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Wertverlust bei Dieselfahrzeugen

Experten-Meinungen zum Wertverlust der Dieselfahrzeuge

Wertverluste bei Dieselfahrzeugen - das ist es, was man im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei den Automobilherstellern BMW, Daimler und VW immer wieder hört. Besonders die Besitzer eines Fahrzeugs mit entsprechender Software nehmen dies immer wieder wahr. Aber auch Halter bisher nicht betroffener PKW spüren die Unsicherheit möglicher Mobilitätseinschränkungen und ein schwindendes Vertrauen. Dem gegenüber sehen Händler und Automobilhersteller nicht die Notwendigkeit, geschädigte Fahrzeug-Besitzer bei Wertverlusten zu entschädigen. Wir jedoch setzen uns nach Kräften für Sie und Ihre Rechte ein und tragen Sorge dafür, dass es für Sie zu keinen Verlusten kommt.

Wertverluste der Dieselfahrzeuge: Die Hintergründe - Abgasskandal

Lange Zeit für ihre hervorragende und verlässliche Qualität bekannt, hat dieses Bild des deutschen Autos seit September 2015 sehr gelitten. Das war, als bekannt wurde, dass Volkswagen über Jahre hinweg mit manipulierter Software ausgestattete Fahrzeuge statt umweltfreundlicher Autos verkauft hat. Einige Modelle der im VW-Konzerns entwickelten Fahrzeuge und somit circa 11 Millionen Autos weltweit waren davon betroffen. Mit Hilfe der Software kann erkannt werden, wo das Auto gerade unterwegs ist - im Testbetrieb auf dem Prüfstand oder auf der Straße. Wurden die zulässigen Stickoxid(NOx)-Grenzwerte auf dem Prüfstand zwar eingehalten, so wurden sie im Realbetrieb um ein Mehrfaches überschritten.

Weitere bedeutende Automobilfirmen in Deutschland mussten Fahrzeuge zurückberufen: BMW hat Ende März 2018 circa 11.000 Diesel-Fahrzeuge zurückgeordert, begründet mit einem angeblich versehentlichen Aufspielen unzulässiger Abschalteinrichtungen, Mercedes folgte mit 700.000 Fahrzeugen im Juni 2018.

Betroffene PKW müssen nun mit dem Makel der "Schummel-Software" leben, der Wertverlust der Dieselfahrzeuge ist dadurch teilweise erheblich.

Die Kunden der Autobauer wurden somit betrogen und haben beim Kauf ihrer Autos etwas komplett anderes erhalten als gedacht. Betroffenen Fahrzeugen haftet fortan der Makel "Schummel-Diesel" an, der ihren Wertverlust vorantreibt.

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Sie denken, Ihr Fahrzeug ist vom Abgasskandal und damit vom Wertverlust betroffen - und Sie möchten handeln? Geben Sie uns Gelegenheit, mittels des Online-Checks Ihre Chancen zu überprüfen. Sie geben Ihre Daten ein und wir geben Ihnen kostenfrei unsere Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten.

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Wenn Sie bereits festgestellt haben, dass Ihr Auto eine Schummel-Software besitzt und wir Ihre Ansprüche für Sie geltend machen sollen, dann können Sie hier direkt Ihre Daten angeben, völlig ohne Risiko für Sie.

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Dieselfahrzeug - was ist das Problem?

Seit bekannt wurde, dass die Automobilhersteller Software manipuliert haben, um Grenzwertüberschreitungen zu vertuschen, nimmt die Öffentlichkeit auch die weiteren Themen, die mit dem Diesel-Antrieb verbunden sind, vermehrt wahr. Dabei geht es um giftige Stickoxide wie NOx, die aus dem Auspuff in die Atmosphäre gehen und sowohl den Menschen als auch die Umwelt stark belasten. Der EU-Richtwert von 40 Mikrogramm bei NOx sollte dabei nicht überschritten werden. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Fast regelmäßig melden Städte die Überschreitungen der Richtwerte an den Messstationen im Land. Die folgende Grafik verdeutlicht, dass Diesel-PKW hier mit Abstand den größten Anteil haben.

Wodurch kommt der Wertverlust zustande?

Mittlerweile ist klar, dass durch den Abgasskandal nicht nur die Besitzer von PKW mit einer manipulierten Software leiden, sondern alle Halter von Dieselfahrzeugen. Das Vertrauen in die Diesel-Technologie und die Wertbeständigkeit des eigenen Diesel-Fahrzeuges ist zu recht gebrochen, wurde es doch in der Vergangenheit durch immer wieder neue Skandal-Meldungen stark strapaziert.

Dieselfahrzeuge sind immer schwieriger verkäuflich, entpuppen sich als Ladenhüter oder sind nur mit hohen Abschlägen verkäuflich.

So berichtet auch im August 2019 die Automobil Treuhand GmbH (DAT) in ihrem Diesel-Barometer davon, dass die Werte gebrauchter Dieselfahrzeuge weiterhin leicht sinken und Dieselfahrzeuge längere Zeit stehen, bevor sie verkauft werden.

