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Abgasskandal - Fahrern droht Stilllegung ihrer PKW

Drohende Stilllegung von Dieselfahrzeugen - Was Sie jetzt tun können

Falls Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen ist, haben Sie generell zwei Möglichkeiten: Sie führen das von den Herstellern angebotene Softwareupdate durch oder Sie legen Ihren PKW still. Die Stilllegung bedeutet, dass Ihr Dieselfahrzeug dann nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist und Ihnen entsprechende Strafen drohen, wenn Sie den Wagen dennoch fahren.

Das Softwareupdate der Hersteller durchzuführen liegt allerdings nicht im Interesse der Geschädigten, da Ihr Auto bereits stark an Wert verloren hat. Ein Update bedeutet möglicherweise auch einen Verzicht auf angemessene Entschädigung. Darum möchten viele Diesel-Besitzer stattdessen ihr Fahrzeug zurückgeben und durch ein anderes, mangelfreies ersetzen.

Hier ist jedoch zu beachten: Wer das angebotene Softwareupdate der Automobilhersteller verweigert, dem droht eine Stilllegung seines Fahrzeugs.

Dieselfahrzeuge übersteigen die vorgeschriebenen Abgaswerte

Diesel-Autos genießen momentan einen schlechten Ruf. Grund dafür ist unter anderem, dass sie verantwortlich für einen besonders hohen Schadstoffausstoß sind und dadurch die Umwelt in Mitleidenschaft ziehen. Insbesondere Großstädte sind von dieser Belastung betroffen - durch den starken Verkehr wird die Luftqualität erheblich gemindert. 

Der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter wird in solchen Gebieten regelmäßig überschritten. Dieselfahrzeuge sind hier mit über 72 % des Stickstoffausstoßes mit Abstand die größten Ursachen - weit vor LKWs (19 %), Bussen (4%) oder normalen PKW, welche für nur 3 % der Schadstoff-Emissionen verantwortlich sind.

Dieselfahrverbot soll Luftqualität verbessern

Um den unvorteilhaften Schadstoffkonzentrationen in der Luft entgegenzuwirken, entschied das Bundesverwaltungsgericht am 27.02.2017 das Fahren mit Dieselfahrzeugen in bestimmten Gebieten zu untersagen. Das Dieselfahrverbot soll vor allem in vielbefahrenen Zonen für reinere Luft sorgen. In diesen Zonen darf man nur noch mit dem Auto unterwegs sein, wenn es der Schadstoffnorm Euro-6-Diesel entspricht. 

Fahrzeuge, die vom Abgasskandal unmittelbar betroffen sind, dürfen überhaupt nicht mehr am Verkehr teilnehmen, solange deren Software nicht aktualisiert wurde. Fahrzeughalter der entsprechenden Modelle erhalten dann einen Bescheid ihrer örtlichen Behörde, welcher Sie dazu auffordert, ein Update durchzuführen, oder ihren Wagen stillzulegen.

Auch wenn es wie eine einfache Lösung scheint, raten wir vor einer vorschnellen Aktualisierung der Software ab. Das Softwareupdate der Hersteller bringt nämlich einige Nachteile mit sich. So müssen sich Fahrer nach dem Update mit einem erhöhten Verschleiß, gestiegenem Kraftstoffverbrauch und geringerer Leistung abfinden. Darüberhinaus ist auch noch der kontinuierliche Wertverlust der Fahrzeuge zu beachten - allein dadurch entsteht ein erheblicher Schaden für die Besitzer. 

Melden Sie sich jetzt bei unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht, wenn Ihnen die Stilllegung Ihres Dieselfahrzeugs droht. Aus Erfahrung wissen wir, dass sich eine Stilllegung in den meisten Fällen verhindern lässt. 

Wir prüfen Ihre Situation kostenlos!

Wenn Ihnen die Stilllegung Ihres Diesels droht, ist es jetzt Zeit zu handeln. Wir können Ihnen dabei helfen, gerecht entschädigt zu werden und sorgen dafür, dass Sie Ihren Diesel nicht stilllegen müssen. 

Kostenlose Ersteinschätzung zur Prüfung Ihrer Ansprüche

Warum müssen Dieselfahrzeuge stillgelegt werden?

