Ein Fremdwährungsdarlehen ist ein Kredit, der in einer fremden, d.h. einer anderen als der eigenen Währung aufgenommen wird. Im Unterschied zu einem Kredit in der eigenen Währung besteht dabei die Möglichkeit, dass sich die tatsächliche Schuld gegenüber der Bank durch Wechselkursveränderungen vergrößert oder verkleinert.
Allgemeines zum Fremdwährungsdarlehen bzw. Fremdwährungskredit
Eine Kreditaufnahme in einer anderen Währung – der Fremdwährung – kann grundsätzlich Chancen, aber auch erhebliche Risiken in sich bergen. So besteht einerseits die Chance, von niedrigeren Zinsen und/oder Wechselkursschwankungen zu profitieren. Andererseits besteht umgekehrt das Risiko, aufgrund steigender Zinsen und/oder Wechselkursschwankungen Verluste zu erleiden. Ein Fremdwährungskredit stellt somit grundsätzlich eine Spekulation dar. Die Wette lautet, dass sich sowohl Zinsen als auch der Wechselkurs gemeinsam so entwickeln, dass die gesamte Tilgungsleistung niedriger ist, als in der Heimatwährung.
Schweizer-Franken-Darlehen (CHF-Darlehen)
Zahlreiche Banken und Kreditinstitute warben in den letzten Jahren mit Fremdwährungsdarlehen. Insbesondere CHF-Darlehen wurden von vielen Banken und Sparkassen gerne vermittelt. Auf dem ersten Blick war das Angebot eines Fremdwährungsdarlehens auch sehr verlockend: Die Zinsen der CHF-Darlehen waren im Vergleich oft viel günstiger, als die Zinsen von Darlehen in Euro. Zudem wäre hinzugekommen, dass bei Wertverlust der fremden Währung im Vergleich zum Euro, am Ende der Darlehenslaufzeit ein deutlich geringerer Betrag in Euro aufgebracht werden müsste, als bei einem Darlehen in Euro. Das Interesse an Darlehen in Schweizer Franken ist dementsprechend gewachsen.
Nicht zuletzt durch die neuerliche Entscheidung der Schweizer Notenbank vom 15.01.2015, den Franken-Kurs von dem Euro-Kurs abzukoppeln, führte zu einer starken Aufwertung des Schweizer-Frankens. Der Schweizer Franken (CHF) ist im Vergleich zum Euro deshalb erheblich teurer geworden. Folge hiervon ist, dass nun ein sehr viel höherer Euro-Betrag gezahlt werden müsste, um den Kredit oder auch nur die regelmäßigen Zinszahlungen zu tilgen.
Beratungsfehler der Banken
Die Entscheidung für ein Fremdwährungsdarlehen stellt sich für viele Darlehensnehmer inzwischen deshalb als Alptraum dar. Für viele Darlehensnehmer stellt sich deshalb die Frage, ob sie aus den Fremddarlehen aussteigen können bzw. den ihnen entstandenen Schaden von ihrer Bank zurückfordern können. Da es sich bei dem Abschluss von Fremdwährungsdarlehen grundsätzlich um Spekulationsgeschäfte handelt, sind die Banken in diesem Zusammenhang zu besonderer Aufklärung und speziellen Hinweisen verpflichtet. Sollte die Bank im Einzelfall ihr obliegende Aufklärungs- oder Beratungspflichten verletzt haben, kann der Darlehensnehmer grundsätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen. Gerne prüfen wir von der Kanzlei Lutz Rechtsanwälte, ob in Ihrem Fall Beratungsfehler vorliegen und wie diese ggf. erfolgreich durchgesetzt werden können.
Stopp/Loss-Limit
Sogenannte Stop-Loss-Order oder Limitaufträge sollen bei Fremdwährungskrediten Verluste aus Währungsänderungen verhindern bzw. begrenzen. Wird ein Stopp/Loss-Limit zwischen Bank und Darlehensnehmer vereinbart, wirkt sich das auf das Darlehen wie folgt aus: Verändert sich der Kurs der Fremdwährung – also etwa des Schweizer Franken (CHF) – über eine bestimmte vereinbarte Grenze hinaus (das Stopp/Loss-Limit) nachteilig, soll der Fremdwährungskredit in Euro (EUR) konvertiert werden. Damit sollen Verluste durch weitere Kursverschlechterungen und damit weitere Risiken vermieden werden. In der Praxis wirkt sich das Stopp/Loss-Limit demgegenüber häufig nicht aus, wie Banken oder Darlehensvermittler versprochen bzw. in den entsprechenden Beratungen hingewiesen haben. Insbesondere bei raschen Kursveränderungen ist das Instrument ungeeignet und führt tatsächlich zu erheblichen Verlusten.
Sollten Darlehensnehmer bei der Vereinbarung eines Stopp/Loss-Limits von ihrer Bank nicht ausreichend und angemessen über die Risiken und die Funktionsweise dieses Auftrags hingewiesen worden sein, bestehen im Falle von nachteiligen Konvertierungen des Fremdwährungsdarlehens in Euro grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz. Darüber hinaus ist es ungeachtet dessen bereits fraglich, ob die quasi-automatischen Konvertierungen durch das Stopp/Loss-Limit überhaupt wirksam sind, da im Falle einer Beratungspflichtverletzung die entsprechende Grundlage fehlen dürfte.
Gerne prüfen wir von der Kanzlei Lutz Rechtsanwälte, ob in Ihrem Fall insoweit Beratungsfehler vorliegen und wie diese ggf. erfolgreich durchgesetzt werden können.
Ausstieg aus Fremdwährungsdarlehen
Neben Schadensersatzansprüchen besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, vor Laufzeitende aus den Fremdwährungskrediten auszusteigen bzw. diese zu beenden, insoweit die Bank den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Rechtsfolge hiervon ist, dass der Darlehensnehmer auch noch Jahre nach Vertragsabschluss den Vertrag widerrufen kann.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Vorfälligkeitsentschädigung“.