Erfolgschancen von Klagen im Abgasskandal
Abgasskandal - wie sind Ihre Erfolgschancen?
Seit im Jahr 2015 der Abgasskandal an die Öffentlichkeit kam, ist viel passiert, die Aufklärung ist jedoch längst noch nicht abgeschlossen. Immer wieder erfährt die Öffentlichkeit neue Details, während die Schäden mit jedem Skandal größer werden. Waren anfangs nur VW und Audi betroffen, so haben sich nun auch BMW und Mercedes-Benz in die Reihe der Konzerne eingereiht, die Fahrzeuge mit Schummel-Software ausgeliefert haben. Zahlreiche betrogene Autokäufer bekommen recht vor Gericht und die Konzerne zeigen wenig Einsicht. Dass Fahrzeug-Besitzer verstärkt vor Gericht Erfolg haben ist wichtig, da mit den Stilllegungen, immensen Wertverlusten und Fahrverboten die Einschnitte für die Fahrzeugbesitzer immer größer werden. Wir zeigen Ihnen die Vorteile schnellen Handelns und wie sich das wirtschaftlich für Sie bemerkbar macht.
Warum nicht einfach ein Software-Update?
Die Lösung liegt nahe und doch raten wir Ihnen ab: Da es noch keine längerfristigen Erfahrungen mit Fahrzeugen gibt deren Fahrzeug-Software upgedatet wurde, können wir Ihnen derzeit nicht dazu raten, zumal die Händler und Hersteller Sie nicht zu diesem Schritt zwingen können. Fahrzeughalter, die bereits ein Software-Update haben durchführen lassen, berichten häufig von Problemen. Bevor nicht ausgeschlossen ist, dass ein erhöhter Kraftstoffverbrauch oder ein höherer Verschleiß eventuell anderer Fahrzeugteile mit den Software-Updates im Zusammenhang stehen, sollten Sie dieses nicht durchführen lassen. Zudem ist Ihr Fahrzeug mit manipulierter Software ein wertvolles Beweismittel vor Gericht.
Viele inzwischen bekannte Urteile bestärken uns und unsere Mandanten in der Annahme, Ansprüche wie den Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Forderung eines gleichwertigen Ersatzes auch ohne ein vorher durchgeführtes Software-Update realisieren zu können. Dies belegt zum Beispiel auch ein Urteil des Landgerichtes Berlin, welches die Durchführung eines Software-Updates aus dem Blickwinkel des geschädigten Fahrzeug-Käufers für nicht zumutbar hält. (Urteil vom 19. April 2018 - Az.: 13 O 108/17)
Jedoch auch bei bereits durchgeführtem Software-Update können wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Abgasskandal unterstützen, denn Ihre Ansprüche bleiben auch nach Durchführung des Updates weiterhin bestehen. Urteile - wie das des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 27. März 2018 - Az.: 18 U 134/17) zeigen dies deutlich:
Dieses besagt, dass der Verkäufer in der Beweispflicht steht, da neue Mängel am Fahrzeug nicht automatisch auf die Durchführung des Software-Updates zurückzuführen sind. Das Landgericht Bayreuth (Urteil vom 12. Mai 2017 - Az.: 23 O 348/16) räumt sogar Zweifel darüber aus, ob der Käufer Nachbesserungen durch den Verkäufer überhaupt in Kauf nehmen muss. Denn der Kauf wäre ohne die arglistige Täuschung möglicherweise überhaupt nicht zustande gekommen. Urteile wie das des Landgerichts Bayreuth untermauern weiter, dass aufgrund der Zerschlagung des Vertrauensverhältnisses von einer weiteren Zusammenarbeit seitens des Käufers Abstand genommen werden darf. Urteil des BGH vom 10.03.2010, Aktenzeichen VIII ZR 182/08, Rn 19 f. sowie Palandt-Weidenkaff, BGB, a. a. O., § 440 Rn 8 m. w. N.
