Fahrerlaubnis
Verkehrsverwaltungsrecht
Das Verkehrsverwaltungsrecht befasst sich mit der Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Erteilung eines Fahrverbots. Beim Verkehrsverwaltungsrecht geht es auch maßgeblich um das einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren nachgelagerte Verfahren wegen der Auflage des Führens eines Fahrtenbuchs.
Beauftragung eines Rechtsanwalts
Wir empfehlen Ihnen, unmittelbar nach Einleitung eines Verkehrsverwaltungsverfahrens einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Nur der Rechtsanwalt kann auf Augenhöhe mit den Behörden verhandeln und hat weitreichende Teilnahme- und Einsichtsrechte schon während des Verfahrens. So kann der Rechtsanwalt u. a. die Einsichtnahme in die Verfahrensakte verlangen und dadurch den zugrundegelegten Sachverhalt sowie von der Behörde favorisierte Rechtsfolge frühzeitig erkennen und anschließend die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwerfen.
Entzug der Fahrerlaubnis
Durch geschicktes Taktieren kann Ihr Rechtsanwalt versuchen, den Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis und damit den Zeitpunkt der Abgabe Ihres Führerscheins, auf einen Zeitpunkt hinauszuzögern, welcher gut mit Ihren Planungen und Bedürfnissen vereinbar ist. Insoweit bestehen verschiedene, für den Mandanten oftmals unbekannte, Einflussmöglichkeiten des Rechtsanwalts.
Fahrtenbuchauflage
Wir empfehlen Ihnen bei einer drohenden Fahrtenbuchauflage, sich nicht auf Ihr eventuell zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen, sondern eine – oftmals – berechtigte Gedächtnislücke anzuführen. Wenn der entsprechende Vorfall bereits mehr als zwei Wochen vergangen ist, können Sie sich auf Ihr schlechtes Gedächtnis berufen, ohne dass eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt erscheint.