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Verkehrsstrafrecht

Professionelle Unterstützung

Ihre Rechte bei Verkehrsdelikten

Häufige Delikte im Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht oder das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen diese Vorschriften und kommt es unter Umständen deswegen noch zu einem Verkehrsunfall können empfindliche Strafen drohen.

Verkehrsstrafrecht - Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss und Kontrolle

Verfahrensablauf bei Verkehrsstrafrecht

Sobald die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von einem rechtswidrigen und strafbaren Verhalten eines Verkehrsteilnehmers haben, wird ein Strafverfahren eingeleitet und einer Ermittlungsakte angelegt. Der Inhalt dieser Akte ist maßgeblich für die Frage, ob der Verkehrsteilnehmer mit einer Verurteilung zu rechnen hat und wie hoch die Strafe ausfällt.

Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht beauftragen

Wir empfehlen Ihnen, unmittelbar nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens einen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Nur der Rechtsanwalt kann auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbehörden verhandeln und hat weitreichende Teilnahme- und Einsichtsrechte schon während des Ermittlungsverfahrens. So kann der Rechtsanwalt u. a. die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte verlangen und dadurch den Tatvorwurf sowie die angebotenen Beweise frühzeitig würdigen und anschließend die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwerfen.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht ist in der Folge der ausschließliche Ansprechpartner der Ermittlungsbehörden, so dass eine Kontaktaufnahme zu Ihnen nur über Ihren Rechtsanwalt möglich ist. Zugleich verfasst Ihr Rechtsanwalt umfassende Stellungnahmen zu dem Tatvorwurf und kann durch frühzeitige Abschwächung oder Ausräumung des Tatvorwurfs die Einstellung der Verfahrens erreichen.

Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, kann Ihr Rechtsanwalt auch dem Gericht "auf Augenhöhe" gegenübertreten und versuchen, das für den Mandanten im konkreten Fall optimale Ergebnis herbeizuführen. Der Verteidiger befragt in der Hauptverhandlung z. B. Zeugen und stellt Beweisanträge und sonstige Anträge zum Verfahrensgang.

Wichtiger Hinweis im Verkehrsstrafrecht

Neben der Beauftragung eines Rechtsanwalts empfehlen wir Ihnen grundsätzlich, vor den Ermittlungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) von Ihrem im Deutschen Grundgesetz verankerten Schweigerecht Gebrauch zu machen. Sie haben das Recht, zu dem Tatvorwurf zu schweigen und sämtliche Angaben zu dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt zu verweigern. Auch eine Verpflichtung zum Ausfüllen eines Anhörungsbogens besteht nicht. Eine Vorladung der Polizei sollten Sie als Beschuldigter höflich absagen und zu Hause bleiben. Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen und beharren Sie auf Ihr Recht. Ihr Schweigen kann weder als Schuldeingeständnis noch strafschärfend ausgelegt werden.

Wenn Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden Angaben machen besteht nämlich die Gefahr, dass Sie sich „im Eifer des Gefechts“, aus Nervosität oder anderen Gründen, zu einer Aussage hinreißen lassen, welche weder der Wahrheit entsprechen muss noch in Ihrem Interesse war. Dennoch befindet sie sich anschließend in der Ermittlungsakte und kann gegen Sie verwendet werden.

Verkehrsstrafrecht: Schweigen ist Gold

Überlassen Sie die Äußerung zum Tatvorwurf ausschließlich Ihrem Rechtsanwalt, der aus der Ermittlungsakte den gesamten Sachverhalt und die für das Verfahren maßgeblichen Gesichtspunkte (Tatumstände, Zeugen, etc.) kennt. Er informiert Sie über den kompletten Tatvorwurf und bespricht mit Ihnen die bestmögliche Verteidigungsstrategie.

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