Viele Diesel-Besitzer sind zurecht in Aufruhr, da die Folgen des Abgasskandals nun auf ihre Kosten gehen. 

Falls Sie eines der manipulierten Dieselfahrzeuge besitzen und das neue Softwareupdate Ihres Herstellers nicht durchgeführt haben, kommt eventuell eine Aufforderung zur Stilllegung Ihres Autos auf Sie zu. Bei einer Stilllegung wird Ihnen die Betriebserlaubnis durch die Zulassungsbehörde entzogen und Sie dürfen in der Folge nicht mehr mit dem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Mit dem Bescheid wird Ihnen eine Frist mitgeteilt, bis zu deren Ende Sie beweisen müssen, das Softwareupdate durchgeführt zu haben. Falls Sie diese Frist überschreiten, wird Ihnen der Betrieb des Fahrzeugs gesetzlich untersagt. 

Achtung: Die Möglichkeiten, die die Behörde Ihnen hier aufzeigt sind nicht die einzigen, die Sie haben. Mit Hilfe unserer Anwälte können Sie dem Stilllegungsverfahren widersprechen und gegen den Automobilhersteller klagen - mit hoher Wahrscheinlichkeit schuldet dieser Ihnen einen Schadensersatz. 

Wie läuft das Stilllegungsverfahren ab?

1. Der Hersteller benachrichtigt Sie

Zu Beginn erhalten Sie einen Brief, des Automobilunternehmens, der Sie dazu auffordert, ein Softwareupdate durchzuführen. Es kann sein, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum mehrere solcher Briefe von Ihrem Hersteller bekommen. 

2. Sendung Ihrer Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt

Wenn Sie das Update durchführen passiert nichts, sollten Sie Ihre Software allerdings nach mehrmaliger Aufforderung nicht aktualisieren, muss der Hersteller Ihre Halterdaten dem Kraftfahrt-Bundesamt weitergeben. Von diesem kommt dann eine erneute Aufforderung zur Aktualisierung der Software, was bis zu einem festgelegten Datum geschehen soll. Wenn erneut kein Update installiert wird, werden Ihre Daten der örtlichen Zulassungsbehörde weitergegeben. 

3. Gebührenpflichtige Betriebsuntersagung

Die örtliche Zulassungsbehörde fordert Sie anschließend in einem Bescheid dazu auf, Ihr Auto stillzulegen. Falls Sie eine Stilllegungsanordnung erhalten haben, sollten Sie schnellstens handeln, denn wer zu lange wartet, muss die Kosten für die folgende Betriebsuntersagung tragen. Zusätzlich können Sie mit einem Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld geahndet werden, wenn Sie mit Ihrem Diesel fahren, nachdem Sie eine Stilllegungsanordnung erhalten haben. 

Doch es gibt eine Lösung für Sie!

Es besteht eine gute Chance, dass Sie die Stilllegung Ihres Wagens verhindern können und zudem noch Schadensersatz erhalten. Wir sind Experten im Verkehrsrecht und beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Wie Sie jetzt am besten vorgehen sollten und was Ihnen evtl. zusteht, teilen wir Ihnen gerne in einer kostenlosen Ersteinschätzung mit. 

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Was ist der gesetzliche Hintergrund der Stilllegung?

Mit der Aufforderung zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs schickt die Zulassungsbehörde in vielen Fällen auch den folgenden Ausschnitt aus der Fahrzeugzulassungsverordnung mit: 

"Gemäß § 5 Abs. 1 FZV kann dem Eigentümer oder Halter eines Fahrzeuges, welches sich als nicht vorschriftsmäßig erweist, von der Zulassungsstelle eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt werden oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), § 5 Abs. 1

Ist diese Rechtsgrundlage zulässig?

Laut der Fahrzeugzulassungsverordnung ist es rechtens, Fahrzeuge, die nicht oder nicht mehr den Vorschriften entsprechen aus dem Verkehr zu ziehen. Experten kritisieren diese Grundlage für die Aufforderung zur Stilllegung allerdings. Denn es existiert noch eine Erweiterung des Gesetzes an dieser Stelle: eine "Nebenbestimmung". Sie ist nicht für jeden zugänglich, sondern entstand bei einer gemeinsamen Verständigung zwischen dem KBA und den Herstellern der entsprechenden Dieselfahrzeuge. Ein Zusatz dieser Art soll bezwecken, dass die Mängel behoben werden und die Fahrzeuge so angepasst werden, dass sie den Vorschriften wieder entsprechen.

