Stiftungsrecht
Die Stiftung - Alternative zu Schenkung und Erbschaft
Wollen Sie etwas "für die Ewigkeit" hinterlassen?
Wollen Sie mit Ihrem Vermögen - auch zu Lebzeiten schon- etwas bewegen?
Dann ist möglicherweise die Gründung einer Stiftung für Sie eine interessante Alternative zur Schenkung und zum Vererben, auch und gerade wenn keine geeigneten Erben vorhanden sind.
Grundsätzlich gibt keinen "Mindesteinsatz" für eine Stiftung, so dass genau genommen kein finanzielles Limit nach unten besteht.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, bereits mit Einsatz geringer Beträge, Ihre Stiftungswünsche zu erfüllen. Dabei können wir Sie und Ihre nahen Angehörigen mit einem Teil der Erträge der Stiftung absichern und auch beispielsweise die Grabpflege sicherstellen, ohne dass die steuerlichen Vorteile wegfallen.
Unsere Anwälte für Stiftungsrecht helfen Ihnen bspw. dabei:
- herauszufinden, welche Stiftungsform die richtige ist
- Stiftungen verschiedener Art zu gründen
- Stiftungen für die Unternehmens oder Vermögensnachfolge zu errichten
- Steuerliche Fragestellungen zu klären
Arten von Stiftungen
Es gibt zahlreiche Ausführungen von Stiftungen. Sie unterscheiden sich in erster Linie durch ihren Stiftungszweck. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtige Stiftungsform für Ihre individuellen Wünsche und Ziele zu finden.
Gemeinnützige Stiftung
Die Gemeinnützigkeit einer Stiftung unterliegt einer strengen Prüfung durch das Finanzamt, welches diese erst bestätigen muss, bevor die Stiftung rechtlich in Aktion treten darf. Gemeinnützigkeit liegt im Allgemeinen dann vor, wenn die Stiftung eine selbstlose Verbesserung des Allgemeinwohls zum Ziel hat. Für diesen Dienst gewährt der Staat z.T. erhebliche steuerliche Vorteile.
Häufige Ziele gemeinnütziger Stiftungen sind soziale Unterstützung, Bildung, Wissenschaft, Gesundheit, Umwelt oder Kultur. Die Wirtschaftlichkeit, sowie die Einhaltung der definierten Ziele unterliegen ebenfalls regelmäßigen Prüfungen.
Die genauen Ziele sind in der Stiftungssatzung definiert und lassen sich individuell gestalten. Soll die Stiftung jedoch als gemeinnützig gelten, müssen die Ausführungen in der Satzung umfangreiche Kriterien erfüllen.
Familienstiftung
Eine Familienstiftung dient i.d.R. in erster Linie dem Schutz des familiären Vermögens. Angehörige können im Rahmen der Stiftung ihre Vermögensanteile bündeln und Regelungen zur langfristigen Ausschüttung und Verwaltung definieren. Wird sie mit den Zielen und Grundsätzen einer gemeinnützigen Stiftung verbunden, spricht man hier von einer sog. Doppelstiftung.
Unternehmensstiftung
Hier können auch vollständige Unternehmen in die Stiftung integriert und Teil des Stiftungsvermögens sein.