Es ist demnach nicht zu erwarten, dass das betroffene Auto mittels des Software-Updates in einen mangelfreien Zustand gebracht werden kann. Sollten Sie das Software-Update noch nicht durchführen lassen haben, raten wir Ihnen davon ab. Jedoch beraten wir Sie ebenfalls gerne, wenn Sie das Update bereits durchführen lassen haben. Lassen Sie sich von unseren Experten unterstützen, Ihre Interesse im Abgasskandal durchzusetzen. Wir vertreten Sie gegenüber den Automobil-Herstellern und -Verkäufern, aber auch gegenüber der finanzierenden oder leasenden Bank.
Wir prüfen Ihre Ansprüche ohne Kostenrisiko für Sie. Lassen Sie uns eine kostenlose Ersteinschätzung für Sie erstellen und gemeinsam Ihre Rechte durchsetzen.
Ihre Erfolgschancen im Abgasskandal
Wie die Erfolgschancen im Abgasskandal stehen hängt ganz vom individuellen Fall ab. Die zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteile zeigen dennoch, dass Betroffene immer wieder hohe Schadensersatzsummen zugesprochen bekommen. Sie wollen wissen, wie Ihre Erfolgsaussichten aussehen? Gerne schätzen wir Ihren Fall kostenlos und unverbindlich für Sie ein.
Die Erfahrungen mit zahlreichen Mandanten geben uns die Sicherheit, auch in Ihrem Fall den richtigen Weg zu finden. Die Automobil-Konzerne dürften mittlerweile erkannt haben, dass die Gerichte in vielen Fällen die geschädigten Fahrzeughalter unterstützen, einige rechtskräftige Urteile, in denen die Hersteller auf Rechtsmittel verzichtet haben, zeigen dies deutlich. So das des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 12. Mai 2017 - Az.: 2 O 264/16), das deutlich machte, warum ein Rücktritt vom geschlossenen Kaufvertrag auch ohne vorherige Nacherfüllung mit entsprechender Fristsetzung möglich sei.
Zitat:
"[...] die Chance zur nachträglichen Fehlerbeseitigung, die dem Verkäufer mit dem Vorrang der Nacherfüllung gegeben werden soll, verdient dieser nur dann, wenn ihm der Mangel bei Abschluss des Kaufvertrags nicht bekannt war. Kannte er ihn dagegen, so kann er ihn vor Abschluss des Vertrages beseitigen und die Sache in einem vertragsgemäßen Zustand leisten. Entschließt sich der Verkäufer, den ihm bekannten Mangel nicht zu beseitigen und die Sache in einem vertragswidrigen Zustand zu veräußern, so besteht keine Veranlassung, ihm nach Entdeckung des Mangels durch den Käufer eine zweite Chance zu gewähren. Bei einer vom Verkäufer beim Abschluss eines Kaufvertrages begangenen Täuschungshandlung ist daher in der Regel die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt."
Rechtskräftige Urteile des Landgerichts Bayreuth (Urteil vom 12. Mai 2017 - Az.: 23 O 348/16) und des Landgerichts Braunschweig (Urteil vom 29. Dezember 2016 - Az.: 6 O 58/16) Beschäftigten sich zudem mit dem Widerspruch zwischen der Vorsätzlichkeit der Täuschung und der Herabsetzung der Pflichtverletzuung durch die Konzerne als unerheblich.
Zitat:
"[...] es stellt einen Widerspruch dar, den Mangel vorsätzlich herbeizuführen und andererseits die Pflichtverletzung als unerheblich zu bezeichnen."
Unserer Meinung nach ist das Urteil des Landgerichtes Braunschweig nur rechtens, den wie kann man bewusst ein Fahrzeug mangelhafter Qualität entwickeln und an Kunden verkaufen und argumentieren , der Mangel sei unerheblich, daher müsse der vertrauensvolle Käufer damit leben.
