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Arbeitsrecht

Professionelle Unterstützung
für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitsrecht

Unsere Leistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen erdenklichen arbeitsrechtlichen Fragen. Hierbei wird eine Konzentration auf das eine oder andere Lager bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivationen der jeweiligen Gegenseite zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg und zeichnet unsere Kanzlei aus.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes bieten wir unter anderem folgende Leistungen an:

  • Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspruch der Kündigung.
  • Beratung, Prüfung und Gestaltung eines Arbeitsvertrages bereits vor Abschluss.
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
  • Verhandlung und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen.
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen.
  • Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen.
  • Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Managern.
  • Beratung und Vertretung bei "Mobbing".

 

Begründung von Arbeitsverhältnissen

Bereits vor Abschluss eines Arbeits- oder Dienstvertrages gilt es sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite einiges zu beachten. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart entwerfen, überarbeiten, überprüfen und verhandeln für Sie Ihren persönlichen und individuellen Arbeits- oder Dienstvertrag. Zudem beraten wir Sie hinsichtlich aller ergänzenden Vereinbarungen wie zum Beispiel Arbeitnehmerdarlehensverträge, Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen, Rückzahlungsvereinbarungen, Zielvereinbarungen sowie möglicherweise geltender tarifvertraglicher Regelungen.

Bei Abschluss wie auch bei Gestaltung eines Arbeits- oder Dienstvertrages gilt es genauestens zu prüfen, ob bestimmte Vertragsklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unter Berücksichtigung der derzeitig geltenden Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung überhaupt zulässig sind oder nicht. Jede einzelne Klausel eines Vertrages ist wichtig und hat ihre eigene Bedeutung. Umgekehrt kann auch Entscheidendes aus Unkenntnis oder auch bewusst zum Nachteil einer Vertragspartei nicht geregelt sein.

Durch die strategische und rechtssichere Gestaltung eines Arbeits- oder Dienstvertrages wird eine solide Basis für Ihr Arbeitsverhältnis geschaffen. Auf diese Weise kann bereits von Anfang an, das Risiko zukünftiger Rechtsstreitigkeiten reduziert werden bzw. zumindest eine gute Ausgangsposition geschaffen werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine geplante oder bereits ausgeübte Tätigkeit als freie Mitarbeit oder aber als ein Arbeitsverhältnis anzusehen ist, unterstützen wir Sie bei der Vermeidung bzw. Bewältigung von Problemen einer Scheinselbstständigkeit.

Auf Grund der heutzutage sehr komplexen Materie, ist es sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern dringend zu empfehlen sich bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages an Fachleute auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu wenden, um vor unangenehmen Überraschungen sicher zu sein.

 

Aufhebung von Arbeitsverhältnissen

Es tritt immer häufiger der Fall ein, dass Unternehmen keine Kündigung mehr aussprechen, sondern zunächst einen Aufhebungsvertrag als einvernehmliche Lösung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses anbieten. Jedoch kann es hier schnell zu bösen Überraschungen sowohl auf Arbeitgeber wie auf Arbeitnehmerseite kommen, wenn die entsprechende Aufhebungsvereinbarung nicht richtig getroffen und niedergelegt wurden.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber, leitende Angestellte und Geschäftsführer bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung. Unsere Spezialisten für Arbeitsrecht entwerfen, überprüfen und verhandeln individuelle Aufhebungsverträge mit und ohne Abfindungen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch hinsichtlich bestehender Ansprüche auf Arbeitslosengeld und klären über möglicherweise auftretende Sperrzeiten auf.

Für Arbeitnehmer bestehen oftmals sehr gute Chancen durch geschickte Verhandlungslösungen enorme finanzielle Vorteile zu erlangen. Auch für Arbeitgeber bietet ein günstig verhandelter Aufhebungsvertrag frühzeitig Planungssicherheit und Schutz vor langwierigen und kostenintensiven Kündigungsschutzverfahren. Insbesondere bei Themen wie Bonusansprüchen, Wettbewerbsverboten, Formulierung des Arbeitszeugnisses, Urlaubsabgeltung, Aktienoptionsprogrammen, Dienstwagennutzung, Outplacement-Beratung sowie der betrieblichen Altersversorgung besteht im Rahmen eines Aufhebungsvertrages ein großer Gestaltungsspielraum.

Unserer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie bereits im Vorfeld einer Kündigungssituation. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir eine Lösung, die Ihren Interessen bestmöglich gerecht wird.

Da Sie bei uns in der Kanzlei als Mensch im Vordergrund stehen, verfolgen wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz und beleuchten daher die rechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und strategischen Aspekte gleichermaßen.

