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Gewerbemietrecht

Grundlagen des Gewerbemietrechts

Da im Gewerbemietrecht anders als bei der Wohnraummiete meist keine Schutzbedürfnisse aus sozialen Gründen bestehen, ist das Gewerbemietrecht überwiegend von der Vertragsfreiheit geprägt. Der Handlungsspielraum ist daher deutlich größer. Da es zudem häufig um langfristige Verträge und große Investitionen geht, ist es umso wichtiger, bei entsprechenden Verträgen den Überblick zu behalten und sich ggf. rechtlichen Rat einzuholen.

Wir bieten Ihnen im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Aspekte im Gewerbemietrecht.

Das Gewerbemietrecht ist kein eigenes eigenständiges Rechtsgebiet, sondern basiert auf den Grundlagen des allgemeinen Mietrechts, wie es in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Der Hauptzweck dieses Rechtsgebiets liegt vor allem im Schutz des Gewerberaummieters vor willkürlichen Maßnahmen seitens des Vermieters.

Es legt wichtige Rahmenbedingungen fest, die sicherstellen, dass Vermieter nicht ohne Weiteres den Mietvertrag kündigen oder die Miete nach Belieben erhöhen können. Für Mieterhöhungen ist in der Regel das beiderseitige Einverständnis erforderlich. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass nach der Beendigung des Mietverhältnisses im Gewerbemietrecht der Gewerberaummieter weder Anspruch auf Räumungsschutz noch auf Bestandsschutz hat, insbesondere bei Zeitmietverträgen.

Das Gewerbemietrecht legt auch Wert auf Transparenz. Klauseln in Mietverträgen, die unklar formuliert sind, werden tendenziell als ungültig angesehen. Das Allgemeine Geschäftsbedingungsrecht (AGB-Recht) bietet Gewerbemietern zusätzlichen Schutz. Es zielt darauf ab, sicherzustellen, dass keine der Vertragsparteien unangemessen benachteiligt wird. Dieser Schutz kann je nach Situation sowohl dem Mieter als auch dem Vermieter zugutekommen. Insgesamt dient das Gewerbemietrecht dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern von Gewerberäumen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass keine der Parteien in unfaire Situationen gerät. Das Gewerbemietrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht steht beim Gewerbemietverhältnis die Vertragsfreiheit stärker im Vordergrund. Dennoch werden einseitig vom Vermieter auferlegte Klauseln genau geprüft. Es ist die Aufgabe eines Anwalts im Gewerbemietrecht, die rechtlichen Möglichkeiten für den Mandanten optimal auszunutzen. Zusätzlich zu den Regelungen im BGB sind Spezialnormen wie die Heizkostenverordnung oder beispielsweise auch die Apothekenbetriebsverordnung zu berücksichtigen.

Konkurrenzschutzklausel und Sortimentschutzklausel

Gewerbemietverträge enthalten oft sogenannte Konkurrenzschutzklauseln, die Vermieter daran hindern, an Konkurrenten zu vermieten. Das Gesetz verpflichtet Vermieter bereits ohne solche Klauseln, den Mieter vor Konkurrenz zu schützen. Dennoch sind beispielsweise Sortimentsschutzklauseln relevant, um sich bei überlappenden Sortimenten abzusichern. Die genaue Beschreibung des Mietzwecks im Vertrag ist für Mieter entscheidend, um Konkurrenz zu vermeiden.

Schriftform im Gewerbemietrecht

Gewerbemietverträge mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr müssen schriftlich abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass wesentliche Vertragsinhalte (Vermieter, Mieter, Mietobjekt, Mietdauer, Miethöhe) im Vertrag festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden müssen. Änderungen des Vertrags müssen ebenfalls schriftlich erfolgen. Wenn die gesetzliche Schriftform nicht eingehalten wird, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Heilungsklauseln, die Formfehler beheben sollen, sind laut BGH unwirksam. Daher ist es wichtig, alle Vereinbarungen stets schriftlich festzuhalten. Eine Gesetzgebungsinitiative könnte zukünftig vorsehen, dass nur der Vermieter Formmängel geltend machen kann.

Kündigung von Gewerbe- und Praxismietverträgen

Die Kündigung von Mietverträgen sollte gut vorbereitet sein, da finanzielle Interessen auf dem Spiel stehen. Dies gilt auch für ordentliche Kündigungen. Die Kündigung von Gewerbe- und Praxismietverträgen ist ein wichtiger rechtlicher Schritt, der sowohl für Vermieter als auch für Mieter erhebliche Auswirkungen haben kann. Im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen sind Gewerbe- und Praxismietverträge in der Regel weniger stark gesetzlich reguliert, weshalb die genauen Bedingungen und Fristen oft im Vertrag selbst festgelegt werden.

Die Kündigung kann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ausgesprochen werden. Bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss der Kündigende besondere Voraussetzungen erfüllen, um wirksam kündigen zu können. Auch die Fristen für die Kündigung können je nach Vertrag variieren und erheblich länger sein als bei Wohnraummietverträgen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, den Mietvertrag genau zu prüfen, um die Fristen einzuhalten und die richtigen Schritte zu veranlassen.

