Betrug bei Wirecard - Finanzprüfer sind mitverantwortlich
Im Juni 2020 fiel der Kurs des ehemaligen Börsen-Lieblings Wirecard rasant und plötzlich. Kurz zuvor verweigerte Wirecards Abschlussprüfer EY das Testat für den Geschäftsbericht für 2019.
Es stellte sich heraus, dass laut der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "über die Existenz von im Konzernabschluss zu konsolidierenden Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro noch keine ausreichenden Prüfungsnachweise zu erlangen waren".
Wirecard selbst musste einräumen, dass die Konten, wie auch die Milliarden selbst schlichtweg nicht existieren. Schnell wurde klar: Wirecard hatte über Jahre hinweg Bilanzen gefälscht, Anleger getäuscht und den Markt bewusst manipuliert. Zuvor ließen Wirecards Wirtschaftsprüfer EY und die BaFin die gefälschten Berichte jedoch Jahr für Jahr ohne Einwände durchgehen. Dieses fahrlässige oder gar vorsätzliche Handeln der Finanzprüfer ließ Aktionäre in dem Glauben, jegliche Betrugsvorwürfe gegen Wirecard seien unbegründet.
Die Wirecard-Aktie war lange auf Erfolgskurs und überholte zu seinem Höhepunkt selbst die Deutsche Bank. So investierten nicht wenige Aktionäre 5-stellige Beträge in das Unternehmen. Der zusammengenommene Schaden erreicht nach Schätzungen Milliardenhöhe.
Wirecard-Aktionäre können klagen!
Doch es ist noch nicht alles verloren. Anleger, für die der Wirecard-Skandal im Juni 2020 und den folgenden Monaten zu einem hohen oder sogar einem Totalverlust ihrer Investitionen bedeutete, haben jetzt die Möglichkeit ihr Geld zurückzuholen. Der drastische Absturz der Wirecard-Aktie war kein Zufall. Über Jahre hatten verantwortliche Wirecard-Manager Zahlen gefälscht, Konten und Rücklagen erfunden und irreführende Angaben gemacht.
Schon vor dem letztendlichen Bekanntwerden des Betrugs gab es Anzeichen für unrechtmäßige Handlungen. Allerdings erreichten diese nie das Ausmaß der Berichte im Juni 2020 - nicht zuletzt weil die Finanzprüfer bei EY und der BaFin die Wirecard-Bilanzen immer wieder absegneten. Wie die unabhängigen Prüfer der KPMG später feststellten, waren die Manipulationen in den Geschäftsberichten sehr leicht zu erkennen.
EY und die BaFin müssen sich gegenüber Anlegern nun rechtfertigen: Wie kam es dazu, dass die Geschäftsberichte immer wieder als einwandfrei testiert wurden? Diese Nachlässigkeit stellt eine Pflichtverletzung dar, die Schadensersatzklagen bereits rechtfertigt. Weiter müssen die Wirtschaftsprüfer auch nachweisen, dass die Manipulationen nicht bewusst vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wurden.
Klage gegen Wirecard & EY: Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte
In der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte vertreten wir seit vielen Jahren erfolgreich Einzelpersonen gegen Großkonzerne. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihr Recht auf Schadensersatz im Wirecard EY Skandal durchzusetzen. Dabei gehen wir stets auf Ihre Wünsche ein, nehmen uns viel Zeit und betreuen Sie persönlich und engagiert durch den gesamten Prozess.
Gerne beraten wir zu den Themen:
- Klage gegen EY (Ernst & Young GmbH)
- Klage gegen BaFin
- Schadensersatz - Erfolgschancen & Höhe
- Sammelklage / KapMuG Verfahren gegen EY
- DSW Stiftung
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Wirecard Klage - Das sind Ihre Möglichkeiten!
Sie sind sich noch nicht sicher gegen wen sich die Klage lohnt?
Im Folgenden erläutern wir für Sie die möglichen Vorgehensweisen und deren Vor- und Nachteile.
1. Klage gegen EY
Für Klagen gegen EY liegen die Erfolgschancen nach Ansicht von Experten aktuell am besten.