Das bewirkt auch, dass Dieselfahrzeuge ohne Softwareupdate beim TÜV keine Plakette mehr erhalten. Da eine alternative Rücknahme der Typgenehmigung über das Kraftfahrt-Bundesamt den Automobilherstellern wirtschaftlich enorm schaden würde, haben sich diese dagegen entschieden. 

Der ADAC äußert sich zu dem Thema wie folgt:

Grundsätzlich wäre der Weg über die Rücknahme der Typgenehmigung der saubere gewesen. Die Änderung über eine Nebenbestimmung lässt durchaus Zweifel zu, ob damit auch der einzelne Halter verpflichtet werden kann.

- ADAC

Die Rechtsgrundlage muss auch deswegen infrage gestellt werden, weil die relevanten Zusätze nicht publik gemacht wurden und für die Kunden zu keinem Zeitpunkt zugänglich waren. Aus Sicht des Verbraucherschutz ist dies problematisch, da die Geschädigten so auch keine Möglichkeit hatten, Widerspruch einzulegen.

EU-Kommission drängt: Alle betroffenen Diesel müssen zurückgerufen werden

Automobilhersteller wurden von der EU-Kommission dazu aufgefordert, alle vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge zurückzurufen - ohne Ausnahmen. EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska fordert eine hundertprozentige Rückrufquote und verlangt die Stilllegung der vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeuge

Lange Jahre wurden die Abgaswerte der Diesel mittels der installierten Software so manipuliert, dass die gesetzlichen Vorgaben scheinbar eingehalten wurden - obwohl tatsächlich völlig andere Mengen an Emission ausgestoßen wurden. Durch das von den Automobilherstellern angebotene Softwareupdate wird zwar diese illegale Komponente entfernt, die Abgaswerte allerdings nicht verbessert, wodurch die entsprechenden Diesel nach wie vor eine Belastung für die Umwelt darstellen. 

So wurde bereits vor einiger Zeit gefordert, dass jedes Fahrzeug, das bis 2018 noch keinen Nachweis für eine Durchführung des Service-Updates geliefert hatte, nicht mehr am Verkehr teilnehmen dürfe und somit stillgelegt werden sollte. 

Abgasskandal drohende Stilllegung - Diese Fahrzeuge sind betroffen

Zu der Liste können zukünftig noch weitere Modelle hinzukommen - generell kann bei allen vom Dieselskandal betroffenen PKW eine Stilllegung eingefordert werden. 

Marke & Modelle Euro-Norm Motormodelle Motoren (Hubraum)

VW

u.a. Golf, Polo, Passat, Tiguan, Jetta, Scirocco, Beetle, Eos, Sharan, Touareg, Caddy, Amarok, Arteon, T-Roc, Crafter, T6

Euro 4, 5, 6

EA 189, EA 288

& EA 897

1,2, 1,4, 1,6, 2,0, 3,0 & 4,2 Liter

Audi

u.a. A1, A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q3, Q5, SQ5, Q7, TT

Euro 4, 5, 6 EA 189, EA 288, & EA 897 1,2, 1,4, 1,6, 2,0, & 4,2 Liter

Porsche

Cayenne, Macan, Panamera

Euro 4, 5, 6 EA 189 & EA 897 3,0 & 4,2 Liter

Skoda

u.a. Fabia, Rapid, Roomster, Octavia, Superb, Yeti

Euro 4, 5, 6 EA 189, EA 288 & EA 897 1,2, 1,4, 1,6, 2,0, 3,0 & 4,2 Liter

Seat

u.a. Alhambra, Altea, Exeo, Leon, Toledo

Euro 4, 5, 6 EA 189, EA 288 & EA 897 1,2, 1,4, 1,6, 2,0, 3,0 & 4,2 Liter

Mercedes-Benz

u.a. A-, B-, C-, E-, R-, S-, M-, V-, G-Klasse, GLK, GLC, GLE, Citan, Sprinter, Vito, Viano 

Euro 5, 6 OM 607, 622, 626, 642 & 651 1,5, 1,6, 1,8, 2,1 & 3,0 Liter

BMW

u.a. 1er, 2er, 3er, 4er, 5er, 7er, X1, X3, X4, X5, X6

Euro 5, 6 N 47, 57, B 47 -

Opel

u.a. Insignia, Zafira, Cascada, Movano

Euro 6 - 1,6 & 2,0 Liter

 

Jetzt Entschädigung fordern: Hier können Sie unsere Anwälte ganz einfach online beauftragen.