Und der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zeigte in seiner Grafik vom März 2018 zum Verkauf von Euro-5-Dieselfahrzeugen Abschläge von bis zu 50% auf. Auch Stiftung Warentest hat dies in einem Selbsttest bestätigt - Gebrauchtwagenhändler nehmen Dieselfahrzeuge nur in Kommission und auch bei Online-Portalen scheint der Zusatz "Diesel" unmittelbar wertmindernd zu sein - oder der Preis muss nach Tagen wegen mangelndem Kaufinteresse herabgesetzt werden.

BMW-Luxusmodelle besonders betroffen

Besonders Eigentümer von sehr hochpreisigen BMW-Modellen wie BMW 750d oder M550d leiden darunter, einst sehr viel Geld für ihr Fahrzeug bezahlt zu haben. Beim Werteverfall der 15 beliebtesten Dieselfahrzeuge waren gemäß einer Auswertung des Portals mobile.de gleich vier Modelle von BMW Spitzenreiter, was den Wertverlust angeht, vor Audi, VW, Mercedes, Opel und als Schlusslicht der Skoda Octavia.

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Dieselfahrzeuge verschiedener Automobilhersteller sind vom Betrug der manipulierten Software und vom Wertverlust betroffen.

Das besondere Ausmaß des Betrugs im Abgasskandal hat dazu geführt, das Besitzer von Dieselfahrzeugen große Wertverluste hinnehmen müssen. Sie können jedoch dafür sorgen, dass die Verantwortlichen nicht ungestraft davon kommen und Widergutmachung leisten müssen. Nutzen Sie jetzt die Chance und lassen Sie uns in einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen, welche Möglichkeiten im Abgasskandal die für Sie geeigneten sein können.

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Auch Fahrverbote führen zu Wertverlust Ihres Dieselfahrzeugs

Mit der Bekanntgabe des Urteils zu Fahrverboten des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 hat sich der Wertverlust der Diesel-Fahrzeuge noch gesteigert. Laut Gerichtsurteil sind nun in Deutschland Fahrverbote dann möglich, wenn es um die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte geht. Dabei liegt es in der Hand der Städte und Kommunen, wie diese Fahrverbote gestaltet werden. Mit der erstmaligen Einführung der Fahrverbote am 31. Mai 2018  per Gerichtsentscheid war Hamburg Vorreiter. Weiter Städte wie  Aachen, Berlin, Frankfurt und Stuttgart folgten. Besonders Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 1 bis 5 werden von den Fahrverboten betroffen sein. Jedoch auch für Euro-6-Diesel könnte es in Zukunft Verbote geben.

Dies wiederum  führt zu Wertverlusten bei Verkauf des Fahrzeugs, da viele potentiellen Käufer befürchten, ein Diesel-Fahrzeug in Zukunft nicht mehr überall nutzen zu können. Die Leidtragenden sind die jetzigen Besitzer eines Diesel-Fahrzeugs, die diese Suppe auslöffeln muss, für die sie nicht verantwortlich ist. Wir sind jedoch dazu da, dass Sie nicht alleine dastehen und helfen Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Wie sieht es mit einer Entschädigung aus?

Die Automobilkonzerne VW, Daimler und BMW jedoch fühlen sich für Nachbesserungen nicht zuständig und lehnen freiwilligen Schadensersatz ab. Und das, obwohl der massive Betrug mittlerweile mehr als offensichtlich ist. Vielmehr entsteht der Eindruck, das sie auf Zeit spielen, warten dass die Ansprüche der geschädigten Fahrzeughalter verjähren. Lediglich VW bietet bisher ein Software- Update an. Für Mercedes und BMW-Dieselfahrzeuge hat das Kraftfahrt-Bundesamt bisher noch keine Updates freigegeben.
Doch auch das Update von VW läuft nicht unproblematisch und die Entwicklung der technischen Probleme und ihre Lösungen sind momentan nicht absehbar.

Immer wieder erfahren wir von Mandanten von den negativen Auswirkungen wie Leistungsverlust, höherer Kraftstoffverbrauch oder Versottung der Filter. Auch bei Fahrverboten hilft das Software-Update nicht.  Aber ein Fahrzeug ohne Update kann als Beweismittel dienen, daher ist unsere Empfehlung, momentan kein Update durchführen zu lassen. Unsere Experten unterstützen Sie auch dann, wenn Sie von behördlicher Seite zur Stilllegung des Fahrzeugs aufgefordert werden, weil Sie kein Update durchführen gelassen haben. Melden Sie sich direkt bei unseren Fachleuten. Sie zeigen Ihnen Möglichkeiten auf und legen Widerspruch für Sie ein, wenn es zur Anhörung kommt.  Doch auch wenn Sie bereits ein Update aufspielen lassen haben, helfen wir Ihnen gerne und unterstützen Sie gegenüber Ihrem Automobilbauer.