Der Finanzprüfer hat sich durch sein Handeln im Wirecard-Skandal mitschuldig und somit schadensersatzpflichtig gemacht. Die Fälschungen in den Wirecard Bilanzen stellten sich bei der Prüfung durch die unabhängige KPMG als offensichtlich heraus, wurden von EY allerdings über Jahre nicht publik gemacht. Ganz im Gegenteil: EY testierte die Wirecard Bilanzen Jahr für Jahr uneingeschränkt.
Es wird deutlich, dass die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihrer Prüfungsaufgabe nicht erwartungsgemäß nachgegangen ist. Angaben wurden ins Blaue hinein gemacht, erforderliche Belege für diverse Angaben nicht eingeholt.
2. Sammelklage gegen EY & Wirecard
Als Anleger haben Sie auch die Option am Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz teilzunehmen. Das LG München hat das manchmal auch als "Sammelklage" bezeichnete Verfahren vor Kurzem in die Wege geleitet.
Im Rahmen des Verfahrens werden alle gesammelten Klagen gebündelt, um einen "Musterkläger" zu erhalten. Anhand diesem behandelt das Gericht anschließend alle zentralen Fragen um den Finanzskandal von Wirecard und EY.
3. Klage gegen BaFin
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) muss sich nun dafür verantworten, trotz immer wiederkehrender Manipulationsvorwürfe nicht ausreichend gegen die Wirecard AG vorgegangen zu sein.Darüberhinaus besteht der Vorwurf, die Finanzprüfer hätten ihre Funde in Sachen Wirecard nicht ausreichend an die Öffentlichkeit weitergegeben und Investoren so in die Irre geführt. Dass Berichten zufolge nur ein einziger Mitarbeiter mit der Überwachung von Wirecard beschäftigt war, lässt zusätzlich auf Fahrlässigkeit seitens der BaFin schließen.
Allerdings sind die Erfolgschancen von Klagen gegen die BaFin nach aktueller Ansicht weniger erfolgversprechend als bei Klagen gegen EY.
4. Klage gegen Wirecard
Theoretisch besteht auch die Möglichkeit einen Schadensersatz bei Wirecard direkt zu fordern. Das Unternehmen meldete allerdings kurz nachdem EY das Testat für 2019 verweigerte Insolvenz an und ist somit auch für mögliche Schadensersatzklagen kaum zahlungsfähig.
Eine weitere Möglichkeit ist die Klage gegen die verantwortlichen Manager bei Wirecard. Sie sind die Hauptschuldigen im Wirecard-Skandal: Lässt sich nachweisen, dass diese fahrlässig oder vorsätzlich manipuliert und getäuscht haben, können sich Schadensersatzansprüche auch auf deren Privatvermögen erstrecken.
Update: Neue Stiftung eröffnet weitere Chance für Anleger
Die deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat eine neue Stiftung nach niederländischem Recht ins Leben gerufen. Die Stiftung soll EY zu einem Vergleich bewegen. Aufgrund der rechtlichen Unterschiede in den Niederlanden eröffnen sich neue Möglichkeiten für die Anlegerschützer, Investoren europaweit zu entschädigen. Interessierte können sich kostenlos registrieren, solange sie noch nicht anderweitig gegen EY klagen.
Sie haben Fragen? Gerne beraten wir Sie zur DSW Stiftung!
Einzelklage oder Sammelklage?
Das oft als Sammelklage bezeichnete Kapitalanlegermusterverfahren ersetzt die Einzelklage zwar nicht vollständig, wer seine Ansprüche jedoch hier schon jetzt anmeldet, genießt einige Vorteile.
Vorteile des KapMuG-Verfahrens:
- Verzögert die Verjährung bis zum Ende des KapMuG Verfahrens
- Kostengünstige und vereinfachte Anmeldung der Ansprüche auch ohne Rechtsschutzversicherung
- Auch für Kleinstanleger mit geringerem Schaden geeignet
- Keine zusätzlichen Beweisaufnahmen nach Ablauf des Verfahrens nötig
- Geringeres Kostenrisiko für Kläger
Vor allem die Möglichkeit, Ansprüche bis zum Ende des Verfahrens verjährungshemmend anzumelden, dürfte für viele Kläger interessant sein. Der Nachteil des KapMuG Verfahrens ist hauptsächlich die lange Dauer. Mindestens fünf Jahre soll das Verfahren voraussichtlich dauern.
