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Mediation bei Trennung und Scheidung

Mediation: Einvernehmliche Lösung bei Scheidung finden

Unter Mediation (vom lateinischen Wort „mediatio“ die Vermittlung) versteht man ein strukturiertes und vor allem freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Bei der Mediation werden die Konfliktparteien - bspw. Ehepartner im Zuge einer Trennung und Scheidung - von einem (oder mehreren) unabhängigen „allparteilichen“ Dritten durch ihren Lösungsprozess begleitet. Die Konfliktparteien, auch Medianten genannt, versuchen dabei zu einer gemeinsamen und einvernehmlichen Lösung ihres Konflikts zu gelangen, die ihren beiderseitigen Bedürfnissen und Interessen gerecht wird.

Der „allparteiliche Dritte“ (ein Mediator oder ein ganzes Mediatoren-Team) trifft hinsichtlich des Konflikts keine eigenen Entscheidungen, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich. Ob und in welcher Form ein Mediator selbst überhaupt inhaltliche Lösungsvorschläge macht, ist je nach Ausrichtung der Mediation unterschiedlich.

Wie unterscheiden sich Trennung und Scheidung aus juristischer Sicht?

Trennung: Sie markiert das Ende der häuslichen Gemeinschaft und ist die Voraussetzung für eine spätere Scheidung. Die Partner leben getrennt, sowohl räumlich als auch wirtschaftlich, obwohl sie rechtlich weiterhin verheiratet sind. Diese Phase ist entscheidend, um die Konsequenzen der Trennung zu regeln und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu finden, etwa durch Mediation.

Scheidung: Die Scheidung ist die rechtliche Auflösung der Ehe durch ein Gerichtsurteil. Sie setzt die Einhaltung des Trennungsjahres voraus und umfasst oft Regelungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht und weiteren Aspekten.

Vor der Scheidung sind Ehepartner rechtlich dazu verpflichtet, 1 Jahr getrennt zu leben, dem sog. Trennungsjahr. Während dieser Zeit leben die Partner getrennt. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag gestellt werden.

Mediation als Unterstützung
Mediation ist ein effektives Mittel, um die oft belastenden Konflikte während der Trennungs- und Scheidungsphase einvernehmlich zu lösen. Als neutrale Vermittler unterstützen wir Sie dabei, faire und nachhaltige Vereinbarungen zu treffen – für einen möglichst reibungslosen Übergang in die neue Lebenssituation.

Warum Mediation bei Trennung & Scheidung?

Eine Scheidung stellt für alle Beteiligten eine enorme Belastung dar und wird meist durch starke Emotionen wie Enttäuschung, Wut und Trauer bestimmt. In dieser schwierigen Situation fühlen sich die Beteiligten oft unverstanden und würden dem anderen Ehepartner am liebsten ganz aus dem Weg gehen. Leider ist das in den meisten Fällen jedoch nicht möglich, da wichtige Dinge wie die Wohnsituation, der Umgang mit den gemeinsamen Kindern, der Unterhalt oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens miteinander geklärt werden müssen.

In einem klassischen Scheidungsverfahren, in dem ein Richter zwischen in aller Regel gegensätzlichen und unvereinbaren Zielen entscheiden muss, gibt es zwangsläufig einen Verlierer, oft auch zwei. Leider gehören die gemeinsamen Kinder fast immer zu den Verlierern, wenn sich die Eltern vor Gericht bekämpfen.

Die Scheidungsmediation bietet eine Alternative zum klassischen Gerichtsverfahren. Eine Trennung oder Scheidung im Rahmen einer Mediation durchzuführen eröffnet beiden Ehepartnern die Möglichkeit einer Scheidung ohne Verlierer! Die Mediation bei der Scheidung ist eine viel versprechende Chance, sich im Einvernehmen und im Frieden zu trennen. Eine gütliche Trennung sollte insbesondere bei Vorhandensein von Kindern für beide Ehepartner oberste Priorität haben.

Aufgaben des Mediators

Bei der Scheidungsmediation treffen die Parteien alle Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Zukunft wie auch hinsichtlich sämtlicher anderer Fragen selbst in eigener Verantwortung und geben diese nicht an einen Richter ab. Der unparteiische Mediator hilft den Medianten dabei, dass diese gemeinsam zu einer einvernehmlichen Lösung finden. Diese Einigung kann dann als rechtlich bindende Trennungsvereinbarung vor Gericht eingereicht werden. Das anschließend stattfindende Scheidungsverfahren hat dann nur noch einen formalen Charakter und kann von einem gemeinsamen Anwalt begleitet werden. Auf diese Weise verläuft eine Scheidung nicht nur erheblich kostengünstiger als bei einem gerichtlichen Scheidungsverfahren, sondern in aller Regel auch ohne eine Eskalation von Streitigkeiten, welche den weiteren Umgang miteinander erschweren oder gar unmöglich machen kann.

