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COMPUTER-/IT-RECHT/INTERNETRECHT

Internetrecht - Was ist das?

Das Internetrecht wird auch als Onlinerecht bezeichnet. Dieses befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher gehen. Es ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets und stellt nicht direkt ein eigenes Rechtsgebiet dar. Neben dem Zivilrecht kommt das Urheberrecht, das Markenrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und das Telekommunikationsrecht zum tragen.

Das Internet hält viele rechtliche Fallstricke bereit. Gerade Homepagebetreiber sind diesen ausgesetzt: Impressumspflicht, Informationen nach der BGB-InfoV, Urheberrecht bei der Verwendung von fremden Bildern oder Hintergrundmusik, sowie bei der Einbindung fremder Inhalte in Framesets, Markenrechtsverletzung durch die Wahl des Domainnamens etc ...

Auch strafrechtliche Bezüge zum Internet sind möglich, z.B. das unrechtmäßige Verbreiten von Musikstücken oder Verleumdung und Beleidigung oder gar Aufruf zu Straftaten in Foren und Gästebüchern.

Ihre Kanzlei für Internetrecht

Unsere Erfahrungen bei der Problemanalyse und -lösung sowohl auf dem Verhandlungsweg als auch streitig vor Gericht stehen Ihnen bei Rechtsfragen auf dem Gebiet des EDV-Rechts zur Verfügung. EDV-Recht umfasst

  • Kauf- und Werkvertragsrecht
  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Lizenzrecht
  • und weitere Rechtsgebiete.

Gewährleistung und Schadenersatz im ITK-Umfeld

Abstürze, Inkompatibilitäten, falsch dimensionierte Computersysteme, Produktpiraterie. Dies sind Vorwürfe, die vom User gegenüber Programmierern und Anbietern und umgekehrt nicht selten erhoben werden. Wir prüfen die Frage, ob hier ein Fall von Schlechtleistung vorliegt und helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten und Schadensersatzansprüchen.

Häufig stehen auch reine Rechtsfragen im Raum. Verletzt das neue Programm Marken-, Urheber- oder Patentrechte? Handelt es sich bei der installierten Software um eine Raubkopie?

Was ist im Internet erlaubt?

Das Internetrecht setzt sich aus verschiedenen verwandten Rechtsgebieten zusammen.

Um sich vor Abmahnungen und anderen rechtlichen Problemen zu schützen, müssen Anbieter und Nutzer von Angeboten im Internet bspw. das Domainrecht, das Wettbewerbsrecht und die Gesetze zum Datenschutz beachten.

IT-Recht & Internetrecht – Überblick

Die digitale Welt entwickelt sich rasant – und mit ihr die rechtlichen Herausforderungen. Das IT-Recht, auch Internetrecht genannt, umfasst alle Fragen rund um Computer, Software, Daten und die Nutzung des Internets. Es vereint klassische Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Datenschutz und Strafrecht und überträgt sie in den digitalen Raum.

Wir beraten und vertreten Unternehmen wie Privatpersonen in allen Fragen des IT-Rechts. Dazu gehören etwa die rechtssichere Gestaltung von Software- und IT-Dienstleistungsverträgen, die Klärung von Urheber- und Lizenzrechten bei digitalen Inhalten oder die Durchsetzung von Ansprüchen im Falle von Rechtsverletzungen im Netz. Auch bei Haftungsfragen von Providern, Plattformbetreibern und Nutzern sowie bei Problemen im Zusammenhang mit Cyberkriminalität und IT-Sicherheit stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Unser Ziel ist es, für Sie Rechtsklarheit und Sicherheit in einer zunehmend digitalisierten Welt zu schaffen.

Datenschutz & DSGVO

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Unternehmen, Vereine und auch viele Selbständige vor erheblichen rechtlichen Anforderungen. Verstöße können nicht nur das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zerstören, sondern auch zu hohen Bußgeldern führen.

Wir unterstützen Sie dabei, datenschutzrechtliche Vorgaben rechtssicher und zugleich praxisnah umzusetzen. Dazu gehört die Erstellung und Überprüfung von Datenschutzerklärungen, die Beratung bei der Einführung von Cookie-Bannern sowie die Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit IT-Dienstleistern. Ebenso beraten wir Sie bei der Wahrung von Betroffenenrechten wie Auskunft, Löschung oder Widerspruch und helfen, technische und organisatorische Maßnahmen für eine sichere Datenverarbeitung zu etablieren.

