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Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

Laufzeitabhängige Bearbeitungsentgelte der Banken unwirksam

Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen: In vielen Fällen enthalten die zwischen Unternehmern und Banken geschlossenen Darlehensverträge Formularklauseln. Diese verpflichten den Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges "Bearbeitungsentgelt" bzw. eine "Bearbeitungsgebühr" zu entrichten.

Klauseln entgegen der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB

Bei diesen Klauseln handelt es sich nach einem aktuellen BGH-Urteil um sogenannte Preisnebenabreden. Preisnebenabreden unterliegen der Inhaltskontrolle nach Inhaltskontrolle § 307 BGB.

Die Regelung zu laufzeitunabhängigen Bearbeitungsgebühren stellten eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners gemäß § 307, Abs. 2 Nr. 1 BGB dar, so der BGH in seinem Urteil vom 04.07.2017 (AZ: XI ZR 562/15, XI ZR 233/16).

Der Schutzzweck des § 307 BGB liegt darin, die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht [der Banken] zu begrenzen. Dieser Schutz gelte nicht nur für Privatpersonen sondern ebenfalls für informierte und erfahrene Unternehmer.

Jetzt handeln vor einer möglichen Verjährung

Als betroffener Unternehmer haben Sie nun die Möglichkeit, unrechtmäßig erhobene Gebühren von Ihrer Bank zurückzufordern. Da hier eine Verjährung Ihrer Ansprüche droht, sollten Sie unverzüglich handeln.

Wir unterstützten Sie schnell bei der Rückforderung unwirksamer Bearbeitungsgebühren.

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