Elternunterhalt: Lebensstandard der Kinder
Lebensstandard der Kinder ist kein Maßstab
Leben die Kinder in guten Verhältnissen, ist das keine Garantie für die Eltern, sich im Heim auf ein luxuriöses Ruhekissen betten zu können. So lässt sich das BGH-Urteil vom 21.11.2012 zusammenfassen.
Denn: Die Lebensstellung der Eltern ist eine selbstständige und leitet sich nicht von der der Kinder ab. Umgekehrt können früher besser gestellte Eltern nicht erwarten, dass ihre Kinder im Heim den gleichen Lebensstandard finanzieren.
Auszug aus dem Urteil zum Elternunterhalt
Denn der angemessene Lebensbedarf der Eltern richtet sich nach deren konkreter (aktueller) Lebenssituation. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, so beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf auf das Existenzminimum und damit verbunden auf eine ihm zumutbare einfache und kostengünstige Heimunterbringung. Dass das unterhaltspflichtige Kind selbst in besseren Verhältnissen lebt, hat auf den Unterhaltsbedarf des Elternteils schließlich keinen Einfluss. Denn die Lebensstellung der Eltern ist eine selbständige und leitet sich nicht von derjenigen ihrer Kinder ab.