Darum geht es im KapMuG-Verfahren
In München steht nun das Musterverfahren gegen EY und Wirecard in den Startlöchern. Die Frist zur Anmeldung beträgt sechs Monate. Folgende Themen werden in dem Verfahren geklärt:
- Besteht Schadensersatzpflicht für EY?
- In welchem Maße hat Markus Braun Wirecards finanzielle Situation falsch dargestellt?
- Inwieweit wurden Geschäftsberichte gefälscht?
- Wusste Wirecard bereits 2015, dass die angeblich auf Treuhandkonten vorhandenen Gelder nicht existieren?
- Können Wirecard-Anleger Schadensersatz für ihre Verluste verlangen?
Wichtig: Die Anmeldung zum KapMuG Verfahren ersetzt nicht die individuelle Klage.
Sie wollen Ihre Ansprüche im KapMuG Verfahren verjährungshemmend anmelden? Dann nutzen sie das folgende Formular. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Warum lohnt sich die Klage?
Die Klage gegen eine der in den Wirecard-Skandal involvierten Parteien bereitet Ihnen die Chance, Ihre bereits verloren geglaubten Investitionen als Schadensersatz zurückzuerhalten. Im Durchschnitt hatten Anleger etwa 35.000 Euro investiert, doch auch für Kleinstanleger gibt es sinnvolle Optionen, eine Entschädigung zu erhalten.
Sie können Ihren Anspruch auf den Ersatz von Kursdifferenzschäden auch dann noch geltend machen, wenn sie Ihre Aktien, Anleihen oder Wertpapiere bereits verkauft haben. Des Weiteren gibt es für Sie mehrere Möglichkeiten, Ihr Kostenrisiko bei Klagen im Wirecard-Skandal zu reduzieren. Es lohnt sich zudem, rasch zu handeln, denn je mehr Zeit die involvierten Unternehmen haben, sich auf die kommenden Klagen vorzubereiten, desto schwieriger wird es, erfolgreich einen Schadensersatz zu erstreiten. Gleichzeitig können Anwälte auch mehr Druck auf die Konzerne ausüben, je mehr Klagen eingehen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Geld von den Verantwortlichen zurückzufordern, stehen wir Ihnen in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte von Anfang an unterstützend zur Seite. Dabei nehmen wir uns die nötige Zeit für Beratung, Strategie und Umsetzung aller erforderlichen Schritte, sodass für Sie keine überflüssige Arbeit mehr anfällt. Bei unserer Tätigkeit schöpfen wir aus jahrelanger Erfahrung bei der Vertretung von Einzelpersonen gegenüber großen Unternehmen.
Die Erfolgsaussichten
Zunächst richteten sich die meisten Klagen direkt an Wirecard und die für den Finanzskandal zuständigen Manager. Das Unternehmen meldete jedoch kurz nach dem Bekanntwerden seiner Manipulationen Insolvenz an, was es aufgrund der mangelnden Zahlungsfähigkeit für Schadensersatzklagen zu einem weniger sinnvollen Ziel macht.
Mehr Hoffnung besteht hingegen bei Klagen gegen Wirecards Abschlussprüfer EY. Dieses weitaus solventere Unternehmen ist ebenso in den Skandal involviert, da es die gefälschten Geschäftsbericht aus dem Hause Wirecard Jahr für Jahr absegnete. Erst nachdem der Verdacht von außen immer weiter anwuchs und die unabhängigen Wirtschaftsprüfer der KPMG bereits Unzulänglichkeiten in den Wirecard-Bilanzen publik machte, entschloss sich EY dazu, das Testat erstmalig zu verweigern.
Dieses Verhalten stellt eine erheblich Pflichtverletzung seitens Ernst & Young dar, da sie die irreführenden Finanzberichte entweder vorsätzlich oder aufgrund von Nachlässigkeit immer wieder für einwandfrei erklärten und nicht auf die - wie sich später herausstellte offensichtlichen - Unzulänglichkeiten hinwies.