Mediation bei Scheidung - Das gibt es zu beachten

Ein solches Mediationsverfahren funktioniert  jedoch nicht von selbst! Eine erfolgreiche Scheidungsmediation erfordert immer auch Kompromisse und ein aufeinander zugehen beider Konfliktparteien. Für eine funktionierende Mediation bei Scheidung und Trennung wird also grundsätzliche Einigungs- und Gesprächsbereitschaft beider Ehepartner zur Lösung ihrer Konflikte benötigt. Wenn die Ehepartner noch miteinander reden können, besteht eine gute Chance der außergerichtlichen Einigung. Es sollte auf beiden Seiten der grundsätzliche Willen bestehen, eine für beide Medianten akzeptable Lösung zu finden, die auch nicht unbedingt die letztlich gerichtlich durchsetzbare „Maximalforderung“ darstellt. Sofern nur einer von beiden Partnern kompromissbereit ist, hat ein Mediationsverfahren wenig Sinn und es bleibt nur das gerichtliche Verfahren.

Im Rahmen einer Mediation bei Trennung oder Scheidung können alle Themen behandelt werden, die auch Gegenstand eines familiengerichtlichen Scheidungsverfahrens sind. Ziel einer Scheidungsmediation ist es, eine einvernehmliche, friedliche und vor allem für beide Seiten interessengerechte Gesamtlösung zu finden, die einen Scheidungskrieg entbehrlich machen.

In unserer Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte in Stuttgart stehen Ihnen speziell zu Mediatoren ausgebildete Rechtsanwälte zur Verfügung, die Sie auf dem Weg zu einer außergerichtlichen Gesamtlösung begleiten.

Beratung zur Mediation bei Scheidung:
Ihre Experten bei LUTZ Rechtsanwälte

Als ausgebildete Mediatoren unterstützen unsere Rechtsanwälte mit fachlichen Kompetenzen die über das reine Familienrecht hinausgehen. Wir helfen Ihnen dabei, einvernehmliche Ergebnisse ohne kostspielige Gerichtsprozesse zu erzielen. Dabei gehen wir stets auf Ihre Wünsche ein, nehmen uns viel Zeit und betreuen Sie persönlich und engagiert durch den gesamten Prozess. Gerne beraten wir Sie zu Themen wie:

  • Ansprüche auf Sorge- und Umgangsrecht
  • Ehevertrag
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Stellung des Scheidungsantrags
  • Ansprüche auf das Eigenheim und andere Immobilien
  • Rentenaufteilung

Wie läuft eine Mediation bei Trennung oder Scheidung ab?

Trennungen und Scheidungen sind oft emotionale und rechtlich komplexe Angelegenheiten. Eine Mediation bietet eine Möglichkeit, Konflikte einvernehmlich zu lösen und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.  Hier ein Überblick über die einzelnen Schritte:

1. Erstgespräch: Einführung in die Mediation

Zu Beginn steht ein Erstgespräch, in dem der Mediator den Ablauf, die Ziele und die Kosten der Mediation erläutert. Dabei wird der individuelle Fall berücksichtigt, um den Ehegatten eine realistische Einschätzung zu ermöglichen. Das Ziel des Erstgesprächs ist es, die Parteien umfassend zu informieren und ihre Bereitschaft zur Teilnahme am Mediationsverfahren zu klären.

2. Einführungsgespräch: Vertrag und Rahmenbedingungen

Wenn sich beide Parteien für die Mediation entscheiden, folgt das Einführungsgespräch. In diesem wird ein Mediationsvertrag geschlossen, der die Grundpfeiler des Verfahrens festlegt:

  • Freiwilligkeit: Beide Parteien entscheiden sich aus freien Stücken für die Mediation.
  • Offenheit und Transparenz: Alle relevanten Informationen werden offengelegt.
  • Vertraulichkeit: Die Inhalte der Gespräche bleiben streng vertraulich.
  • Neutralität des Mediators: Der Mediator nimmt keine Partei ein.
  • Kosten: Vereinbarung der Honorare und Zahlungsmodalitäten.

Eine Besonderheit besteht bei Unterhaltsfragen: Es wird geregelt, dass der Unterhaltspflichtige ab der ersten Sitzung zahlungspflichtig wird, auch wenn die Höhe des Unterhalts noch festzulegen ist.