Unsere kostenlose Einschätzung

Drohende Stilllegung durch Abgasskandal - Wann brauche ich einen Anwalt?

Wenn Sie bereits einen Brief von Ihrer lokalen Zulassungsbehörde erhalten haben, sollten Sie sobald wie möglich die Hilfe eines Anwalts suchen. Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite können Sie der Zulassungsbehörde auf Augenhöhe gegenübertreten. Unsere Anwälte sind Experten im Verkehrsrecht und wissen, wie sie die Stilllegung Ihres Fahrzeugs vermeiden können. 

Kontaktieren Sie jetzt unsere Fachanwälte für den Abgasskandal, wenn Sie das Softwareupdate verweigert haben und Ihnen die Zulassungsbehörde mit der Stilllegung Ihres Fahrzeugs droht.

Das können Sie jetzt tun

Profitieren Sie von jahrelanger Erfahrung im Abgasskandal - Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen!.

Bei einer drohenden Stilllegung Ihres Autos haben Sie mehrere Optionen zu handeln. Beachten Sie allerdings, dass Ihre Ansprüche nicht ewig gelten. Wir raten Ihnen aus diesem Grund, möglichst bald tätig zu werden.

Sie können einerseits Widerspruch gegen die Stilllegung einlegen, was zur Folge hat, dass Sie Ihr Fahrzeug weiter nutzen können - wenn Ihr Widerspruch erfolgreich ist. Allerdings erleiden Sie nach wie vor einen Schaden durch den Abgasskandal, da Ihr Auto weiter an Wert verliert. Auch vor weiteren Fahrverboten in der Zukunft wären Sie in diesem Fall nicht sicher.

Aus diesem Grund macht es sich für Sie bezahlt, auch die folgenden Handlungsoptionen zu im Blick zu behalten. 

Erstattung des Kaufpreises oder Neuwagen

Wir raten Ihnen zu dieser Option, denn hier können Sie den entstandenen Wertverlust Ihres Diesels ausgleichen. Auf Wunsch geben Sie entweder Ihr Auto zurück und erhalten den ursprünglichen Kaufpreis oder sie verlangen einen Neuwagen. Dieser muss dann den Vorgaben für Schadstoff-Emissionen gerecht werden und ansonsten vergleichbar mit dem eingetauschten Auto sein. Diese Option lohnt sich unserer Ansicht nach am ehesten für Sie.

Beachten Sie: Sie können einen Neuwagen nur einfordern, wenn Sie ursprünglich auch einen Neuwagen erstanden haben. Besitzer eines Gebrauchtwagens haben keinen Anspruch auf ein neues Fahrzeug. 

Schadensersatz

Für Fahrzeughalter, die sich nicht von ihrem Wagen trennen wollen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit zu handeln. Es besteht bei Betroffenen des Abgasskandals nämlich meistens ein Anspruch auf Schadensersatz, da ihnen ein Schaden durch Wertverlust, eingeschränkte Mobilität, oder andere Folgen des Betrugs seitens der Automobilhersteller entstanden ist. Auch die angedrohte Stilllegung stellt eine Belastung dar, für die Sie entschädigt werden können. Volkswagen-Besitzern wurden in den USA teilweise bis zu 10.000 Dollar Schadensersatz gezahlt, bei besonders teuren Modellen können die Summen auch noch höher ausfallen.

Wir wollen Ihnen dabei helfen, in der Abgasaffäre angemessen entschädigt zu werden. Hierzu bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer individuellen Situation an.

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Autokredit widerrufen

Widerrufsinformationen in Autokreditverträgen entsprechen häufig nicht den gesetzlich vorgegebenen Richtlinien. Aus diesem Grund können Fahrzeughalter, die Ihr Auto mit einem Kredit finanzieren (egal ob vom Abgasskandal betroffen oder nicht), den Vetrag widerrufen. Das liegt daran, dass die vertragliche Widerrufsfrist aufgrund von unzulässigen Angaben nie angefangen hat zu laufen. 

