Mediation im Erbrecht
Mediation im Streit ums Erbe
Streit ums Erbe bietet nicht nur explosiven Stoff für Filme. Auch in der Realität zerbrechen daran immer wieder Familien. Damit es nicht soweit kommt, kann der Erblasser schon vor seinem Ableben friedensstiftende Maßnahmen ergreifen. So hat es sich bespielsweise bewährt, wenn der Erblasser offen mit den Erben über seinen letzten Willen spricht und seine Entscheidungen erläutert. Ist es auf mündlichem Weg schwierig, kann er seine Beweggründe auch schriftlich festhalten und das Schreiben dem Testament beifügen.
Mediation statt gerichtlicher Auseinandersetzung
Falls es sich trotz aller Versuche abzeichnet, dass es nach Eintritt des Erbfalls zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt, kann der Erblasser den Beteiligten testamentarisch eine Mediation verordnen. So haben sie die Möglichkeit, ihren Konflikt unter Anleitung eines unabhängigen, zertifizierten Mediators selbst zu lösen – ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Bevor es zu Streitigkeiten um die Erbschaft kommt, wenden Sie sich besser an uns. Als Rechtsanwalt für Erbrecht beraten wir Sie gern und nehmen möglichen Konflikten den Wind aus den Segeln.