Widerspruch / Widerruf bei fehlerhafter oder fehlender Widerspruchsbelehrung
Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei zahlreichen Lebensversicherungen der Widerruf / Widerspruch erklärt und in der Folge die Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses vorgenommen werden. Damit hat der Bundesgerichtshof - wie zuvor schon in Bezug auf seit langem bestehende Darlehensverträge - auch hinsichtlich von Lebensversicherungen ein "ewiges" Recht zum Widerruf / Widerspruch festgestellt.
Welche Verträge sind vom Wiederruf/Widerspruch betroffen?
Vor allem bei Verträgen nach dem sogenannten Policenmodell aus der Zeit zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 können Versicherungsnehmer, die beim Abschluss der Versicherung nicht ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden, häufig auch heute noch widersprechen und so ihre Verträge per Widerruf rückabwickeln. Bei dem sogenannten Policenmodell hatten die Versicherten die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung über ihr Recht zum Widerspruch häufig erst mit dem Versicherungsschein erhalten.
Auch bereits gekündigte Verträge, für welche der Versicherer bereits den Rückkaufswert an den Versicherungsnehmer ausgezahlt hat, können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich widerrufen bzw. der Widerspruch erklärt werden.
Folgen der Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Bei wirksamem Widerspruch/Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags entsteht ein Rückabwicklungsschuldverhältnis, demgemäß Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer sämtliche empfangenen Leistungen herauszugeben haben. Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass er grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung aller von ihm geleisteten Beiträge (Prämien) nebst Zinsen hat.
Im Rahmen der Rückabwicklung sind aber die auf die gezahlten Prämien entfallenden Risikoanteile der Versicherung in Abzug zu bringen. Die Berechnung der Risikoanteile erfolgt durch Multiplikation der Sterbe- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeiten. Es handelt sich somit um folgende Wahrscheinlichkeitsrechnung: Je höher die Eintrittswahrscheinlichkeit des versicherten Risikos ist, desto höher ist der Risikoanteil an der Prämie. Allgemein dürfte der Risikoanteil bei den Versicherungsgesellschaften zwischen 10% und 20% variieren, in Sonderfällen kann er aber auch höher liegen. Der Rest der Prämie (der Sparanteil und der Verwaltungsanteil) ist bei der Rückabwicklung an den Versicherten verzinst auszuzahlen.
Außerdem muss sich der Versicherungsnehmer dann, wenn er bereits einen Rückkaufswert vom Versicherer erhalten hat, die Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag, die der Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswertes für den Versicherungsnehmer an das Finanzamt abgeführt hat, als Vermögensvorteil anrechnen lassen.
Vorteile der Rückabwicklung einer Lebensversicherung
Der Wiederspruch/Widerruf eines Vertrages einer Lebensversicherung ist aus einem bestimmten Grund von Vorteil für VersicherungsnehmerInnen. Werden die Verträge bei einer Lebensversicherung gekündigt, werden den Versicherten nicht die vollen Prämien ausgezahlt, sondern nur der sogenannte Rückkaufswert, was ein erhebliches Verlustgeschäft für VersicherungsnehmerInnen darstellen kann. Die Kosten für die erbrachte Leistung der Lebensversicherung, wie die Verwaltungskosten, behalten die Lebensversicherungen in diesem Fall ein.
Der für beide Seiten gerechte Weg ist eine Rückabwicklung des Vertrages durch einen eingereichten Widerspruch/ Widerruf. Hierbei hat es den Vorteil für VersicherungsnehmerInnen, dass der Vertrag wie niemals abgeschlossen gilt. Somit haben Versicherte das Anrecht auf die gesamt gezahlten Prämien. Außerdem kann es zu einer Auszahlung eines Nutzungsersatzes kommen, da die Lebensversicherung mit dem Geld der VersicherungsnehmerInnen wirtschaften und Profite erzielen konnte. Diese hätte die Versicherung ohne das Geld der Versicherten nicht verzeichnen können, weswegen diese Summe ausgezahlt werden muss. Somit können die ausgezahlten Summen der Lebensversicherungen die der eingezahlten Prämien übersteigen.
Verjährung & Fristen beim Widerruf von Lebensversicherungen
Viele Versicherungsnehmer gehen davon aus, dass ihr Widerrufsrecht nach 14 Tagen automatisch erlischt. Doch bei Lebensversicherungsverträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, gilt oft etwas anderes: Das "ewige Widerrufsrecht".
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung dazu führt, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. In solchen Fällen ist der Widerruf auch nach Jahren noch möglich – selbst, wenn der Vertrag längst beendet wurde.
Achtung Verjährung:
Zwar spricht man häufig vom "ewigen Widerrufsrecht", dennoch gibt es juristische Fristen zu beachten. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie als Versicherungsnehmer Kenntnis über die fehlerhafte Belehrung erlangen, beginnt eine dreijährige Verjährungsfrist zu laufen. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln.
Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Unterlagen frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt prüfen. So sichern Sie sich Ihre Rückabwicklungsansprüche, bevor diese verjähren.
Risiken & Kosten der Rückabwicklung – Was Sie wissen sollten
Viele Mandanten fragen uns: „Welche Risiken gehe ich ein, wenn ich meine Lebensversicherung rückabwickeln lasse?“ Die gute Nachricht: Bei einer sorgfältigen anwaltlichen Prüfung und Vorgehensweise sind die Risiken überschaubar.
Typische Einwände der Versicherer:
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Behauptung, die Widerrufsbelehrung sei korrekt gewesen
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Verweis auf Verwirkung des Rechts
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Vergleichsangebote, die weit unter dem realen Rückabwicklungsanspruch liegen
Prozessrisiken: Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, bleibt oft der Klageweg. Hier entstehen Kosten für Gericht und Anwälte. Allerdings übernehmen viele Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines solchen Verfahrens. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Rechtsschutz greift und klären vorab alle finanziellen Fragen.
Erfolgsaussichten: Die Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung stehen häufig gut – insbesondere bei Verträgen nach dem Policenmodell aus den Jahren 1994 bis 2007. Eine fundierte Prüfung durch erfahrene Anwälte ist jedoch unerlässlich, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Ablauf der Rückabwicklung – So kommen Sie zu Ihrem Geld
Der Weg zur erfolgreichen Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung beginnt mit einer fundierten Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt:
1. Erstprüfung Ihrer Unterlagen:
Sie übermitteln uns Ihre Versicherungspolice, die Widerspruchsbelehrung sowie die Nachträge. Unsere Experten prüfen, ob Ihr Vertrag fehlerhaft belehrt wurde und ob eine Rückabwicklung möglich ist.
2. Berechnung Ihres Rückabwicklungsanspruchs:
Wir ermitteln, wie viel Geld Ihnen zusteht – inklusive der eingezahlten Beiträge, der gezogenen Nutzungen (Zinsen) und unter Anrechnung bereits erhaltener Rückkaufswerte.
3. Außergerichtliche Geltendmachung:
In einem ersten Schritt fordern wir Ihren Versicherer zur Rückabwicklung auf. In vielen Fällen lassen sich hier bereits außergerichtliche Vergleiche erzielen.
4. Gerichtliche Durchsetzung (falls erforderlich):
Lehnt der Versicherer ab, klären wir Sie transparent über die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens auf und vertreten Ihre Interessen konsequent.