Wir raten Ihnen dringend dazu, Ihren Vertrag auf Fehler zu prüfen, denn häufig fehlen Pflichtangaben, oder die Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Vertrag vermutlich ohne weiteres widerrufen. Sie müssen dann Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten alle bisher gezahlten Raten, sowie Ihre Anzahlung wieder zurück.

Ihre Chancen im Abgasskandal

Neben VW und Audi stehen mittlerweile auch andere Automobilhersteller wie Mercedes und BMW unter Verdacht, die Software in ihren Autos so manipuliert zu haben, dass falsche Abgaswerte angezeigt werden. Zur Behebung des Problems bieten die Firmen neue Software an, was für geschädigte Fahrzeughalter allerdings häufig keine sinnvolle Lösung ist. Denn sie müssen dennoch die entstandenen Schäden tragen, die durch den Abgasskandal entstanden sind. Auch das Thema der drohenden Stilllegung belastet viele Besitzer betroffener Dieselfahrzeuge.

Wir raten Ihnen deswegen: Holen sie sich anwaltliche Unterstützung.

Unsere Fachanwälte im Verkehrsrecht kennen die Situation und sorgen dafür, dass Sie Ihre Rechte im Abgasskandal geltend machen können. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite haben Sie eine echte Chance, die Ihnen angedrohte Stilllegung noch abzuwenden oder Schadensersatz zu erhalten.

Ihre Chancen bei drohender Stilllegung

Gerade beim Vorgehen gegen größere Konzerne fragen sich Verbraucher oft, ob überhaupt eine realistische Chance besteht, einen Prozess zu gewinnen. Wir können Ihnen aus Erfahrung sagen: Wenn Sie vom Dieselskandal gibt es durchaus Möglichkeiten, eine Entschädigung zu erhalten.

Vergangene Urteile zeigen, dass Gerichte im Abgasskandal immer wieder zu Gunsten der Verbraucher entscheiden. Dadurch bietet sich Ihnen eine gute Chance, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Der enorme Wertverlust der betroffenen Dieselfahrzeuge wurde jüngst noch einmal durch die neuen Fahrverbote erkennbar. So können die Automobilfirmen auch nicht mehr in Frage stellen, ob Fahrzeughalter tatsächlich einen Schaden aus der Abgasaffäre davontragen. Auch vor Gericht halten diese Argumente der Automobilhersteller nicht mehr häufig stand.

Jetzt handeln und Recht einfordern

Unsere Fachanwälte bieten Ihnen die Chance, gegen eine drohende Stilllegung vorzugehen und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir zeigen Ihnen, wie sie erfolgreich gegen die Automobilhersteller vorgehen können und informieren Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über die möglichen Vorgehensweisen und Erfolgschancen in Ihrem individuellen Fall.

Wie hoch Ihr Kostenrisiko tatsächlich ist, hängt entscheidend davon ab ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht.

Mit Rechtsschutzversicherung:

Werden die Unkosten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche unter Umständen übernommen. Nur die Selbstbeteiligung müssen Sie dann selbst finanzieren. Sämtliche in diesem Zusammenhang notwendige Korrespondenz zu Deckungsanfrage und Durchsetzung Ihrer Forderungen erledigen wir für Sie.

Ohne Rechtsschutzversicherung:

Je nach dem, wie erfolgversprechend die Ansprüche in Ihrem Fall sind, können Sie ggf. auch ohne Kostenrisiko klagen, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Die Kosten übernimmt dann ein Prozesskostenfinanzierer: Dazu zählen auch gegnerische Anwaltskosten und Gerichtskosten. Für 15% des Streitergebnisses bekommt er im Erfolgsfall seine Kosten erstattet und nur im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des Ihnen zugesprochenen Betrags als Provision. Bei Nicht-Einigung und Klage-Einreichung wird er Ihnen ein auf Sie persönlich abgestimmtes Prozesskosten-Finanzierungs-Angebot abgeben.

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Ich bin vom Abgasskandal betroffen und wünsche eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt.

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Abgasskandal - Was Sie unternehmen können

Wir unterstützen Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sollten Sie Betroffener vom Abgasskandal sein.

Viele Gerichte haben die Ansprüche von geschädigten Fahrzeughaltern bereits bestätigt.

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