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Bankenrecht & Kapitalmarktrecht

Professionelle Unterstützung
für Unternehmer und Private Anleger

Bankrecht und Kapitalmarktrecht - Was Ihr Anwalt für Sie tun kann

Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht tangiert alle Rechtsfragen, die sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden und ihren unternehmerischen Transaktionen auf den Kapitalmärkten ergeben.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält Regelungen zu den typischen Bankgeschäften: zum Darlehen (§§ 488 ff.), zum Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff.), für Finanzierungshilfen (§§ 499 ff.), zum Zahlungsvertrag (§§ 676d ff.), zum Überweisungsauftrag (§§ 676a ff.) und zum Girovertrag (§§ 676f ff.). Für Kreditsicherheiten gelten die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB. Des Weiteren enthalten Wechselgesetz, Scheckgesetz, Geldwäschegesetz (GwG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) weitere bankenrechtliche Vorschriften.

Kapital kann auch in Wertpapieren angelegt werden (Aktien, Fonds, Anleihen), wodurch weitere rechtliche Fragen und Probleme entstehen können. Neben gewerblichen Kapitalanlegern (Banken, Versicherungen, Anlagegesellschaften, Industrieunternehmen u.a.) können sich nämlich auch private Kapitalanleger mithilfe eines Wertpapierdepots bei der Bank am Börsenhandel beteiligen.

Ihre Fachanwälte im Bankrecht

Unsere Kanzlei ist auf die Beratung und Vertretung sowohl von privaten Bankkunden und Kapitalanlegern als auch von Banken in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisiert.

In diesen Bereichen haben wir die Erfahrung und den Anspruch, professionell und effektiv die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen. Wir beraten Sie vorab und verhelfen Ihnen durch sicheren und schnellen Rechtsrat zur Wahrung Ihrer Rechte.

Aus den vielfältigen und vielschichtigen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts bearbeiten wir beispielsweise die Themen:

Widerruf, Widerrufsjoker, Ausstieg aus Darlehensverträgen

Falschberatung durch die Bank

Fremdwaehrungsdarlehen, Kredit in Schweizer Franken

Schrottimmobilien, Betrug beim Kauf von Immobilien

Ihr Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bietet unsere Kanzlei umfassende Beratung und zielgerichtete Vertretung für private, wie auch institutionelle Mandanten. Unsere Erfahrung und Expertise umfassen die Vertretung in komplexen Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern und anderen Kapitalmarktakteuren.

Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden oder mindern

Eine vorzeitige Rückzahlung von Darlehen kann häufig mit hohen Vorfälligkeitsentschädigungen verbunden sein. Unser Ziel ist es, diese Belastungen für unsere Mandanten zu vermeiden oder signifikant zu reduzieren. Im Rahmen einer gründlichen Prüfung der Darlehensverträge und der Kündigungsbedingungen decken wir mögliche Schwachstellen auf, um Ihre Interessen zu wahren. Häufig lassen sich Entschädigungsforderungen der Bank durch gezielte rechtliche Schritte abwehren oder zumindest mindern.

Überprüfung von Schreiben und Erstellung rechtssicherer Dokumente

Sämtliche Kommunikation mit Banken und anderen Finanzdienstleistern erfordert eine hohe Genauigkeit und Rechtssicherheit. Unser Anwaltsteam überprüft alle Schreiben, informiert Sie über mögliche Handlungsoptionen und unterstützt Sie bei der Erstellung rechtlich fundierter Dokumente. Dies sorgt dafür, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt bleiben und auch komplizierte Fragestellungen im Bank- und Kapitalmarktrecht professionell beantwortet werden.

Kommunikation mit der Gegenseite und fristgerechter Widerspruch

Gerade in Konfliktsituationen ist eine professionelle und taktisch kluge Kommunikation mit der Gegenseite entscheidend. Wir übernehmen für Sie den gesamten Schriftverkehr und stellen sicher, dass Ihre Interessen präzise und konsequent vertreten werden. Dabei setzen wir auch fristgerechte Widersprüche, um Ihre Ansprüche und Rechte frühzeitig zu sichern und Ihnen langfristig den Rücken zu stärken.

Schadensersatz bei Falschberatung

Eine Fehlberatung durch Banken oder Finanzdienstleister kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. In solchen Fällen setzen wir uns für eine umfassende Entschädigung Ihrer Schäden ein. Wir analysieren den Beratungsverlauf und die Risikodarstellung, die Ihnen gegeben wurde, um etwaige Versäumnisse oder Fehlinformationen aufzudecken. Bei einem berechtigten Schadensersatzanspruch gehen wir mit vollem Engagement und der nötigen Expertise gegen die verantwortlichen Parteien vor.

Jetzt zum Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen!

Sie haben ein rechtliches Problem und benötigen kompetente Rechtsauskunft oder Vertretung vor Gericht? Sprechen Sie uns gerne an! Bei der Beratung gehen wir stets auf Ihre Wünsche ein, nehmen uns viel Zeit und betreuen Sie persönlich und engagiert durch den gesamten Prozess.

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