Pflichten der Anlageberater bei Krediten, Vermögensverwaltung und Aktienkauf
Die Bankberater müssen ihre Kunden „anlegergerecht“ und „objektgerecht“ über die Risiken bei Aktienkauf, Vermögensverwaltung oder Kreditaufnahme informieren.
- "Anlegergerecht“ ist diese Risikoaufklärung nur dann, wenn sie die Vorkenntnisse und Ziele des Kunden, die notfalls zu erfragen sind, berücksichtigt.
- „Objektgerecht“ berät die Bank, wenn sie Produkte empfiehlt, die auf die Risikoneigung des Kunden zugeschnitten sind.
Wir überprüfen für Sie, ob der Mitarbeiter gegen Beratungspflichten verstoßen hat und fordern ggfs. für Sie Schadensersatz.