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Staatliche Hilfen während Corona-Krise

Zahlreiche Existenzen sind aktuell durch die globale Corona-Krise in der Schwebe. Aus diesem Grund hat der Staat mehrere Hilfsaktionen für die Menschen gestartet, die die Folgen des Coronavirus finanziell besonders zu spüren bekommen. Wir klären Sie darüber auf, welche Hilfeleistungen es gibt und wer diese beanspruchen kann.

Beantragen Sie jetzt staatliche Hilfeleistungen, LUTZ Rechtsanwälte übernehmen die Antragstellung!

Welche Hilfeleistungen gibt es?

KfW Kredite

Für Unternehmen wurde nun der Zugang zu Krediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erleichtert. Vorgesehen sind unter Anderem Kredite für Unternehmen unter fünf Jahren (ERP-Gründerkredit-Universell) und für Bestandsunternehmen (KfW-Unternehmerkredit). Zudem wurde die Obergrenze für die Umsätze heruntergesetzt - jetzt können auch Unternehmen Kredite anfordern, die bis zu zwei Milliarden Euro Umsatz machen. Voraussetzung ist, dass die anfragende Firma bis zum 31.12.2019 keine finanziellen Probleme hatte. 

Landesförderbank Kredite

Zum Teil haben auch Landesförderbanken die Konditionen ihrer Kredite aufgrund der Krisenlage verbessert. So können Unternehmen jetzt Kredite mit höheren Beträgen bei gleichzeitig niedrigeren Zinsen beantragen. 

Kurzarbeitergeld

Die Regierung hat außerdem beschlossen, die Konditionen zur Kurzarbeit zu vereinfachen. So können Unternehmen, die wegen der Krise nicht genügend Arbeit für Ihre Angestellten haben, jetzt bereits Kurzarbeit anordnen, wenn ein Zehntel der Mitarbeiter aufgrund von kürzeren Arbeitszeiten Arbeitsentgeltausfälle von zehn Prozent haben. Weitergehend sollen Unternehmen u. A. Krankenversicherungsbeiträge zurückgezahlt bekommen und weitere Kosten, wie beispielsweise die Zahlung zur Arbeitslosenversicherung sollen ebenfalls wegfallen. Es sind allerdings weitere Faktoren und Voraussetzungen zu beachten, zögern Sie nicht, sich von unseren Anwälten zum Thema Kurzarbeitergeld beraten zu lassen.

Steuern stunden

Die Stundung von Steuern bedeutet, dass gewisse Steuerbeträge (wie Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer) für einen bestimmten Zeitraum vorerst nicht eingezahlt werden müssen. Als Erleichterung für Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten wurde zudem festgelegt, dass für kurze Zeit keine strengen Anforderungen an die Anträge zu stellen sind. 

Sozialbeiträge stunden

Außer den Steuern kann auch eine Stundung von anfallenden Sozialbeiträgen vorgenommen werden. Arbeitgeber müssen hierfür einen Antrag stellen, woraufhin bei Zulassung die Sozialbeiträge bis zum 01.05.2020 gestundet werden können.

Allgemein können von der Corona-Krise betroffene Unternehmen auch eine zinslose Stundung der Steuern für drei Monate beantragen. Steuervorauszahlungen können ebenfalls nach entsprechender Antragstellung gesenkt werden.

Schutz für Mieter

Für Menschen, die sich aufgrund von finanziellen Problemen durch die Corona-Krise Sorgen um ihre Miete machen, hat der Staat eine spezielle Schutzregelung eingeführt. So darf Mietern zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 nicht wegen Mietschulden gekündigt werden. Die Schulden werden durch diese Regelung allerdings nicht erlassen - Sie müssen dann zu einem späteren Zeitpunkt abbezahlt werden. 

Wer kann diese Hilfen beanspruchen?

Die Vereinfachungen bei der Anmeldung von Kurzarbeit können Arbeitgeber nutzen, solange die Kriterien (10 % der Arbeitnehmer haben Arbeitsentgeldausfall von 10 % wegen kürzerer Arbeitszeit) erfüllt werden. 

Kleinunternehmer können überdies Soforthilfe beantragen. Als Kleinunternehmer gelten hier Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, die 9000 Euro als Soforthilfe erhalten können und Firmen mit maximal zehn Beschäftigten, welche 15.000 Euro erhalten können. Seit Oktober 2021 müssen sich Unternehmer, die diese Fördergelder erhalten haben, zurückmelden und erweiterte Informationen an die Förderinstitute und Förderbanken offenlegen. Erfahren Sie mehr.

Um die staatlichen Hilfeleistungen zu beanspruchen, muss allerdings belegt werden, dass die Firma von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist. Wenn Firmen bereits vor dem Beginn der Krise (März 2020) finanzielle Probleme hatten, kann der Antrag auf Hilfeleistung abgelehnt werden. 

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