P&R Container Mahnbescheid anfechten
Im Dezember 2021 erhielten viele Anleger der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH Zahlungsaufforderungen von der zur Insolvenzverwaltung bestellten Kanzlei JAFFE Rechtsanwälte LLP. Sofern die Anleger, die in diesem Schreiben beigelegte Verjährungshemmungsvereinbarung nicht unterschrieben haben, wurde ihnen im Dezember 2021 höchstwahrscheinlich ein Mahnbescheid zugestellt. Dieser Mahnbescheid wurde vom Insolvenzverwalter beantragt, um die Verjährung zum 31.12.2021 zu hemmen.
Mit dem Ablauf der Verjährungsfrist hätte der Insolvenzverwalter die Ansprüche nicht mehr gerichtlich gegen die Anleger durchsetzen können. Es ist aktuell noch nicht höchstrichterlich durch den BGH geklärt, ob die geltend gemachten Rückzahlungsansprüche nach erfolgter Anfechtung (§ 134 InsO) bestehen oder nicht. Es gibt diesbezüglich unterschiedliche Auffassungen der Gerichte. So entschied beispielsweise das OLG Hamm in seinem Urteil vom 15.06.2021 (I-27 U 105/20) gegen die Anleger und das OLG München in seinem Beschluss vom 20.05.2021 (5 U 7147/20) zugunsten der Anleger.
Schnelles Handeln erforderlich
Sollten Sie einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid erhalten haben, so sollten Sie dringend und kurzfristig anwaltlichen Rat einholen. Es drohen ihre Rechtsmittel gegen die Bescheide zeitnah zu verfristen. Achtung: Wenn die Einspruchsfrist gegen einen Vollstreckungsbescheid abgelaufen ist, so können sie sich gegen den Vollstreckungsbescheid nicht mehr vollumfänglich verteidigen.