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Nutzungsentschädigung im Abgasskandal

Seitdem die Manipulationen der Automobilhersteller VW und Co. im Abgasskandal ans Licht gekommen sind, klagen zahlreiche geschädigte Diesel-Besitzer erfolgreich gegen die Unternehmen. Der einzige Haken: In vielen Fällen wurde nicht der vollständige Kaufpreis erstattet - trotz geltendem Anspruch der Fahrzeughalter wurde eine sogenannte Nutzungsentschädigung vom erstatteten Betrag abgezogen. Wir klären, ob diese Vorgehensweise rechtens ist und wie Sie Ihr Recht durchsetzen können.

Nutzungsentschädigung - Was ist das?

Die Nutzungsentschädigung ist ein Thema, das in vielen Rechtsgebieten auftaucht. Sie wird fällig, wenn für eine Form der Nutzung, eine Entschädigung verlangt werden kann. Das ist vor allem der Fall, wenn allein durch das Nutzen einer Sache ein entsprechender Schaden entstanden ist, welcher begleicht werden muss.

Auch in der Abgasaffäre taucht der Begriff häufig auf. Es geht den Automobilherstellern letztendlich darum, möglichst wenig Schadensersatz an die getäuschten Kunden zahlen zu müssen. Dazu wird häufig die sogenannte Nutzungsentschädigung vom Gesamtschaden abgezogen. Begründet wird das damit, dass die Dieselfahrzeuge längere Zeit gefahren wurden und durch diese Nutzung an Wert verloren haben.

Wie ist die Rechtslage?

Uns sind bereits zahlreiche Fälle bekannt, in denen gegen eine Nutzungsentschädigung geurteilt und den Fahrzeughaltern eine Erstattung des gesamten Kaufpreises zugesprochen wurde. Im Fall eines gebrauchten VW mit Schummel-Software entschied sich das Landgericht Halle beispielsweise gegen VW: Der Automobilhersteller sei zu einem Schadensersatz verpflichtet, da er Millionen von Käufern mit dem Einbau der Software willentlich getäuscht habe. Da die Täuschung rein finanziell motiviert gewesen sei, stehe dem Unternehmen auch keine Nutzungsentschädigung zu. 

Drei weitere wichtige Urteile im Abgasskandal kamen von dem Oberlandesgericht Karlsruhe, welches ebenso zugunsten der Verbraucher urteilte. Es handelte sich bei den Klägern um Besitzer eines VW Touran, eines VW Sharan und eines Audi A3. In allen Fahrzeugen war die rechtswidrige Software zur Verfälschung der Abgaswerte verbaut. Das Urteil des OLG: Alle drei Kläger erhielten ein komplett neues Modell aus derselben Serie im Tausch gegen die mangelhaften Fahrzeuge. Eine Nutzungsentschädigung musste keiner der Kläger zahlen und das obwohl sie zuvor bis zu 200.000 Kilometer mit den Autos gefahren sind. 

Diese Fälle zeigen einen starken Trend für verbraucherfreundliche Urteile im Abgasskandal. Die Chancen, von den Automobilherstellern Schadensersatz zu erhalten, ganz ohne eine Nutzungsentschädigung zu zahlen, stehen aktuell also sehr gut.

Wir schätzen Ihre Situation kostenlos für Sie ein!

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Vorabentscheidung durch EuGH

Um die Rechtslage weiter aufzuklären, steht der Europäische Gerichtshof nun vor einer Vorabentscheidung, bei der erörtert werden soll, ob eine Nutzungsentschädigung im Falle der im Abgasskandal getäuschten Verbraucher zulässig ist. Bis jetzt gibt es noch keine klare Entscheidung zu dem Thema, vergangene Urteile zeigen jedoch, dass die Besitzer der manipulierten Dieselfahrzeuge nicht immer eine Nutzungsentschädigung zahlen müssen. Eine bevorstehende Vorabentscheidung des EuGH könnte zukünftige Prozesse vereinfachen und die Rechtslage zugunsten der Verbraucher weiter aufklären.

Dennoch sollten Sie schnell handeln, denn die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes könnte sich noch auf undefinierte Zeit in die Länge ziehen und bis dahin könnten Ihre Ansprüche bereits verjährt sein.

Kann ich dennoch den kompletten Kaufpreis erstattet bekommen?

Die Vergangenheit zeigt, dass es durchaus möglich ist, den gesamten Kaufpreis zurückzuerhalten. Zahlreiche Gerichte haben sich im Abgasskandal bereits für Verbraucher entschieden und den Automobilherstellern dabei auch keine Nutzungsentschädigung zugesprochen. Der Trend verbraucherfreundlicher Urteile ohne Nutzungsentschädigung setzt sich seit 2018 fort, da die zuständigen Richter häufig der Meinung sind, dass im Abgasskandal eine willentliche, vorsätzliche Täuschung der Autokäufer erfolgt ist und eine Nutzungsentschädigung für die Hersteller in einem solchen Fall nicht mit der Schadensersatzregelung übereinstimmt. 