3. Bestandsaufnahme und Klärung des Regelungsbedarfs

In diesem Schritt werden die relevanten Informationen zu den Konfliktbereichen gesammelt. Typische Themen sind Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Vermögensaufteilung. Ziel ist es, die Konfliktbereiche zu strukturieren und eine Grundlage für die weiteren Gespräche zu schaffen.

4. Bearbeitung der Konfliktbereiche

Nun beginnt die eigentliche Konfliktbearbeitung:

  • Darstellung der Standpunkte: Jede Partei schildert ihre Sicht der Dinge.
  • Herausarbeiten von Interessen: Oft liegen hinter den offensichtlichen Positionen tiefere Wünsche und Bedürfnisse. Diese werden identifiziert, um ein besseres gegenseitiges Verständnis zu fördern.

Das Ziel dieses Schrittes ist es, eine Basis für die Lösungsfindung zu schaffen.

5. Schaffung von Lösungsmöglichkeiten

In der Lösungsphase werden kreative Ansätze gesucht:

  1. Ideensammlung: Die Parteien entwickeln gemeinsam Lösungsvorschläge, ohne diese sofort zu bewerten.
  2. Bewertung und Priorisierung: Anschließend gewichten die Ehegatten die Vorschläge nach ihren Präferenzen.
  3. Prüfung: Der Mediator hinterfragt die favorisierten Lösungen auf Machbarkeit und Fairness.

Das Ziel ist es, realistische und nachhaltige Einigungen zu erarbeiten.

6. Abschluss der Mediation

Die Ergebnisse der Mediation werden in einer schriftlichen Mediationsvereinbarung festgehalten. Diese kann anschließend notariell beurkundet werden, sodass sie als verbindliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung dient. Eine einvernehmliche Einigung beschleunigt das Scheidungsverfahren erheblich – oft reicht ein einzelner, gemeinsamer Anwalt aus.

Mediation: Lösungen finden statt Konflikte verstärken!

Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch zur Mediation bei Trennung und Scheidung. Gemeinsam entwickeln wir faire und zielführende Lösungen – für Sie, Ihre Familie und Ihre Zukunft.

Mediation Scheidungsanwalt Stuttgart
Andrey Popov - stock.adobe.com

Ansprechpartner: Ihre Spezialisten für Mediation

Johannes Rais, LL.M.
Partner
Rechtsanwalt Stuttgart - Johannes Rais
Kontaktdaten
0711 / 99 59 80 7-0

Rechtsanwalt, Mediator (RAK Stuttgart)

Johannes Rais hat Rechtswissenschaften an der Universität Würzburg studiert. Sein Referendariat absolvierte er anschließend am Landgericht Stuttgart. Seit 2016 ist er in der Kanzlei LUTZ Rechtsanwälte tätig. Zudem ist Johannes Rais ein ausgebildeter Mediator (RAK Stuttgart). Er hat den englischsprachigen Masterstudiengang International Business Law der Steinbeis University sehr erfolgreich abgeschlossen und darf daher den Titel "Legum Magister (LL.M.) führen.

Rechtsanwalt Rais ist 1. Vorsitzender des Snowboardvereins SNOW HILL e.V. und besitzt die Trainer-Lizenz des DOSB. Außerdem ist er Mitglied in der Netzwerkorganisation Business Network International (BNI).

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Terminsvertretung
    • Terminsvertretung und Prozessvertretung insbesondere in den Landkreisen Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen und Umgebung
    • OLG, LG und AG
  • Arbeitsrecht
    • Kündigung und Abfindung, ggf. mit Beantragung von PKH (Prozesskostenhilfe)
    • Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag unter Berücksichtigung der Anforderungen des JobCenters zur Vermeidung einer Sperrfrist
    • Arbeitsvertrag, Dienstwagenüberlassungsvertrag, Prämien, Gratifikation, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Überstunden und Mehrarbeit
    • Entwurf von Verträgen, Vereinbarungen und Zusatzregelungen
    • Mobbing, Verstoß gegen AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), Diskriminierung
    • Zeugniserteilung und Zeugnisberichtigung
    • Teilzeitgesetz und Befristungsgesetz, Elternzeit und Mutterschutz
    • Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht
    • Vertretung und Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in sämtlichen arbeitsrechtlichen Zusammenhängen
    • Ausbildungsvertrag, Schlichtungsverfahren
  • Sozialrecht und Verwaltungsrecht
    • Abwehr von Sperrzeitbescheid bei Abfindung bei Kündigung, Arbeitsgericht
    • Wiedereingliederung, BEM
    • Auseinandersetzung mit der Unfallversicherung bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit
    • Rückforderung von Sozialleistungen (AGL I und Sozialhilfe, JobCenter) bei Erbe
    • Rentenbescheide
    • Opferentschädigung bei Gewalttaten
    • Beratung und Vertretung zum Thema Scheinselbstständigkeit
    • Dienst- und Beamtenrecht (Besoldung, Beförderung, Dienstunfall, Disziplinarverfahren, Schadensersatzforderung, Versetzung, Eingruppierung)
    • Wirtschaftsverwaltungsrecht und Gewerberecht
    • Abgabenrecht (Verwaltungsgebühren wie Müllbeseitigung, Kindergarten, Abwasser, Hundesteuer)
    • Umweltrecht für Unternehmen (Immissionsschutz, Abfallrecht, Wasserrecht)
  • Gewerblicher Rechtsschutz

