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Kreditsicherung

Absicherung Ihres Kredits durch Bürgschaft, Hypotheken und Grundschulden

Eine Kreditsicherheit ist regelmäßig in den Fällen erforderlich, in denen die Bank ihre Forderung aus Risikogründen nicht unbesichert lassen will (z.B. Bürgschaft, Hypotheken und Grundschulden etc). Es kommt durchaus vor, dass die persönlichen Beziehungen des Kunden von den Banken bei der Kreditvergabe ausgenutzt werden. Die Bank verlangt in diesen Fällen, dass neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung haften soll (Bürge). In den meisten Fällen handelt es sich um die Ehe-oder Lebenspartner, Eltern oder Geschwister. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat den Banken bei der Kreditsicherung enge Grenzen gesetzt. So wurden Kriterien aufgestellt, bei deren Vorliegen die Bürgschaft unter Angehörigen sittenwidrig und somit nichtig ist.

Kommen Sie zu uns und wir finden für Sie heraus, ob Sie für einen Kredit wirklich einstehen müssen.

Kreditsicherung - Das gilt es zu beachten

Kreditsicherheiten sind Vermögensgegenstände, die als Pfand für den Kreditgeber dienen. Sie dienen dazu, dem Kreditgeber ein gewisses Maß an Sicherheit zu geben, dass er im Falle eines Kreditausfalls seine überlassenen Gelder zurückerhalten kann. Klassische Beispiele für Mittel der Kreditsicherung sind u.a. Einkommen, Immobilien, Wertpapiere, Sparguthaben oder auch Lebensversicherungen. Das Recht der Kreditsicherheiten befasst sich mit den rechtlichen Aspekten der verschiedenen Formen von Kreditsicherheiten und den Rechten und Pflichten der beteiligten Parteien, einschließlich Kreditgebern und -nehmern.

Die exakte Formulierung von Kreditsicherungsvereinbarungen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen ist entscheidend, um Zweifelsfälle auszuschließen und wirtschaftliche Risiken zu beschränken. Kreditsicherheiten sind von immenser Bedeutung für eine funktionierende Kreditvergabe durch Banken, da jede Kreditvergabe mit dem Risiko verbunden ist, die Wertstellung bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht zurückzuerhalten.

Da die rechtliche Wirksamkeit der vereinbarten Sicherheiten meistens erst im Ernstfall überprüft wird, ist es von zentraler Bedeutung, Kreditsicherungsvereinbarungen bereits von Beginn an präzise zu formulieren. Es ist unabdingbar, solche Vereinbarungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen und der aktuellen Rechtsprechung zu gestalten.

Streitigkeiten über Kreditsicherheiten können häufig zu langwierigen Gerichtsverfahren und zusätzlichen Kosten führen. Um diesen Herausforderungen vorzubeugen, ist eine fundierte Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte im Bankrecht dringend empfohlen. Nur so können potenzielle Unsicherheiten und rechtliche Fallstricke vermieden werden, die im Nachhinein zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen könnten.

Gängigste Form der Kreditsicherung: Bürgschaft

Neben Sach- und Grundschulden spielen auch Personalsicherheiten eine wichtige Rolle, wie beispielsweise Bürgschaften, Garantien und Schuldbeitritte. Bei einer Bürgschaft erklärt sich eine zweite Person im Falle des Zahlungsausfalls dazu bereit, für den Schuldner zu bürgen und die verbleibende Schuld zu begleichen.

Bürgschaften werden i.d.R. als Sicherung genutzt, wenn die Person, welche den Kredit beantragt, selbst nicht über ausreichende Bonität verfügt. Um den Kredit dennoch zu erhalten, muss die bürgende Person den Anforderungen der Bank für Kreditwürdigkeit entsprechen. Bürgschaften sind eines der gängigsten Mittel zur Kreditsicherung und kommen sowohl im Konsumentenbereich, als auch bei Unternehmenskrediten zum Einsatz. Bei den Bürgen handelt es sich häufig um Familienmitglieder oder Ehepartner der Antragsteller.

Da Banken generell ein Interesse daran haben, ihre Sicherungsrechte im Rahmen der Bürgschaft auszuweiten, ist es von größter Bedeutung, jegliche Erklärungen hierzu vorab genau zu prüfen. So lassen sich spätere finanzielle Risiken und Überraschungen vermeiden.

Kreditsicherung: Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig?

Probleme bei den Vereinbarungen zur Kreditsicherung fallen in den meisten Fällen erst auf, wenn der Ernstfall bereits eingetreten und der Hauptschuldner zur Zahlung nicht mehr fähig ist.

Da Bürgschaften häufig zwischen Ehepartnern stattfinden, stellt sich die Frage, ob die Bürgschaft auf nach einer Trennung oder Scheidung bestehen bleibt. Diese Frage lässt sich grundsätzlich bejahen. Es gibt jedoch einige Umstände, die eine Ehegattenbürgschaft unwirksam machen können.

Bürgschaften zwischen Ehegatten können als sittenwidrig und somit nichtig erklärt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in diesem Zusammenhang folgende Maßstäbe festgelegt:

1. Hohe emotionale Bindung: Liegt eine hohe emotionale Bindung zwischen dem Darlehensnehmer und dem Bürgen, insbesondere wenn es sich um Ehegatten handelt, vor, kann dies als Grundlage für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit dienen.

2. Emotionale Verbundenheit ausschlaggebend für Bürgschaft: Die emotionale Verbundenheit zwischen den Ehepartnern muss einen entscheidenden Einfluss auf die Übernahme der Bürgschaft haben. Wenn die emotionale Beziehung ausschlaggebend für die Bürgschaft war, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit der Sittenwidrigkeit.

3. Ausnutzung der Beziehung durch den Kreditgeber: Sittenwidrig werden Bürgschaften insbesondere dann, wenn der Kreditgeber die emotionale Beziehung zwischen den Ehegatten gezielt ausnutzt. Wenn die Beziehung in einer Art und Weise instrumentalisiert wird, die gegen die guten Sitten verstößt, kann dies ein Indiz für die Unwirksamkeit der Bürgschaft sein.

4. Starke finanzielle Überforderung des Bürgen: Ein weiteres Kriterium ist, dass der Bürge durch die übernommene Bürgschaft finanziell stark überfordert sein muss. Wenn die Vereinbarungen dazu führen, dass der Bürge in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann dies als weiterer Aspekt für die Sittenwidrigkeit gelten.

Diese Kriterien dienen dazu, die Interessen der Ehegatten zu schützen und sicherzustellen, dass Bürgschaften in einer familiären Beziehung nicht auf eine Weise eingegangen werden, die gegen die Grundsätze von Anstand und Fairness verstößt.

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