Um ein bestmögliches Ergebnis bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu erzielen, ist es unumgänglich, sich umfassend anwaltlich beraten zu lassen.

 

Vorbereitung von Kündigungen

Im Fall der Beendigung eines Arbeits- oder Dienstvertrages durch eine Kündigung besteht eine Vielzahl von möglichen Fehlerquellen für den Arbeitgeber. Diese Fehlerquellen gilt es für den Arbeitgeber zu vermeiden, wohingegen sich der Arbeitnehmer gerade diese Fehlerquellen zu Nutze machen kann. Im Grundsatz gilt, dass es im Arbeitsrecht keinen aussichtslosen Fall gibt. Für den Arbeitgeber kann es kostenintensive Folgen haben, wenn die enorme Anzahl rechtlicher Hürden beim Ausspruch einer Kündigung nicht erkannt und juristisch korrekt bewältigt werden. Von besonderer Bedeutung ist die Abmahnung als Voraussetzung einer verhaltensbedingten Kündigung, was häufig verkannt wird. Steht zunächst keine Kündigung im Raum, sondern lediglich eine Abmahnung, bedarf es genauer taktischer Überlegungen, ob gegen diese isoliert vorgegangen wird, um auf diese Weise einer späteren verhaltensbedingten Kündigung bereits im Vorfeld die Grundlage zu entziehen.

Bei einer Kündigung sind insbesondere auch die Voraussetzungen des Bestehens eines Sonderkündigungsschutzes bzw. Sonderkündigungsrechts sowie des allgemeinen Kündigungsschutzes/-rechts, geplanter Änderungskündigungen, einzuhaltender Kündigungsfristen sowie aller rechtlichen Formalitäten der Betriebsratsanhörung zu prüfen.

Aufgrund der im Falle von Kündigungen häufig auftretenden Schwierigkeiten und der anschließend oftmals sehr kostenintensiven Gerichtsverfahren empfehlen wir sowohl Arbeitgebern wie auch Arbeitnehmern sich bereits vor Ausspruch der Kündigung an einen Rechtsanwalt zu wenden. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits im Vorfeld von Kündigungen und helfen dabei, Fehler und daraus entstehende Folgeprobleme und auch enorme Folgekosten zu vermeiden.

Sollten die Ihnen zustehenden Ansprüche von der Gegenseite nicht akzeptiert und erfüllt werden, setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie durch.

 

Kündigungsschutzverfahren

Sowohl auf Seiten des Arbeitgebers wie auch auf Seiten des Arbeitnehmers ist eine gründliche Vorbereitung auf einen bevorstehenden Kündigungsschutzprozesse unerlässlich, um einen bestmöglichen Prozessverlauf zu gewährleisten. Hierzu gehört die frühzeitige Sammlung von Informationen, die sich zum Beispiel auf vorherige Abmahnungen, auf die Anhörung des Betriebsrats oder auf Aspekte der Sozialauswahl beziehen, um auf diese Weise die rechtliche Durchsetzbarkeit der Kündigung im Interesse unseres Auftraggebers bestmöglich umsetzen können.

Sollte der dahingehende Wusch seitens unseres Mandanten bestehen, versuchen wir bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage, im Dialog mit der Gegenseite eine gütliche Einigung zu erzielen, die in den meisten Fällen in einem Aufhebungsvertrag mit oder ohne Abfindung besteht. Kann die Durchführung eines Kündigungsschutzprozesses nicht vermieden werden, betreuen unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Sie bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie falls erforderlich auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

Um eine erstklassige Vertretung unserer Mandanten zu gewährleisten beraten wir schwierige prozessuale Entscheidungen vorab in unserem spezialisierten Team von Rechtsanwälten. Unserer langjährigen Erfahrungen mit Kündigungsschutzprozessen ist es zu verdanken, dass wir jederzeit in der Lage sind, den voraussichtlichen weiteren Verfahrensgang, die möglichen Chancen sowie mögliche Prozessrisiken bestmöglich abzuschätzen zu können, um Sie so vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren und Ihnen ein juristisch, wirtschaftlich wie auch gesellschaftlich optimales Ergebnis zu gewährleisten.

 

Geschäftsführerverträge

Sollten Sie als GmbH-Geschäftsführer, Vorstand einer Aktiengesellschaft oder als leitender Angestellter Fragen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Managervertrags haben oder sollte es Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsdurchführung geben, zum Beispiel aufgrund variabler Gehaltsbestandteile oder wegen einer Versetzung beraten wir Sie umfassend zu diesen Themen.

