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Miet- und Pachtrecht

Klare Verhältnisse zwischen Vermieter und Mieter

Vermietete Immobilien müssen sich rechnen. Probleme zwischen den Mietparteien schaden der Rendite und den Nerven.

Wir beraten und vertreten alle am Mietverhältnis beteiligten Parteien, Vermieter und Mieter, sowohl im privaten Wohnraummietrecht wie auch im gewerblichen Mietrecht. Wir gestalten Ihre individuellen Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung der im Mietrecht geltenden Besonderheiten.

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter bei allen relevanten Fragestellungen vom Abschluss des Mietvertrages über die gesamte Laufzeit bis zur Beendigung und Abwicklung des Mietverhältnisses.

Zur Wahrnehmung Ihrer Interessen führen wir für Vermieter und Mieter außergerichtliche Verhandlungen aller Art sowie erforderlichenfalls Mietprozesse in allen Instanzen.

Ferner beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Fragestellungen des Wohnungseigentumsgesetzes (Rechte, Pflichten, Gebrauchsregelung, Nutzungen, Lasten, Kosten; Verwaltung durch die Wohnungseigentümer) und führen erforderlichenfalls die Verfahren in Wohnungseigentumssachen bei den hierfür zuständigen Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in allen Instanzen.

Auf Mieter- und Pächterseite erstreckt sich auch hier die Beratung und Vertretung auf den gesamten Bereich des Miet- und Pachtrechts, wobei sich der Schwerpunkt auf Fragen über den Abschluss und die Fortsetzung von Mietverträgen, Ansprüche im Bereich der Gewährleistung wegen Mängeln an der Mietsache, Erhöhungen der Miete, Umfang von Schönheitsreparaturen sowie Kündigung und Aufhebungsvereinbarung richtet.

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