Für Mieter ist es wichtig zu beachten, dass sie unter Umständen Schadensersatz leisten müssen, wenn sie vorzeitig aus einem Gewerbe- oder Praxismietvertrag ausscheiden. Dies hängt von den vertraglichen Bedingungen ab und kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

Gewerbliche Nutzung von Wohnungen

Wohnungen werden oft nicht nur zu Wohnzwecken genutzt, sondern auch für gewerbliche Tätigkeiten. Die Zustimmung des Vermieters kann erforderlich sein, abhängig von Auswirkungen auf andere Mieter und die Umgebung. Die Landesgesetze zur Zweckentfremdung von Wohnraum sind zu beachten, besonders in Gebieten mit Wohnraummangel.

Das müssen Sie beim Gewerbemietvertrag beachten

Vermieter und Mieter sollten bei einem Gewerbemietvertrag eine Reihe wichtiger Aspekte beachten, um ihre Interessen zu schützen und eine reibungslose Geschäftsbeziehung sicherzustellen. Hier sind einige wesentliche Punkte, die berücksichtigt werden sollten:

Für Vermieter:

  1. Rechtliche Beratung: Vermieter sollten einen erfahrenen Anwalt oder Fachberater hinzuziehen, um sicherzustellen, dass der Mietvertrag den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

  2. Mietpreisgestaltung: Der Mietpreis sollte angemessen sein und unter Berücksichtigung des aktuellen Marktwerts der Immobilie festgelegt werden. Auch die Frage der Nebenkosten und deren Verteilung sollte im Vertrag geklärt sein.

  3. Mietdauer und Kündigungsfristen: Die Mietdauer und die Kündigungsfristen sollten klar festgelegt sein. Lange Mietzeiten bieten Stabilität, während kürzere Kündigungsfristen Flexibilität ermöglichen.

  4. Zustand der Immobilie: Der Zustand der Immobilie sollte genau dokumentiert werden, um Streitigkeiten über Schäden oder notwendige Reparaturen zu vermeiden.

  5. Nutzungszweck: Der erlaubte Nutzungszweck der Immobilie sollte im Vertrag definiert werden, um sicherzustellen, dass der Mieter die Immobilie nur für zugelassene Geschäftszwecke nutzt.

Für Mieter:

  1. Rechtliche Prüfung: Mieter sollten den Mietvertrag sorgfältig prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Interessen geschützt sind.

  2. Mietpreis und Nebenkosten: Mieter sollten sicherstellen, dass der Mietpreis und die Nebenkosten angemessen sind und im Budget liegen.

  3. Zusätzliche Kosten: Neben den Mietkosten sollten Mieter auf eventuelle zusätzliche Kosten achten, wie z.B. Renovierungen oder Instandhaltungskosten, die sie tragen müssen.

  4. Kündigungsfristen: Die Kündigungsfristen sollten für den Mieter akzeptabel sein, je nach den Anforderungen ihres Geschäfts.

  5. Auflagen und Genehmigungen: Mieter sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für ihre Geschäftstätigkeit in der Immobilie haben und dass der Vertrag keine unangemessenen Einschränkungen enthält.

  6. Vertragsende: Mieter sollten auch die Bedingungen für das Ende des Mietverhältnisses beachten, wie z.B. die Rückgabe des Mietobjekts in einem bestimmten Zustand.

Es ist entscheidend, dass sowohl Vermieter als auch Mieter einen klaren und umfassenden Gewerbemietvertrag erstellen, der ihre jeweiligen Interessen berücksichtigt und alle wichtigen Details abdeckt. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten wie Anwälten oder Immobilienexperten kann dabei sehr hilfreich sein.

Sicherheit bei Ihrem Gewerbemietvertrag: Unsere Experten helfen Ihnen

Die Freiheit zur Gestaltung von Gewerbemietverträgen ist im Vergleich zur Vermietung von Wohnraum weitaus umfangreicher. Dieser erweiterte Spielraum macht die Notwendigkeit einer fachkundigen Beratung deutlich, sodass die unüberlegte Verwendung von vorgefertigten Vertragsmustern vermieden werden sollte. Insbesondere bei Gewerbemietverträgen, die oft langfristige Bindungen und erhebliche finanzielle Investitionen beinhalten und somit die Grundlage für die wirtschaftliche Existenz sowohl des Mieters als auch des Vermieters darstellen, wird jedes einzelne Detail von größter Bedeutung.

LUTZ Rechtsanwälte: Ihre Experten im Gewerbemietrecht

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In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Erfahrung und Fachkenntnis im Bereich des Gewerbemietrechts zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und Ihre Anliegen erfolgreich durchzusetzen. Unser engagiertes Team widmet sich Ihren individuellen Bedürfnissen, nimmt sich ausgiebig Zeit und begleitet Sie persönlich und engagiert durch den gesamten Prozess.

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