Insbesondere bei dessen Gestaltung prüfen und entwickeln wir mit Ihnen Möglichkeiten, um Ihre Verhandlungsposition zu stärken und Gestaltungsspielräume zur Nutzung Ihrer individuellen Interessen zu schaffen.

Ein häufiger Fall in der Praxis ist, dass ein im Unternehmen beschäftigter Arbeitnehmer zum GmbH-Geschäftsführer aufsteigt. In diesem Fall gilt es in Ihrem Interesse insbesondere im Hinblick auf die Fortgeltung des alten Arbeitsverhältnisses genau zu regeln und zu planen. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Stuttgart beraten Sie umfassend sowohl in rechtlicher, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher als auch strategischer Hinsicht.

In diesen und ähnlichen Fragen beraten wir selbstverständlich auch die Gesellschaften.

 

Alltägliche Fragen des Arbeitsrechts

Sollten Sie als Personalverantwortlicher oder als Arbeitnehmer einmal nicht weiter wissen und "nur" ganz alltägliche Fragen bei der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses haben, wie zum Beispiel die Arbeitszeitgestaltung, Lohn- und Gehaltsfragen, eine Versetzung sowie die Urlaubsgewährung oder -abgeltung, beraten wir Sie gerne.

Selbstverständlich unterstützen und beraten wir Sie auch in allen Fragen der Betriebsverfassung. Das heißt wenn es um Fragen geht, die das Verhältnis von Arbeitgeber und Betriebsrat betreffen, die tägliche Arbeit des Betriebsrats und seine im Gesetz festgelegten Mitbestimmungsrechte oder ähnliches.

 

Mutterschutz und Elternzeit

Schwangere Frauen und junge Mütter müssen naturgemäß eine mehr oder weniger lange Zeit pausieren. Oft kommt dann der Wunsch auf, eine Teilzeitbeschäftigung während oder nach der Elternzeit anzunehmen. Beides sorgt immer wieder für Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin und führt am Ende nicht selten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall sollten Arbeitnehmerinnen frühzeitig die Weichen richtig stellen um eine Kündigung zu vermeiden. Auch der Arbeitgeber sollte die mutterschaftsbedingte Auszeit einer Arbeitnehmerinnen realistisch und frühzeitig planen.

Unser Rat sich in allen Fragen des Mutterschutzes frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen richtet sich daher an Schwangere, junge Mütter, frischgebackene Väter sowie ihre Arbeitgeber. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen sie bei der Planung und Durchführung einer Elternzeit sowie bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf Teilzeitwünsche.

 

Insolvenzarbeitsrecht

Besondere Probleme können sich bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ergeben. Wir klären mit Ihnen gemeinsam alle relevanten Fragen, die für Sie als Arbeitnehmer oder als Vertreter eines insolventen Unternehmens aufgrund der Insolvenz von Bedeutung sind, und erarbeiten rechtssichere Lösungen, insbesondere im Zusammenhang mit offenen Lohnansprüchen, dem Insolvenzgeld, der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und der Aufstellung eines Sozialplans vor und nach der Insolvenzeröffnung.

Mobbing am Arbeitsplatz

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie bei allen Problemen, die Sie als persönlicher Mobbing-Betroffener haben. Unsere Rechtsanwälte schaffen ein angenehmes Beratungsklima und behandeln Ihren Fall höchst vertraulich. Für Rechtsanwälte gilt wie auch für Ärzte die Schweigepflicht. Zögern Sie wenn Sie Opfer von Mobbing sind nicht, sich anwaltliche Hilfe zu holen und aktiv gegen den oftmals sehr belastenden Zustand vorzugehen.

Sollten Sie als Vorgesetzter oder Arbeitgeber Fragen im Zusammenhang mit Mobbing-Vorfällen in Ihrem Betrieb haben, beraten wir Sie ebenfalls gerne.

Auch wenn Sie als Betriebsrat mit Fragen des Mobbings zu tun haben, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Mobbing-Beschwerdestelle, beraten wir Sie umfassend.

Kosten und Leistungen

Je nach Ihren Wünschen und der im Einzelfall gegebenen Situation beraten wir Sie lediglich und treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder aber wir korrespondieren und/oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite, wenn dies sinnvoll erscheint.

Sollte zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie vor dem Bundesarbeitsgericht.

Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu dem von Ihnen definierten Ziel zu ermöglichen. Um Ihnen größtmögliche Kostensicherheit zu gewährleisten, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über eventuell bestehende Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe. Grundsätzlich erfolgt unsere Gebührenabrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir selbstverständlich den gesamten Schriftverkehr sowie die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.

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