweichende Schilderungen der Beteiligten führen oft zu widersprüchlichen Darstellungen.

  • Schadenshöhe: Versicherungen kürzen häufig pauschal Positionen wie Gutachterkosten, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten.

  • Bagatellschäden: Hier wird oft die Notwendigkeit eines Sachverständigen in Frage gestellt.

Wir kennen die typischen Taktiken der Versicherungen und setzen uns dafür ein, dass Ihre berechtigten Ansprüche nicht gekürzt oder abgelehnt werden.

Die typischen Schadensarten nach einem Verkehrsunfall

Ein Unfall bringt nicht nur Ärger, sondern auch zahlreiche Kosten mit sich. Neben dem offensichtlichen Fahrzeugschaden gibt es viele weitere Schadenspositionen, die geltend gemacht werden können:

  • Fahrzeugschaden: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden.

  • Sachverständigenkosten: Bei nicht offensichtlichen Bagatellschäden ist ein Gutachten ratsam – die Kosten trägt meist der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.

  • Mietwagen oder Nutzungsausfall: Ihnen steht für die Ausfallzeit ein Ersatzfahrzeug oder eine Entschädigung zu.

  • Schmerzensgeld: Bei körperlichen Verletzungen – von Schleudertrauma bis hin zu dauerhaften Schäden.

  • Heilbehandlungskosten: Zuzahlungen, Therapien oder Medikamente können ersetzt werden.

  • Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Ihren Haushalt aufgrund von Verletzungen nicht führen können, sind auch diese Kosten erstattungsfähig.

  • Verdienstausfall: Einkommensverluste infolge von Arbeitsunfähigkeit.

Wir prüfen sorgfältig, welche Ansprüche in Ihrem Fall bestehen – und sorgen für eine lückenlose Durchsetzung.

Was tun nach einem Unfall - aus rechtlicher Sicht

Ein Verkehrsunfall ist oft ein Schockmoment – dennoch ist es wichtig, auch in der ersten Aufregung einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn die Schritte, die Sie unmittelbar nach dem Unfall unternehmen, haben nicht nur praktische, sondern auch rechtliche Bedeutung. Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern und sich vergewissern, dass niemand verletzt wurde. Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden ist es zwingend erforderlich, die Polizei zu verständigen – nicht nur zur Beweissicherung, sondern auch, weil Sie andernfalls den Vorwurf der Unfallflucht riskieren könnten.

Vermeiden Sie es, an Ort und Stelle Schuldeingeständnisse abzugeben, auch wenn Sie das Gefühl haben, mitschuldig zu sein. Solche Aussagen können später gegen Sie verwendet werden – selbst wenn sie im Affekt getroffen wurden. Stattdessen ist es ratsam, neutral zu bleiben und die Situation möglichst genau zu dokumentieren. Fertigen Sie Fotos vom Unfallort, von den beteiligten Fahrzeugen, Schäden, Bremsspuren und Verkehrsschildern an. Notieren Sie die Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.

Auch die Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners sollten korrekt erfasst werden – ein Foto von Führerschein und Versicherungskarte kann Missverständnisse vermeiden. Verlassen Sie sich dabei nicht allein auf ein polizeiliches Unfallprotokoll, denn dieses ist nicht automatisch ein rechtlich belastbares Beweismittel im Zivilverfahren.

Sofern Sie verletzt wurden – auch bei vermeintlich leichten Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Nackenschmerzen – sollten Sie zeitnah einen Arzt aufsuchen. Viele Symptome zeigen sich erst Stunden später. Eine medizinische Dokumentation ist essenziell für eventuelle Schmerzensgeldansprüche.

Bevor Sie Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen, empfehlen wir dringend, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Versicherungen verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen und versuchen häufig, Schadenspositionen zu kürzen oder ganz abzuweisen. Wenn Sie sich von Anfang an anwaltlich vertreten lassen, übernehmen wir die gesamte Kommunikation für Sie – und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche nicht unter den Tisch fallen.

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