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Thermofenster: Ihre Chance im Abgasskandal

Schadensersatz wegen Thermofenstern jetzt noch einfacher

Nach aktuellem BGH-Urteil müssen Diesel-Besitzer jetzt keine vorsätzliche Schädigung mehr nachweisen, um wegen illegaler Abschalteinrichtungen eine Entschädigung zu erhalten.

DUH geht von ca. 8.6 Millionen betroffenen Fahrzeugen allein in Deutschland aus.

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BGH rudert zurück - Vereinfachte Bedingungen für Schadensersatz

Thermofenster sind nach aktueller Rechtsprechung in vielen Fällen illegal und eröffnen Betroffenen die Chance, hohe Entschädigungen zu erhalten.

Nach dem jüngsten Urteil des BGH muss zusätzlich nicht mehr nachgewiesen werden, dass Hersteller ihre Kunden mit dem Einbau eines Thermofensters vorsätzlich und sittenwidrig schädigten - das bloße Vorhandensein der Abschalteinrichtung rechtfertigt bereits einen Schadensersatzanspruch.

Das bestätigten jetzt bereits mehrere Urteile, u.a. gegen Mercedes, Audi und VW. (Modelle VW Passat Alltrack 2.0 TDI mit EA 288 Motor, Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit EA 896GGen2BiT Motor, Mercedes C 220 d mit OM 651 Motor)

In diesen konstatierten die Richter, dass Käufern von Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen wie dem "Thermofenster" immer ein Schaden entstehe. Dies lässt sich nicht zuletzt durch die ständige Bedrohung einer verpflichtenden Stilllegung begründen. Von dieser Entwicklung können nun allein in Deutschland Millionen von Fahrzeughaltern profitieren - die deutsche Umwelthilfe schätzt die Zahl der betroffenen Dieselfahrzeuge auf ca. 8.6 Millionen.

Durch die neue und vereinfachte Möglichkeit, im Abgasskandal einen Schadensersatz zu erhalten, sehen sich Automobilhersteller derzeit mit der nächsten großen Klagewelle konfrontiert.

Was ist ein Thermofenster?

Bei einem "Thermofenster" handelt es sich um ein System, welches die Abgasreinigung im Motor unter bestimmten Bedingungen - hier i.d.R. der Außentemperatur - regelt. Der Skandal besteht vor allem darin, dass das "Fenster" also der Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung vollumfänglich aktiv ist, meist so gefasst ist, dass diese zumindest während des Prüfungsverfahrens gegeben ist.
Im tatsächlichen Straßenverkehr bleibt eine ausreichende Abgasreinigung jedoch häufig aus.

Grund dafür sind die schwankenden Außentemperaturen.  Thermofenster führen oft bereits ab Außentemperaturen von unter 15 Grad zu einer stark verminderten Abgasreinigung - viel zu früh, im Hinblick auf die durchschnittlichen Temperaturen in Europa.

So sieht es auch der Europäische Gerichtshof, welcher das Fundament für die mittlerweile verbraucherfreundlichere Rechtsprechung in Deutschland legte. Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied zu dieser Thematik überdies: Eine ausreichende Abgasreinigung muss auch bei extremen Temperaturen im Bereich zwischen -15 und 40 Grad gewährleistet sein.

Bereits 2020 stufte der EuGH entsprechende Thermofenster in einer wegweisenden Vorabentscheidung als illegale Abschalteinrichtung ein.

Die Tragweite dieses Entschlusses wirkt sich nun endlich auch spürbar auf die deutsche Rechtsprechung aus, wie die jüngsten Urteile des BGH deutlich machen.

Unterstützung bei Betrugsvorwürfen: Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte setzen wir uns seit vielen Jahren erfolgreich für die Rechte unserer Mandanten ein. Aktuelle Urteile des BGH bestätigen, dass Thermofenster in vielen Fällen illegal sind. Es muss nicht mehr nachgewiesen werden, dass Hersteller vorsätzlich handelten - das bloße Vorhandensein rechtfertigt einen Schadensersatzanspruch. Mercedes, Audi und VW wurden bereits verurteilt. Millionen von Dieselfahrzeugen sind betroffen. Schützen Sie sich vor einer verpflichtenden Stilllegung und profitieren Sie von der nächsten Klagewelle. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten!

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Das bedeuten die Urteile für Sie als Dieselbesitzer

Grundsätzlich steht vom Abgasskandal betroffenen Käufern laut Urteil des Bundesgerichtshofes 5-15% des Kaufpreises als Schadensersatz zu. Erfreulich an dieser Lösung ist, dass Sie Ihr Fahrzeug weiterhin behalten und sich auch bisher gefahrene Kilometer nicht auf den Schadensersatz anrechnen lassen müssen.

Es kann für Geschädigte aber auch durchaus mehr zu holen sein - die genaue Höhe der Entschädigung müssen die zuständigen Gerichte in jedem einzelnen Fall klären.

Denn auch sein Auto gänzlich zurückzugeben und dafür den Kaufpreis nebst Zinsen zurückzuerhalten war im Abgasskandal immer wieder möglich. Hierfür sieht der BGH jedoch noch immer die Notwendigkeit, eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung der Hersteller nachzuweisen.

In Anbetracht der klaren Entscheidungen des EuGH zu Thermofenstern gibt es viele Argumente, die gegen die Automobilhersteller sprechen, welche Systeme in Ihren Fahrzeugen verbauten die zu gängigen Außentemperaturen im europäischen Raum wohl kaum eine Zulassung erhalten würden.

Verjährung noch weit entfernt - Jetzt handeln!

Dass die verbraucherfreundliche Sicht des EuGH in Bezug auf Thermofenster erst 2022 publik wurde, könnte sich Experten zufolge auch positiv auf die Verjährung etwaiger Ansprüche auswirken. Viele Autokäufer fühlten sich nämlich erst durch diese Entscheidungen in der Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen bestätigt.

Klagen dürften sich in Anbetracht der neuen Sicht des Bundesgerichtshofes als deutlich unkomplizierter herausstellen - sobald festgestellt ist, dass eine illegale Abschalteinrichtung bspw. in Form eines Thermofensters vorliegt liegt es an den Herstellern zu beweisen, dass sie bei dem Einbau dieser nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich handelten.

Unsere Kanzlei ist seit Bekanntwerden des Abgasskandals darauf spezialisiert, unsere Mandanten effektiv gegenüber Automobilherstellern zu vertreten und ihre Rechte auf Entschädigung durchzusetzen. Dabei nehmen wir uns viel Zeit und gehen stets auf die individuellen Wünsche und Ziele unserer Mandanten ein. Sprechen Sie uns an, gerne schätzen wir Ihre Chancen im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung für Sie ein!

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