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Scheidung

Wie eine Scheidung abläuft

Bis eine Ehe geschieden werden kann, gelten genau festgelegte Voraussetzungen. Das Verfahren läuft sehr vereinfacht dargestellt wie folgt:

  • Trennungsjahr: Mindestens ein Jahr lang muss das Ehepaar in Trennung leben. In dieser Zeit sollen die Eheleute prüfen, ob ihre Ehe tatsächlich endgültig gescheitert ist. 
  • Scheidung einreichen: Wenn sich nach dem Trennungsjahr bestätigt, dass eine Scheidung unvermeidlich ist, spätestens dann muss ein Rechtsanwalt oder eine Kanzlei beauftragt werden. Warum eine frühere Beratung vor der Trennung sinnvoll ist, lesen Sie hier. Nur ein Anwalt kann beim Familiengericht die Scheidung einreichen. In der Regel werden mehrere Anträge eingereicht, z. B. zum Unterhalt oder zum Umgangsrecht mit den Kindern.
  • Scheidungsantrag zustellen: Das Gericht stellt den Scheidungsantrag (und alle anderen Anträge auch) dem anderen Ehegatten zu. Vorher müssen allerdings die Gerichtskosten bezahlt werden.
  • Daten für Formulare des Gerichts sammeln: In der nächsten Phase müssen Formulare ausgefüllt werden. Um beispielsweise den sogenannten Versorgungsausgleich regeln zu können, also Renten- oder Pensionsansprüche, müssen viele Daten zusammengetragen werden. Erst wenn alle Daten vorliegen, legt das Familiengericht einen Gerichtstermin für die Scheidung fest.
  • Scheidungstermin: Beim Scheidungstermin vor Gericht müssen die Ehepartner mit ihren Anwälten da sein. Dort werden alle Anträge, z. B. zum Versorgungsausgleich oder zum Unterhalt erörtert.
  • Urteil: Ist alles geklärt, trifft das Gericht den Scheidungsbeschluss. Bis zur Reform des Familienrechts 2009 hieß die Gerichtsentscheidung noch Scheidungsurteil.
  • Verfahrensende: Danach ist in der Regel die Scheidung rechtskräftig.

 

Risiken und Streit bei der Scheidung vermeiden

Scheidungsverfahren können schnell und unkompliziert über die Bühne gehen, sie können sich aber ebenso schnell zum teuren und psychisch sehr belastenden Rosenkrieg entwickeln. Daher ist es äußerst wichtig, dass eine Scheidung richtig vorbereitet und wohl überlegt durchgeführt wird.

Nur so lassen sich eventuelle Risiken der Scheidung frühzeitig erkennen sowie schwerwiegende und kostenintensive Fehler vermeiden.

Sie sind sich über die Scheidung bereits einig

Wenn Sie sich bereits über die Scheidung einig sind, erläutern wir Ihnen die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung und beraten Sie über eine kostengünstige Durchführung.

Unsere Rechtsanwälte für Ehe- und Familienrecht, sowie Scheidungsrecht in Stuttgart führen Sie durch Ihr Scheidungsverfahren. Wir sagen Ihnen, wann aus rechtlicher sowie aus wirtschaftlicher Sicht der beste Zeitpunkt ist, um die Scheidung der Ehe einzureichen, welcher von beiden Ehepartnern die Scheidung einreichen sollte und wie Sie das Scheidungsverfahren möglichst schnell und erfolgreich hinter sich bringen können.

 

Wie lange eine Scheidung dauert

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens (oder eines Aufhebungsverfahrens einer eingetragenen Lebenspartnerschaft) hängt stark von den individuellen und persönlichen Gegebenheiten ab. Generell kann man jedoch sagen, dass ein Durchschnittsverfahren, in dem keine besonderen Streitigkeiten oder Probleme auftreten, etwa 4 Monate dauert. Bei großen Konflikten und komplizierten Rechtsfällen kann sich eine Scheidung auch jahrelang hinziehen.

 

Was der Scheidungsprozess kostet

Zu den wichtigsten Kosten einer Scheidung gehören die Kosten für den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten. Was sonst noch Geld kosten kann, steht hier.

Wenn sich die Partner über die Scheidung einig sind, kostet ein Verfahren deutlich weniger als bei Streit. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist nur ein Anwalt vorgeschrieben. Das spart Geld. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist nur ein geringes Einkommen vorhanden, kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wird die Kostenhilfe für das Scheidungsverfahren bewilligt, übernimmt der Staat die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten.

 

Welche Ansprüche können Sie stellen?

Wir ermitteln zusammen mit Ihnen Ihre Ansprüche auf Renten- und sonstigen Versorgungsrechten. Ausführliche Informationen zum Versorgungsausgleich lesen Sie hier.