    Beratung und Durchsetzung von Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Schadensersatzansprüchen in den folgenden Bereichen:

    • Verstöße gegen den unlauteren Wettbewerb auf deutscher und europäischer Ebene
    • Verwertung fremder Leistung
    • Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen
    • Designschutz für Start-Ups und Freelancer
    • Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen
    • Produktpiraterie
    • Laienwerbung
    • Computer-, EDV-, IT-Recht (Internetrecht)
  • Allgemeines Zivilrecht
    • Vertragsrecht (Ansprüche, Mängel, Gewährleistung, Garantie etc.)
    • Deliktsrecht (Schadensersatz, Schmerzensgeld etc.)
    • Prozessrecht, Untervollmachten, Terminsvertreter
    • Forderungseinzug für Unternehmen
    • Vertragsentwürfe, Vertragsmuster
    • Zwangsvollstreckung
  • Mediation
    • Freiwilligkeit , Verschwiegenheit und Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit der Parteien, Ergebnisoffenheit, Allparteilichkeit des Mediators
    • Familienmediation in Fällen von Trennung und Scheidung (Trennungs- und Scheidungsmediation) sowie Mediation in anderen familiären Auseinandersetzungen
    • Mediation im Erbrecht (vorwegnehmend zu Lebzeiten des Erblassers oder auch im Erbfall unter den Erben)
    • Wirtschaftsmediation im inner- als auch im zwischenbetrieblichen Bereich (Betriebsrat)
    • Schulmediation
Kontaktdaten
0711 / 99 59 80 7-0
Carmen Roos
Partnerin
Carmen Roos - Rechtsanwältin für Eherecht, Familienrecht, Mediation & Erbrecht in Stuttgart
Kontaktdaten
0711 / 99 59 80 7-0

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin (RAK Stuttgart)

Carmen Roos hat in Konstanz und Tübingen studiert und ihr Referendariat am Landgericht Stuttgart absolviert. Seit 2005 ist sie als Rechtsanwältin tätig und seitdem mit Rechtsanwalt Andreas Lutz geschäftlich verbunden. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht sowie ausgebildete Mediatorin (RAK Stuttgart). Außerdem hat sie den Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert.

Rechtsanwältin Roos ist u.a. Mitglied im Deutschen und Stuttgarter Anwaltsverein, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (DAV) und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht (DAV).

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Eherecht / Familienrecht
    • Trennung und Scheidung
    • Sorgerecht und Umgangsrecht
    • Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt)
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Zugewinnausgleich
    • Versorgungsausgleich
    • Internationales Scheidungsrecht
    • Adoptionsrecht
    • Gewaltschutzverfahren
  • Mediation
    • Freiwilligkeit , Verschwiegenheit und Vertraulichkeit, Eigenverantwortlichkeit der Parteien, Ergebnisoffenheit, Allparteilichkeit des Mediators
    • Familienmediation in Fällen von Trennung und Scheidung (Trennungs- und Scheidungsmediation) sowie Mediation in anderen familiären Auseinandersetzungen
    • Mediation im Erbrecht (vorwegnehmend zu Lebzeiten des Erblassers oder auch im Erbfall unter den Erben)
    • Wirtschaftsmediation im inner- als auch im zwischenbetrieblichen Bereich (Betriebsrat)
    • Schulmediation
  • Erbrecht
    • Erstellen von Testamenten und Beratung von Erbverträgen
    • Testamentsvollstreckung / Testamentsvollstrecker
    • Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
    • Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche
    • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
    • Teilungsversteigerungen
    • Erbscheinverfahren
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