Was ist eine "Schrottimmobilie"?
Der Begriff Schrottimmobilie bezeichnet eine Immobilie, die sich in mangelhaftem Zustand befindet und/oder dem Erwerber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf betrügerische Weise deutlich über Wert verkauft wurde. Dem Erwerber stehen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen verschiedene Ansprüche gegen den Verkäufer einer solchen Immobilie zu.
Steht der Wert eines Grundstücks in einem auffälligen Missverhältnis zur geforderten Gegenleistung, so kann sich die Unwirksamkeit des Kaufvertrags bereits von Gesetzes wegen ergeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist vom Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung, das den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zulässt, bereits dann auszugehen, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist, wie der Wert der Gegenleistung (vgl. BGH, NJW 1992, 899). Sind die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, kann der Erwerber vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurück verlangen.
Darüber hinaus kann das Rechtsgeschäft ggf. auch angefochten und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Sollten Sie Eigentümer einer Immobilie sein, deren tatsächlicher Wert nicht annähernd dem gezahlten Kaufpreis entspricht oder das Gefühl haben, einem Betrüger aufgesessen zu sein, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Finden Sie sich nach einer Falschberatung nicht mit einer „Schrottimmobilie“ ab!
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