Die Chancen für betrogene Fahrzeug-Halter sind aktuell vielversprechend. Daher unsere Empfehlung an Sie: Lassen Sie uns Ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen.
Was könnten Ihre Ansprüche sein?
Sollte der Abgasskandal auch Sie betreffen, können Sie unter verschiedenen Möglichkeiten wählen:
Unter Umständen haben Sie Gewährleistungsansprüche gegenüber Ihrem Verkäufer, die wir für Sie geltend machen können. Dabei ist der Austausch Ihres Fahrzeugs durch ein mangelfreies Fahrzeug gleicher Güte eine Möglichkeit. Weitere mögliche Optionen sind aber auch eine nachträgliche Kaufpreisminderung oder gar der Rücktritt vom bereits geschlossenen Kaufvertrag. In keinem Fall sollten Sie Fahrverbote oder immense Wertverluste einfach so hinnehmen.
Auch gegenüber den Automobil-Konzernen als Hersteller haben Sie Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Hier kommen ebenfalls eine Kaufvertrags-Rückabwicklung oder eine Geldentschädigung als Schadensersatz in Frage. Auf Grundlage der schon in Kraft getretenen Fahrverbote und weiterer bereits geplanter würden wir jedoch eine Rückabwicklung des Kaufvertrages empfehlen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Autokredit-Widerruf im Falle sie Ihr Fahrzeug geleast oder finanziert haben. Sogar nach Jahren kann Ihr Leasing- oder Finanzierungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden und das mit zum Teil hervorragenden Bedingungen. Sie wären dann über den Zeitraum bis zum Widerruf mit besonders günstigen Bedingungen gefahren. Dies lohnt sich besonders bei Fahrzeugen, deren Verträge nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen sind. Sie könnten damit Ihr Fahrzeug abgeben und würden alle Raten und Ihre bereits geleistete Anzahlung (abzüglich der Zinsen) zurück erstattet bekommen.
Möchten Sie Ihre Ansprüche geltend machen? Gerne erstellen wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung mit Prüfung Ihrer Chancen im Abgasskandal.
Kostenrisiko minimieren - wie geht das?
Für vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihr Kostenrisiko bei etwaigen Schadensersatzklagen zu reduzieren. Durch den Abgasskandal und die daraus für Sie entstandenen Folgen wie Fahrverbote und Wertverluste, haben Sie bereits heftige Einschnitte zeitlichen und finanziellen Ausmasses erlitten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und setzen uns tatkräftig für Ihre Rechte ein.
Geben Sie uns Gelegenheit für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre Ansprüche im Abgasskandal und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Der schnelle Check online gibt Ihnen einen ersten Überblick, ob Sie Ansprüche haben.
Prozess mit und ohne Rechtsschutzversicherung
Wie hoch Ihr Kostenrisiko tatsächlich ist, hängt entscheidend davon ab ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.
Mit Rechtsschutzversicherung:
Werden die Unkosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Umständen übernommen. Nur die Selbstbeteiligung müssen Sie dann selbst finanzieren. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz zu Deckungsanfrage und Durchsetzung Ihrer Forderungen erledigen wir für Sie.
Ohne Rechtsschutzversicherung:
Je nach dem, wie erfolgversprechend die Ansprüche in Ihrem Fall sind, können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko klagen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Kosten übernimmt dann ein Prozesskostenfinanzierer: Dazu zählen auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für 15% des Streitergebnisses bekommt er im Erfolgsfall seine Kosten erstattet und nur im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des Ihnen zugesprochenen Betrags als Provision. Bei Nicht-Einigung und Klage-Einreichung wird er Ihnen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Prozesskosten-Finanzierungs-Angebot abgeben.
Abgasskandal - Was Sie unternehmen können
Wir unterstützen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollten Sie Betroffener vom Abgasskandal sein.
Viele Gerichte haben Ansprüche von geschädigten Fahrzeughaltern bereits bestätigt.