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertreten und können Ihnen deswegen versichern, dass die Chancen auf Schadensersatz - ganz ohne den Abzug einer Nutzungsentschädigung - für Sie durchaus gut stehen. Zögern Sie also nicht, sich bei uns zu melden - wir prüfen Ihre Situation völlig kostenfrei! 

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Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung?

Die letztendliche Summe, die Sie dem Automobilhersteller als Nutzungsentschädigung zahlen sollen, berechnet sich wie folgt: Zuerst werden die bisher gefahrenen Kilometer in Betracht gezogen. So soll festgestellt werden, wie häufig das Fahrzeug seit dem Kauf genutzt wurde. Je höher der Kilometerstand Ihres Wagens, desto höher wird in der Regel auch der Betrag zur Nutzungsentschädigung sein. 

Bei Neuwagen können können Sie diese Formel zur Berechnung der Nutzungsentschädigung nutzen: 

Nutzungsentschädigung = (Bruttokaufpreis * gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung)

Die erwartete Gesamtlaufleistung beschreibt dabei die Anzahl an Kilometern, die das Auto vorraussichtlich fahren kann, bis es in seinem Wert so stark gesunken ist, dass es nicht mehr einsatzfähig ist (Schrottwert).

Bei Gebrauchtwagen ändert sich die Formel:

Nutzungsentschädigung = (Bruttokaufpreis * gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometerstand bei Kauf)

Hier werden zusätzlich die vom Vorbesitzer gefahrenen Kilometer von der Gesamtlaufleistung abgezogen.

Jetzt handeln

Wenn auch in Ihrem Auto illegale Software verbaut wurde, haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Rechte geltend zu machen. 

Unsere Experten im Abgasskandal haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. 

Sie haben mehrere Optionen Ihr Recht einzufordern:

  • Sie behalten Ihr Auto und verlangen Schadensersatz
  • Sie bekommen den Kaufpreis erstattet
  • Sie erhalten ein vergleichbares Neufahrzeug

Bei mit Kredit finanzierten Fahrzeugen können Sie zudem den Widerrufsjoker nutzen und dadurch Ihre bisher gezahlten Raten zurück erhalten. 

Mit unseren Anwälten können Sie Ihr Recht auch gegen große Unternehmen durchsetzen. Aber Achtung: Ansprüche auf Schadensersatz können verjähren!

Schnelles Handeln lohnt sich also! Beauftragen Sie jetzt unsere Fachanwälte, ganz einfach online.

Kostenrisiko minimieren - wie geht das?

Betroffenen Fahrzeughaltern bieten sich diverse Möglichkeiten, Ihr Kostenrisiko bei etwaigen Klagen zu reduzieren. Durch den Abgasskandal und die daraus für Sie entstandenen Folgen wie Fahrverbote und Wertverluste, haben Sie bereits heftige Einschnitte zeitlichen und finanziellen Ausmasses erlitten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und setzen uns tatkräftig für Sie ein.

Geben Sie uns Gelegenheit für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Der schnelle Check online gibt Ihnen einen ersten Überblick, ob Sie Ansprüche haben.

Prozess mit und ohne Rechtsschutzversicherung

Wie hoch Ihr Kostenrisiko tatsächlich ist, hängt entscheidend davon ab ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Mit Rechtsschutzversicherung:

Werden die Unkosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Umständen übernommen. Nur die Selbstbeteiligung müssen Sie dann selbst finanzieren. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz zu Deckungsanfrage und Durchsetzung Ihrer Forderungen erledigen wir für Sie.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

Je nach dem, wie erfolgversprechend die Ansprüche in Ihrem Fall sind, können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko klagen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Kosten übernimmt dann ein Prozesskostenfinanzierer: Dazu zählen auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für 15% des Streitergebnisses bekommt er im Erfolgsfall seine Kosten erstattet und nur im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des Ihnen zugesprochenen Betrags als Provision. Bei Nicht-Einigung und Klage-Einreichung wird er Ihnen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Prozesskosten-Finanzierungs-Angebot abgeben.

Ich bin vom Abgasskandal betroffen und wünsche eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt.

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Abgasskandal - Was Sie unternehmen können

Wir unterstützen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollten Sie Betroffener vom Abgasskandal sein.

Viele Gerichte haben Ansprüche von geschädigten Fahrzeughaltern bereits bestätigt.

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