Absicherung Ihres Kredits durch Bürgschaft, Hypotheken und Grundschulden
Eine Kreditsicherheit ist regelmäßig in den Fällen erforderlich, in denen die Bank ihre Forderung aus Risikogründen nicht unbesichert lassen will (z.B. Bürgschaft, Hypotheken und Grundschulden etc). Es kommt durchaus vor, dass die persönlichen Beziehungen des Kunden von den Banken bei der Kreditvergabe ausgenutzt werden. Die Bank verlangt in diesen Fällen, dass neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung haften soll (Bürge). In den meisten Fällen handelt es sich um die Ehe-oder Lebenspartner, Eltern oder Geschwister. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat den Banken bei der Kreditsicherung enge Grenzen gesetzt. So wurden Kriterien aufgestellt, bei deren Vorliegen die Bürgschaft unter Angehörigen sittenwidrig und somit nichtig ist.
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