Ein professioneller Umgang mit dem Datenschutz ist heute nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch ein Wettbewerbsvorteil: Wer transparent und verantwortungsvoll mit Daten umgeht, stärkt das Vertrauen seiner Kunden.

E-Commerce & Online-Shops

Der Online-Handel wächst stetig – und mit ihm die rechtlichen Anforderungen für Betreiber von Webseiten und Shops. Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB, fehlender Angaben im Impressum oder unvollständiger Widerrufsbelehrungen gehören zu den häufigsten Problemen, mit denen Shopbetreiber konfrontiert werden.

Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Online-Angebots – von der Erstellung individueller AGB über die Prüfung Ihrer Impressums- und Informationspflichten bis hin zur Absicherung Ihres Shops gegen Abmahnungen. Auch Fragen zur Preisangabenverordnung, zur Gestaltung des Bestellprozesses oder zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen bei Zahlungsprozessen und Trackingmaßnahmen sind Teil unserer Beratung.

Ein rechtlich sauber aufgestellter Online-Shop ist nicht nur besser vor rechtlichen Risiken geschützt, sondern vermittelt auch Professionalität und Seriosität. So schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden und sichern den langfristigen Erfolg Ihres Geschäfts.

IT-Vertragsrecht

Das IT-Vertragsrecht bildet die rechtliche Grundlage für die Entwicklung, Nutzung, Bereitstellung und Wartung von Software- und IT-Systemen. Aufgrund der technischen Komplexität und der hohen wirtschaftlichen Bedeutung erfordern IT-Projekte eine präzise und rechtssichere Vertragsgestaltung.

Wir beraten Unternehmen, Selbständige und öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von IT-Verträgen in allen Phasen eines IT-Projekts – von der Planung über die Umsetzung bis hin zum laufenden Betrieb oder der Vertragsbeendigung.

Typische IT-Verträge und Regelungsbereiche sind unter anderem:

  • Software-Entwicklungs- und Projektverträge
  • Lizenz- und Nutzungsverträge (On-Premise, SaaS)
  • Cloud-, Hosting- und Outsourcing-Verträge
  • Wartungs-, Support- und Service-Level-Agreements (SLA)
  • Verträge über Systemintegration und IT-Dienstleistungen
  • Software-Escrow-Vereinbarungen

Ein besonderer Fokus liegt auf der klaren Abgrenzung von Leistungs- und Mitwirkungspflichten, der Regelung von Abnahmeprozessen, Gewährleistung und Haftung sowie der rechtssicheren Gestaltung von Vergütungs-, Kündigungs- und Exit-Klauseln. Auch Fragen des Urheber- und Nutzungsrechts an Software, des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit werden hierbei berücksichtigt.

Kommt es zu Streitigkeiten, wie bspw. wegen Projektverzögerungen, Mängeln, fehlender Funktionalität oder Vertragskündigungen, vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ziel unserer Beratung im IT-Vertragsrecht ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln und die erfolgreiche Umsetzung von IT-Projekten rechtlich abzusichern.

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Zusätzlich unterstützen uns weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bei der Bearbeitung unserer Mandate. Diese langjährige Zusammenarbeit und das fundierte Fachwissen aller in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätigen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen helfen uns, sämtliche Rechtsbereiche vollumfänglich, spezialisiert und dennoch persönlich abzudecken.

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Aktuelles

Immer mehr Privatkliniken rechnen ärztliche Leistungen als Pauschalpreise ab –
und verstoßen damit gegen die verbindliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Aktuelle BGH-Urteile bestätigen:
Diese Pauschalabrechnungen sind rechtswidrig,
bereits gezahlte Beträge können vollständig zurückgefordert werden.

Viele Hersteller und Zulieferer bauen Stellen ab oder bieten kurzfristig Aufhebungsverträge an.
Kündigungen, Abfindungsangebote und Vertragsänderungen enthalten häufig Klauseln, die zu erheblichen Nachteilen führen können.

Unterschreiben Sie nichts!

Unsere Experten von LUTZ Rechtsanwälte können Sie beraten und prüfen ob:

  • die Kündigung rechtlich haltbar ist
  • Abfindungsansprüche realistisch zu steigern sind
  • Bonuszahlungen, Schichtzulagen oder Überstunden korrekt berücksichtig wurden
  • interne Weiterbeschäftigung möglich gewesen wäre

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