Verbraucherschutz - wird groß geschrieben. Der Bundesgerichtshof spricht dem Kunden die Königsrolle zu. Egal, ob Neuwagen, gebrauchtes Kfz, Schönheitsfehler oder Sicherheitsmangel.
Zum Sachverhalt: Die Mieterin einer Wohnung in München kündigte und bezahlte zwei Monate lang keine Miete mehr. Sie ist der Ansicht, sie könne den rückständigen Mietzins mit der Kautionsrückzahlung aufrechnen. Die Vermieterin erhob indes Klage auf Zahlung der Miete.
Es werden notwendige Cookies, Google Fonts, Google Maps, OpenStreetMap, Youtube und Google Analytics geladen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserem Impressum.