Sie sind betrogen worden und haben bisher keine Entschädigung bekommen? Ihr Fahrzeug, hat einen herben Wertverlust erlitten? Gerne stehen unsere Fachanwälte Ihnen im Abgasskandal beratend und unterstützend zur Seite.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Rechts-Durchsetzung

Wer zu seinem Recht kommen will, muss den ersten Schritt tun. Besitzen Sie einen VW und möchten gegen den Konzern vorgehen? Oder gegen BMW oder Daimler? Als erfahrener Partner unterstützen wir Sie gerne. 

Mit der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei baum reiter & collegen haben wir eine Anwaltskooperation im Abgasskandal gegründet und vertreten gemeinsam bereits über 15.000 Mandanten gegen die Autobauer; täglich kommen neue hinzu.

Unsere Expertenteams bringen dabei nicht nur viel Erfahrung mit, sondern es gelingt ihnen auch, Druck auszuüben. Gegen VW konnten wir somit bereits zahlreiche für unsere Mandanten vorteilhafte Ergebnisse erzielen.

Derzeit gibt es eine Tendenz zu immer mehr verbraucherfreundlichen Urteilen gegen Volkswagen. Zuletzt erstritten wir ein wegweisendes Urteil vor dem Landgericht Gießen (Urteil vom 24. September 2018 - Az. 5 O 123/18). Dabei entschied das Gericht, dass VW unserem Mandanten in vorsätzlicher und sittenwidriger Weise Schaden zugefügt hat und er somit Anspruch auf Rückabwicklung seines Kaufvertrags hat. Mit dieser Entscheidung reiht sich das Landgericht Gießen in die Gruppe der verbraucherfreundlichen Gerichte ein. Nunmehr ist flächendeckende Realität, dass zahlreiche Gerichte eine Abgasmanipulation als erwiesen ansehen. Dies erleichtert den Klägern in künftigen Verfahren – auch gegen Daimler und BMW – die Argumentation.

Immer mehr Gerichtsurteile geben uns Recht: Wer wie die Fahrzeughersteller betrügt, der muss auch zahlen. Wenn Sie uns beauftragen, sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Besonders bei Volkswagen ist Eile geboten, denn die Ansprüche geschädigter Autofahrer verjähren spätestens zum 31. Dezember 2019. Wenden Sie sich jetzt an uns!

Möchten Sie sich gegen die Autobauer und den Wertverlust Ihres Diesel-Fahrzeugs wehren?

Mit unterschiedlichen Möglichkeiten können Sie zu Ihrem Recht im Abgasskandal kommen. Beauftragen Sie uns, so prüfen wir zunächst für Sie die möglichen Optionen. Sie alleine entscheiden jedoch, wie Sie zum Ziel kommen möchten. Wir sorgen für den nötigen Antrieb und die Power. 

So können Sie zum Beispiel bei einem Autokredit- oder Leasing-Vertrag den Auto-Widerrufs-Joker ziehen, unabhängig davon, ob dieses Fahrzeug von der manipulierten Software betroffen ist oder nicht. Da in fast allen Auto-Kreditverträgen die gesetzlichen Anforderungen bei den Widerrufsinformationen nicht eingehalten wurden oder Pflichtangaben fehlerhaft dokumentiert wurden, können Sie die Verträge rückabwickeln lassen.  Die Widerrufsfrist hat dann nämlich noch nicht begonnen. Lassen Sie uns gerne Ihre Unterlagen  kostenlos prüfen.

Folgende Alternativen bieten sich Ihnen:

Als vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeug-Besitzern bieten wir Ihnen drei Wege an, zu ihrem Recht zu kommen:

Wir wenden uns an Ihren Fahrzeug-Händler und fordern erstens für Sie den Kaufpreis zurück oder alternativ einen adäquaten und  den europäischen Abgas-Normen entsprechenden Neuwagen. Im dritten Fall wenden wir uns direkt an den Autobauer, um Ihr Recht durchzusetzen und fordern Schadensersatz.

Prozess mit und ohne Rechtsschutzversicherung

Wie hoch Ihr Kostenrisiko tatsächlich ist, hängt entscheidend davon ab ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Mit Rechtsschutzversicherung:

Werden die Unkosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Umständen übernommen. Nur die Selbstbeteiligung müssen Sie dann selbst finanzieren. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz zu Deckungsanfrage und Durchsetzung Ihrer Forderungen erledigen wir für Sie.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

Je nach dem, wie erfolgversprechend die Ansprüche in Ihrem Fall sind, können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko klagen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Kosten übernimmt dann ein Prozesskostenfinanzierer: Dazu zählen auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für 15% des Streitergebnisses bekommt er im Erfolgsfall seine Kosten erstattet und nur im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des Ihnen zugesprochenen Betrags als Provision. Bei Nicht-Einigung und Klage-Einreichung wird er Ihnen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Prozesskosten-Finanzierungs-Angebot abgeben.

Ich bin vom Abgasskandal betroffen und wünsche eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt.

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Abgasskandal - Was Sie unternehmen können

Wir unterstützen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollten Sie Betroffener vom Abgasskandal sein.

Viele Gerichte haben Ansprüche von geschädigten Fahrzeughaltern bereits bestätigt.

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