Abgasskandal VW Vergleich
Verbraucherzentrale Bundesverband und VW einigen sich
Nach langen Diskussionen konnten sich Volkswagen und der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) jetzt endlich einigen. Es ging um die Summe, die vom Abgasskandal geschädigte Fahrzeughalter als Entschädigung bekommen sollen. Volkswagen hat nun ein Vergleichsangebot entworfen, das die Besitzer der Schummel-Diesel entschädigen soll. Laut des Vergleichs können betroffene VW-Kunden, je nach Modell, mit Beträgen zwischen 1350 und 6257 Euro rechnen. Insgesamt kostet das den Automobilhersteller rund 830 Millionen Euro.
Die Frage, die sich VW-Besitzern jetzt stellt, ist ob es denn wirklich sinnvoll ist, das Angebot anzunehmen, oder ob ihnen eigentlich mehr zustehen würde. Wir klären Sie auf und evaluieren, ob sich das Vergleichsangebot von Volkswagen wirklich lohnt.
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VW übernimmt Teil der Anwaltskosten
Ob sich das Vergleichsangebot von VW lohnt ist für die meisten Verbraucher nicht leicht zu erkennen. Viele Umstände können beeinflussen, welcher Schaden jedem einzelnen Verbraucher durch den Dieselskandal entstanden ist und ohne anwaltliche Beratung können wichtige Faktoren schnell übersehen werden. Damit Kunden also eine faire Chance haben, ihr Recht durchzusetzen, hat der Verbraucherverband ausgehandelt, dass VW die Anwaltskosten bei den entsprechenden Klagen übernimmt. Bis zu 190 Euro zahlt VW für Ihre anwaltliche Beratung.
Wir möchten Ihnen gerne helfen, beim Dieselskandal angemessen entschädigt zu werden. Lassen Sie sich jetzt von uns zum Abgasskandal beraten!
Vergleichsangebot von VW gilt nicht für jeden
Der Vergleich von VW mag sich zwar interessant anhören, viele Verbraucher werden bei diesem aber außen vor gelassen. So geht Volkswagen davon aus, dass nur etwa die Hälfte der Geschädigten die Kriterien für ihr Vergleichsangebot erfüllt.
Von den 460.000, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, erhalten voraussichtlich also nur ca. 260.000 Kläger das Angebot zur Entschädigung. Der Rest (bei dem vermutlich sehr wohl ein Anspruch auf Schadensersatz besteht) erhält von VW keinen Ausgleich.
Sollten Sie zu denjenigen gehören, die kein direktes Angebot zur Entschädigung von Volkswagen erhalten haben, ist es sinnvoll, selbstständig Klage einzureichen. Denn vermutlich steht Ihnen dennoch ein Schadensersatz zu.
Dieselskandal Vergleich - Diese Möglichkeiten haben Sie
Die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gibt es nicht mehr. Durch den Vergleich von VW zur Entschädigung der Kunden wurde die Klage zurückgezogen und somit muss jetzt jeder VW-Besitzer selbst entscheiden, ob eine Annahme des Vergleichsangebots für ihn sinnvoll ist. Haben Sie das Angebot von VW bereits angenommen, gibt es für Sie dennoch Möglichkeiten, weiter gegen den Automobilkonzern vorzugehen - und das könnte sich für Sie lohnen.
Der Verbraucherverband weist nämlich darauf hin: Solange Sie das manipulierte Dieselfahrzeug noch besitzen, bedeutet eine Annahme des Vergleichsangebotes nicht, dass Sie auf alle weiteren möglichen Ansprüche verzichten.
Auch wenn Ihnen in Zukunft mit der Stilllegung Ihres Fahrzeugs gedroht wird, gibt es weitere Möglichkeiten, Ihr Recht durchzusetzen.
Haben Sie das Angebot abgelehnt oder vielleicht überhaupt keins erhalten? Dann macht es Sinn eine Einzelklage zu erheben, um zu Ihrem Recht zu kommen. Achtung: Die Frist für dementsprechende Einzelklagen läuft bis Oktober 2020. Wenn Sie bis dahin nicht gegen VW vorgegangen sind, verjähren Ihre Ansprüche. Aus Erfahrung stehen die Chancen, eine Entschädigung zu erhalten, sehr gut.
Zögern Sie also nicht, wenn Sie vom Abgasskandal betroffen sind und beauftragen Sie unsere Fachanwälte ganz einfach online.
Prozess mit und ohne Rechtsschutzversicherung
Wie hoch Ihr Kostenrisiko tatsächlich ist, hängt entscheidend davon ab ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.
Mit Rechtsschutzversicherung:
Werden die Unkosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Umständen übernommen. Nur die Selbstbeteiligung müssen Sie dann selbst finanzieren. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz zu Deckungsanfrage und Durchsetzung Ihrer Forderungen erledigen wir für Sie.
Ohne Rechtsschutzversicherung:
Je nach dem, wie erfolgversprechend die Ansprüche in Ihrem Fall sind, können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko klagen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Kosten übernimmt dann ein Prozesskostenfinanzierer: Dazu zählen auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für 15% des Streitergebnisses bekommt er im Erfolgsfall seine Kosten erstattet und nur im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des Ihnen zugesprochenen Betrags als Provision. Bei Nicht-Einigung und Klage-Einreichung wird er Ihnen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Prozesskosten-Finanzierungs-Angebot abgeben.
Abgasskandal - Was Sie unternehmen können
Wir unterstützen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollten Sie Betroffener vom Abgasskandal sein.
Viele Gerichte haben Ansprüche von geschädigten Fahrzeughaltern bereits bestätigt.