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir auch den Ehegatten- und Kindesunterhalt und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich sowie, falls nötig, auch im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Ebenso beraten wir Sie, wenn Sie zu Unrecht Unterhalt bezahlen und überprüfen die Ansprüche. Ausführliche Informationen zum Unterhalt lesen Sie hier.

Alles rund um das Eigenheim oder sonstiger während der Ehe erworbener Immobilien regeln wir mit Ihnen. Wir beraten Sie über Ihre Ansprüche und sichern deren außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzbarkeit, zum Beispiel durch Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen. Falls erforderlich setzen wir einstweilige Sicherungsmaßnahmen durch.

Das Sorge- und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Welche Regelungen es dazu und zum Umgangs- und Besuchsrecht es gibt, lesen Sie hier.

Unsere Rechtsanwälte für Familien- und Scheidungsrecht beraten Sie detailliert über Ihre Rechte und Pflichten sowie die Rechte Ihrer Kinder und wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Gerne beraten wir auch ausländische Mitbürger, für die die Rechtslage besonders kompliziert werden kann.

Unterhaltsansprüche bei Scheidung

Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir die Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhaltes und setzen Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich sowie erforderlichenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung durch. Ebenso beraten wir Sie, wenn Sie zu unrecht auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen werden und überprüfen die Berechtigung der Ansprüche.

Wichtig bei einer Scheidung sind die Regelungen rund um das Eigenheim oder sonstiger während der Ehe erworbener Immobilien. Wenn es bei der Ehescheidung zu Streit kommt oder Streit absehbar ist, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche und sichern deren außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzbarkeit, zum Beispiel durch Eheverträge oder Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, falls erforderlich auch durch einstweilige Sicherungsmaßnahmen.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Neben der Scheidung an sich stellt oftmals das elterliche Sorge- und Umgangsrechts ein weiteres zentrales Thema der Scheidung dar.

In einem Scheidungsverfahren kann das Sorgerecht beiden Elternteilen gemeinsam zugesprochen werden oder (auf Antrag) auf nur ein Elternteil übertragen werden. Das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Ferner müssen häufig auch Regelungen hinsichtlich der näheren Gestaltung des Umgangs- sowie Besuchsrechtes der Elternteile getroffen werden.

Unsere Rechtsanwälte für Familien- und Scheidungsrecht beraten Sie detailliert über Ihre Rechte und Pflichten sowie die Rechte Ihrer Kinder und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Scheidung im Ausland

Möglicherweise kommt für Sie auch eine Scheidung im Ausland in Betracht oder Sie müssen sich sogar zwangsläufig im Ausland scheiden lassen. Eine Scheidung im Ausland kann teilweise erhebliche finanzielle und rechtliche Vorteile mit sich bringen. Auch hinsichtlich des Sorge- und Umgangsrechtes gelten im Ausland andere Regelungen, die gegebenenfalls zu Ihren Gunsten genutzt werden können. Andererseits können die Gesetze ausländischer Rechtsordnungen auch erhebliche Risiken sowohl in finanzieller wie auch in rechtlicher Hinsicht mit sich bringen.

Unsere Rechtsanwälte für Familien- und Scheidungsrecht kennen die Vor- und Nachteile sowie die möglichen Gefahren einer Scheidung im Ausland und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.

 

Lebenspartnerschaft aufheben

Wenn Sie eine eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft aufheben (scheiden) lassen wollen, beraten wir Sie. Wir begleiten Sie durch die schwierige Zeit des Aufhebungsverfahrens Ihrer Ehe bzw. der Scheidung, erläutern Ihnen Ihre Ansprüche und klären Sie über eventuelle Risiken auf.

Auch für die Aufhebung eingetragener Lebenspartnerschaften gilt dasselbe wie bei einer Ehescheidung: Um Fehler und finanzielle Risiken bei der Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit einem auf Familien- und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.

Keine "Online Scheidung" aber exzellente persönliche Betreuung

Eine Online-Scheidung ist in Deutschland nicht möglich. Unsere Rechtsanwälte für Familien- und Scheidungsrecht bieten Ihnen jedoch die Möglichkeit, Ihren persönlichen Ansprechpartner auch online, also per E-Mail sowie per Telefon oder per Post zu kontaktieren. Sie können sich somit den Weg in unsere Kanzlei sparen. Selbstverständlich können Sie auch zu einem persönlichen Gespräch in unsere Kanzlei in Stuttgart kommen.

Wir sind Ihre Spezialisten für Familien- und Scheidungsrecht im Großraum Stuttgart und haben die passenden Antworten auf alle Ihre Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Scheidung ergeben können. Wir begleiten Sie mit unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung durch das oftmals sehr belastende Scheidungsverfahren. Im persönlichen Dialog mit Ihnen finden wir für Sie und Ihre spezielle Situation die optimale Lösung.

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