Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten
Neues EuGh Urteil:
Vorfälligkeitsentschädigung kann bei unzureichenden Angaben entfallen
In einem neuen Urteil entschied der europäische Gerichtshof, dass Banken die Berechnungsgrundlage für Vorfälligkeitsentschädigungen nachvollziehbar darlegen müssen. Fehlen Informationen, muss keine Entschädigung gezahlt werden und kann sogar rückwirkend auf bis zu drei Jahre zurückverlangt werden.
Lassen Sie jetzt anwaltlich prüfen, ob Ihr Vertrag betroffen ist.
Vorsicht bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits
Ein Problem lauert für alle, die laufende Wohnungs- oder Hauskredite vorzeitig zurückzahlen, weil sie beispielsweise verkaufen müssen, um ein neues Objekt zu finanzieren. Wer ein Immobiliendarlehen kündigt, von dem verlangt die Bank dann einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen, die bis zum Ende der Kreditlaufzeit gezahlt worden wären – die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung.
Das können bei einem Standard-Immobilienkredit schnell mehrere Zehntausend Euro werden – abhängig von Darlehenszins und der Restlaufzeit. Das Berechnungsverfahren deutscher Banken für die Vorfälligkeitsentschädigung wird seit Jahren von Verbraucherschützern kritisiert. Selten könnten Bankkunden nachvollziehen, wie die Summe zustande kommt. Außerdem sei sie in vielen Fällen zu hoch. Um dies als Verbraucher zu entlarven, brauche es jedoch die Hilfe von Experten. Außerdem berichteten Bankkunden immer wieder, dass sie von ihren Bankberatern nicht entsprechend über die Rückzahlungsmodalitäten aufgeklärt worden seien.
Die deutschen Verbraucher müssen im EU-Vergleich am tiefsten in die Tasche greifen. In vielen EU-Staaten sind Vorfälligkeitsentschädigungen begrenzt auf wenige Monatsraten des Kredites. Dadurch ist der Markt deutlich flexibler und Verbraucher können auf die Änderung ihrer persönlichen Lebenssituation besser reagieren. Denn wenn Umzug, Nachwuchs oder Scheidung den Verkauf einer finanzierten Immobilie und damit die Kündigung des Darlehensvertrages erfordern, fordern die Banken von deutschen Verbrauchern eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Lösung: der Widerruf
Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag prüfen. Häufig enthalten nach 2002 abgeschlossene Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Sie entsprechen nicht der gesetzlichen Musternorm. Folgende Punkte sollten geprüft werden:
- Wurde die Widerrufsbelehrung deutlich hervorgehoben?
- Wurde das jeweilig gültige Muster verwendet?
- Sind individuelle Ergänzungen oder Streichungen vorgenommen worden?
Bereits kleine Formulierungs-Abweichungen von der Musternorm oder eine fehlende schwarze Umrandung des Textes können ausreichend sein. Die Belehrung ist dann unwirksam und es besteht die Möglichkeit des Widerrufs. Denn erfolgte keine wirksame Widerrufsbelehrung, besteht für den Vertrag ein "ewiges Widerrufsrecht" (§ 495 Abs. 1 S. 2 BGB).
Die 14-tägige Widerrufsfrist ist dann quasi nie verstrichen und der Darlehensvertrag kann auch noch nach Jahren widerrufen und damit rückabgewickelt werden. Anders als bei der Kündigung ist die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall einer Rückabwicklung nicht zulässig.
Immobilienkredite bei Stiftung Warentest
Die Anwaltskanzlei LUTZ-Rechtsanwälte hat Kreditwiderrufe bereits erfolgreich durchgesetzt und wird bei der Stiftung Warentest als erfolgreiche Anwaltskanzlei gelistet.
Die kompletten Hintergründe zum Thema Kreditwiderruf sehen Sie in diesem Artikel:
Gute Chancen für Rückforderung bereits bezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen
In solchen Fällen gibt es gute Chancen, sich bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen von den Banken zurückzuholen. Jedoch müssen Verjährungsfristen beachtet werden. Sie sollten also schnell handeln um kein Geld zu verschenken. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir prüfen Ihren Darlehensvertrag und setzen gegebenenfalls Ihre Rechte gegen die Bank durch.